Startseite

 

Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen?

 

 

Gliederung:

 

1. Das Problem

2. Erstes Beispiel: Annektierung der Krim durch Putin

3. Zweites Beispiel: Giftgaseinsatz im Syrienkrieg

4. Drittes Beispiel: Deniz Yücels Verhaftung

5. Viertes Beispiel: Jamal Khashoggi Ermordung

6. Gesinnungsethik versus Verantwortungsethik

7. Wie effizient sind öffentliche Verurteilungen u. Sanktionen?

8. Mögliche Sekundärwirkungen

9. Alternative Lösungen

 

 

1. Das Problem

 

Folgt man dem Urteil der öffentlichen Medien ist es unerlässliche Pflicht eines jeden Politikers, Menschenrechtsverletzungen fremder Staaten unmittelbar, öffentlich und mit Nachdruck zu verurteilen.

 

Und wenn es sich um eine größere Verletzung der Menschenrechte handelt, sei es, dass wie bei der Annektion der Krim durch Russland Völkerrecht gebrochen wird oder handelt es sich wie bei dem saudiarabischen Jamal Khashoggi um eine Ermordung, welche vielleicht sogar vom saudiarabischen Kronprinzen angeordnet worden ist, dann reicht es nicht aus, diese abscheulichen Handlungen öffentlich zu brandmarken.

 

Diese Staaten, welche solche Verbrechen begehen, müssen angemessen bestraft werden und zwar dadurch, dass gegen diese Staaten Sanktionen verhängt werden, welche solange bestehen bleiben, bis diese Staaten erkennen lassen, dass sie diese Handlungen bereuen und dass die Schuldigen bestraft werden.

 

Wenn Politiker – aus welchen Gründen auch immer – in diesen Chor der Verurteilungen nicht einstimmen, gelten sie als feige, bisweilen wird sogar gegen sie der Vorwurf erhoben, sie würden diese Handlungen billigen und würden auf jeden Fall diese Handlungen nicht für verurteilungswürdig halten.

 

Aber ist eine solche allgemein geforderte Handlung wirklich richtig und selbstverständlich und gibt es keine anderen Verhaltensweisen, welche im Endergebnis sogar wesentlich wirkungsvoller sind und die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen mehr verringern als dann, wenn die Politiker diesen Ansprüchen entsprechen?

 

Es soll hier in diesem Artikel die Frage untersucht werden, ob solche Handlungen erstens tatsächlich in der Lage sind, diese Staaten zu einem moralisch einwandfreien Verhalten zu bewegen, ob vielleicht sogar diese Staaten auf diese Weise in ihrem fragwürdigen Verhalten bestärkt werden. Zweitens steht zur Diskussion, ob wir auf diese Weise unserem eigenen Gemeinwohl mehr Schaden zufügen als wir dem Gegner Schaden beibringen.

 

Und drittens schließlich wollen wir überprüfen, welche alternativen Handlungsweisen möglich wären und ob diese Alternativen nicht zu günstigeren Ergebnissen sowohl im Hinblick auf die Einhaltung moralischer Grundsätze als auch unserem eigenen Gemeinwohl führen können.

 

Wir werden bei der Beurteilung dieser Fragen der allgemeinen korrekten Vorgehensweise bei der Beurteilung aller politischen Maßnahmen folgen und in einem ersten Schritt – und zwar vor einer Verurteilung – die Frage prüfen, auf welche Ursachen denn diese verbrecherischen Handlungen zurückgeführt werden müssen.

 

Zweitens werden wir dann die einzelnen möglichen Reaktionen auf diese Handlungen darauf hin überprüfen, inwieweit sie auf der einen Seite im Hinblick auf unsere Ziele effizient sind, also wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich diese fraglichen Staaten in Zukunft im moralischen Sinne korrekt verhalten und auf der anderen Seite mit welchen unerwünschten Sekundärwirkungen vor allem auf unser eigenes Gesamtwohl zu rechnen ist. Drittens schließlich sind die einzelnen zur Diskussion stehenden Alternativen miteinander zu vergleichen.

 

Wir gehen hierbei von der Feststellung aus, dass unsere modernen Gesellschaften höchst komplex sind und dass es deshalb nicht ausreicht, sich moralisch einwandfrei zu verhalten. Es bedarf stets vieler Sachkenntnisse, um für das Allgemeinwohl die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Wir folgen hierbei Max Weber, welcher zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik unterschieden hatte und die Forderung erhoben hatte, dass sich Politiker in unseren modernen, komplexen Staaten stets entsprechend einer Verantwortungsethik zu verhalten haben.

 

 

2. Erstes Beispiel: Annektierung der Krim durch Putin

 

Bevor wir mit der Analyse des hier zur Diskussion stehenden Problems beginnen, wollen wir anhand einiger Beispiele die Problematik dieser Frage beleuchten. Beginnen wir mit der Annektion der Krim durch Putin.

 

Wie bekannt hatte Putin im März 2014 die Krim annektiert und nach Überzeugung fast aller westlichen Mächte damit völkerrechtswidrig gehandelt. Teile eines benachbarten Landes sich anzueignen, stellt sicherlich eine kriegerische Handlung dar und widerspricht dem Völkerrecht.

 

Um diesen Bruch besser zu verstehen, ist es allerdings notwendig, diese Handlung in den größeren historischen Zusammenhang einzuordnen.

 

Im Frieden von Jassy hatte Russland die Krim, welche bisher zum Osmanischen Reich gehört hatte, annektiert und auf diese Weise den sechsten russisch-türkischen Krieg von 1787 bis 1792 beendet. Seither war die Krim Teil des russischen Reiches.

 

Im Jahre 1954 wurde die Krim von Chruschtschow, dem damaligen Kreml-Chef, der Ukraine angegliedert. Sicherlich wollte Chruschtschow, der selbst Ukrainer war, mit diesem Akt die Ukraine nicht aus dem russischen Gesamtreich ausgliedern, schließlich war und blieb die Ukraine Teil der Sowjetunion. Es war vielmehr nur eine Geste der Freundschaft, welche Chruschtschow hiermit den Ukrainern – seinen engeren Volksgenossen  – erweisen wollte.

 

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde schließlich im Budapester Memorandum von 1994 sowie in der Charta von Paris 1990 und schließlich der Nato-Russland-Grundakte 1997 durch Russland die Achtung der bestehenden Grenzen der Ukraine beschlossen.

 

Dass die westlichen Nationen und die Mitglieder des Nato-Bündnisses auf diesen völkerrechtswidrigen Akt entschieden reagiert haben, war sicherlich richtig und auch notwendig, um zu verhindern, dass solche völkerrechtswidrigen Akte auch in Zukunft stattfinden.

 

Es fragt sich jedoch, ob die Sanktionen, welche die westlichen Staaten über Russland verhängt haben, der richtige Weg zur Beantwortung der Krim-Annektion war, ob nicht andere Reaktionen einen viel sachgerechteren Weg dargestellt hätten.

 

Hierbei ist die Frage zu stellen, ob Russland tatsächlich durch diese Sanktionen geschwächt wurde. Es wird von den Befürwortern dieser Sanktionen immer wieder darauf hingewiesen, dass die russische Wirtschaft aufgrund dieser Sanktionen stark geschwächt wurde. Aber gerade diese Einschätzung ist gar nicht so sicher, wie immer behauptet wird.

 

Es ist zwar unbestritten, dass die russische Wirtschaft in dieser Zeit einen starken Rückschlag erlitten hat. Fraglich bleibt jedoch, ob die Sanktionen tatsächlich schwergewichtig für diesen Konjunktureinbruch verantwortlich sind. Zur gleichen Zeit fand nämlich ebenfalls ein Rückgang der Weltkonjunktur statt.

 

Da die russische Wirtschaft vor allem durch die Produktion und Export von Gas und Öl geprägt ist, musste der Einbruch der Weltkonjunktur notwendiger Weise auf der einen Seite auch zu einem Einbruch der Konjunktur Russlands führen. Bei dieser Sachlage ist es gar nicht möglich, festzustellen, wieweit der russische Konjunktureinbruch jeweils durch die Sanktionen der Nato-Länder oder durch den allgemeinen, weltweiten Konjunktureinbruch verursacht wurde.

 

Auf der anderen Seite haben die politischen Sanktionen politisch gesehen Putin sogar genützt. Es ist eine alte Erfahrung, dass Diktatoren einen Konflikt mit ausländischen Staaten dazu benutzen, ihre eigene Position im inneren Bereich zu stärken.

 

Wird ein diktatorisch geführter Staat von ausländischen Staaten bedroht, so gilt es, die inneren Streitigkeiten zu vergessen und sich gegenüber dem ausländischen Feind zusammenzuschließen. Bereits Wilhelm II, der letzte Kaiser des deutschen Reiches, hatte beim Ausbruch des ersten Weltkrieges davon gesprochen, dass er nun keine Sozialisten und Liberale, sondern nur noch Deutsche kenne. In der Tat ging Putin aus den Wahlen nach Einführung der Sanktionen beachtlich gestärkt hervor.

 

Sanktionen jeglicher Art haben stets den Nachteil, dass sie in erster Linie dem Land, das diese Sanktionen verhängt, Schaden verursachen. Die westlichen Staaten, allen voran die BRD, profitieren vom Handel mit Russland und Sanktionen gegenüber Russland haben gleichzeitig diese Vorteile vermindert.

 

Sanktionen haben weiterhin zur Folge, dass sie das allgemeine politische Klima verschlechtern und damit die Chancen, dass die politischen Konflikte zwischen Russland und den Nato-Partnern friedlich gelöst werden, verringern.

 

Da aber eine Lösung dieser Probleme für alle beteiligten Staaten lebensnotwendig ist und es nicht erwünscht ist, dass wegen dieser Konflikte ein heißer Krieg ausbricht, wird auf jeden Fall durch Sanktionen eine allgemeine Lösung der anstehenden Probleme erheblich erschwert.

 

Bleibt also die Frage, ob es nicht Alternativen zur Sanktionslösung gegeben hätte, welche die anstehenden Probleme hätten besser lösen können.

 

Man kann davon ausgehen, dass eine starke Mehrheit der Krim-Bewohner Russen sind und deshalb auch an einem Anschluss der Krim an Russland entscheidend interessiert sind. Aus diesen Gründen sollte auf jeden Fall ganz generell auch eine Veränderung der nationalen Grenzen erlaubt sein, sofern eine qualifizierte Mehrheit der Bürger eine solche Änderung wünscht.

 

Anstelle von Sanktionen hätte man Russland anbieten können, dass die Bewohner der Krim in einer Volksabstimmung selbst darüber entscheiden dürfen, welchem Land sie zukünftig angehören wollen. Selbstverständlich hätte eine solche Volksabstimmung von der UNO überwacht werden müssen, da ja stets die Gefahr besteht, dass die Wahlen manipuliert werden.

 

Wenn sich nun bei dieser Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von z. B. Zweidrittel der gesamten Krim-Bevölkerung  für einen Anschluss an Russland entschieden hätte, so wäre es durchaus erwünscht gewesen, dass dem Anschluss der Krim an Russland international zugestimmt wird. Da eine starke Mehrheit der Bewohner der Krim von ihrer Abstammung her Russen sind, wäre es auch sehr wahrscheinlich gewesen, dass sich in einer von der UNO kontrollierten Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit für einen Anschluss an Russland ausgesprochen hätte.

 

Und es wäre für die internationale Gemeinschaft sicherlich möglich und erwünscht gewesen, dieser Abtrennung der Krim von der Ukraine zuzustimmen, sofern Russland sicherstellen würde, dass der Minderheit (also den Bewohnern der Krim ukrainischer Abstammung sowie den Krimtataren) gewisse Selbstverwaltungsrechte eingeräumt würden.

 

 

3. Zweites Beispiel: Giftgaseinsatz im Syrienkrieg

 

Als zweites Beispiel wollen wir auf den nun seit mehreren Jahren tobenden Krieg in Syrien eingehen. Die Situation ist hier besonders dadurch erschwert, als auf der einen Seite Russland und der Staat Syrien gemeinsam handeln und auf der anderen Seite mehrere Rebellengruppen kämpfen, wobei ein Teil der Rebellen den Terroristen zuzurechnen ist, während andere Gruppen lediglich für die Ablösung eines diktatorischen Systems und für die Einrichtung einer demokratischen Ordnung kämpfen und aus diesen Gründen auch von den westlichen Staaten, allen voran von den USA unterstützt werden.

 

Bei diesem zweiten Beispiel geht es weniger um die Frage, ob die westlichen Staaten Sanktionen gegenüber Syrien verhängen sollen, da wirtschaftliche Beziehungen der westlichen Staaten zu Syrien ohnehin kaum bestehen.

 

In diesem Beispiel steht vielmehr in diesem Zusammenhange die Tatsache zur Diskussion, das nun wiederholt Giftgas eingesetzt wurde und dass es vor allem bei den jüngsten Giftgasangriffen unklar ist, ob dieser Giftgaseinsatz von syrischer Seite oder von einer der Rebellengruppen erfolgt ist.

 

Diese Frage könnte nur dann eindeutig geklärt werden, wenn unabhängige Sachverständige – z. B. im Auftrag der UNO – an Ort und Stelle diese Frage untersuchen könnten, nahezu alle am Krieg beteiligten Gruppen haben jedoch Untersuchungen in den von ihnen kontrollierten Gebieten abgelehnt, sodass die Frage, welche Gruppe diese Giftangriffe geführt hatte, auch nicht eindeutig geklärt werden kann.

 

Gerade deshalb, weil in den westlichen Nationen die Überzeugung vorherrscht, diese Giftangriffe seien vom syrischen Machthaber erfolgt, wehren sich die westlichen Staaten dagegen, dass nach Abschluss der kriegerischen Handlungen das syrische System und der syrische Machthaber an der Macht bleiben dürfen.

 

Voraussetzung für Friedensverhandlungen sei – entsprechend dieser Vorstellungen – das vorherige Abdanken des syrischen Machthabers und seines Regimes. Ein staatliches Regime, das in einer kriegerischen Auseinandersetzung Giftgas eingesetzt habe, dürfe keine internationale Anerkennung erfahren und deshalb auch nicht weiter bestehen.

 

Aber gerade deshalb, weil die westlichen Staaten auf diesem Standpunkt verharren und zu Friedensverhandlungen nur unter der Bedingung zustimmen, dass der syrische Machthaber Assat vorher abdankt, werden ernsthafte Friedensverhandlungen verhindert.

 

Ein Machthaber, der davon überzeugt ist, dass Friedensverhandlungen nur dann beginnen können, wenn er zuvor abdankt, wird mit allen Mitteln versuchen, den Krieg weiterzuführen, um sich auf diese Weise an der Macht zu halten.

 

Und auch die Schutzmacht Russland wird Assad in dieser Haltung bestätigen. Russland hat strategische Interessen in Vorderasien und läuft Gefahr, diese zu verlieren, wenn das bisherige syrische Regime aufgegeben würde.

 

Russland hat in der Vergangenheit das syrische System unter Einsatz von Waffengewalt unterstützt, weil es davon ausging, dass es nur auf diese Weise seinen Einfluss in dieser Region aufrecht erhalten kann. Es wird deshalb auch keiner Lösung zustimmen, welche das Ende des bisherigen syrischen  Regimes vorsieht.

 

In Anbetracht dieser Gegebenheiten wäre es ein Versuch wert, ein Kriegsende dadurch zu erreichen, dass man auf eine Abdankung des syrischen Machthabers Assad verzichtet, soweit er zustimmt, auf jegliche Repressionen gegenüber den Rebellen sowie der Bürger, welche Syrien verlassen hatten, zu verzichten und wenn er nach Ablauf einer Zwischenphase bereit wäre, allgemeine freie und geheime Wahlen abzuhalten, sodass später das Volk selbst darüber entscheiden kann, ob Assad auch in Zukunft an der Macht bleiben kann.

 

Selbstverständlich müsste die Einhaltung dieser Abmachungen und die Abhaltung freier Wahlen durch die UNO überprüft werden. Gleichzeitig müssten die Großmächte, Russland wie auch die USA, die Einhaltung dieser Grundsätze garantieren.

 

 

4. Drittes Beispiel: Deniz Yücels Verhaftung

 

Wenden wir uns einem dritten Beispiel zu: der Verhaftung Deniz Yücels und einiger weiterer deutsch-türkischer Journalisten. Auslöser dieser Verhaftungswelle war der Putschversuch einiger junger Offiziere.

 

Es ist ganz klar, dass kein Staat einen Putschversuch dulden kann, gleichgültig von wem dieser Putschversuch ausgeht. Es war deshalb auch richtig, dass dieser Putsch in der westlichen Welt einhellig verurteilt wurde und dass dem türkischen Präsidenten dafür gratuliert wurde, dass es ihm gelungen war, diesen Putsch niederzuschlagen. Und es entspricht auch den Grundsätzen eines Rechtsstaates, dass diejenigen, welche den Putsch versucht haben, für diese Handlung angemessen bestraft werden.

 

Die Kritik westlicher Staaten gegen die Art und Weise, in der die türkische Regierung auf diesen Putsch reagiert hatte, war trotzdem berechtigt, und zwar aus mehreren Gründen. Zwar ist in jedem Rechtsstaat der Versuch, auf gewaltsamer Weise eine Regierung zu stürzen, ein Vergehen, das bestraft werden muss.

 

Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass jede Kritik an einer Regierung und jede Forderung, die bestehenden Zustände zu ändern und die Regierung abzuwählen, bereits als ein Vergehen anzusehen ist.

 

Ganz im Gegenteil geht eine freiheitlich-rechtliche Demokratie davon aus, dass kein Mensch frei von Fehlern ist, stets besteht die Gefahr, dass Menschen versagen und ihre Macht missbrauchen und es gehört deshalb zu den Grundrechten jeder freiheitlich-demokratischen Staatsform, dass jeder das Recht hat, eine andere Meinung zu vertreten als die Regierenden und ebenfalls offen dazu aufrufen darf, die Regierung bei der nächsten Wahl abzuwählen.

 

Die berechtigte Kritik an einem Putschversuch besteht also gerade nicht darin, dass Kritik geübt wird, sondern dass die Art und Weise, wie diese Kritik umgesetzt wurde, nicht den Spielregeln einer freiheitlich-demokratischen Ordnung entspricht, und zwar deshalb nicht, weil bei jedem gewaltsamen Putsch nicht nur Schuldige, sondern auch zahlreiche Unschuldige getötet werden.

 

Die Verhaftungswelle, welche in der Türkei einige Tage nach dem gescheiterten Putsch durchgeführt wurde, richtete sich jedoch nicht nur gegen die wenigen, welche den Putsch tatsächlich vorbereitet, unterstützt und durchgeführt haben, sondern gegen alle, welche andere Vorstellungen davon hatten, welche Ziele eine türkische Regierung verfolgen sollte.

 

Vor allem war es bei der nach dem Putsch einsetzenden Verhaftungswelle Fethullah Gülen, das geistliche Oberhaupt der Gülen-Bewegung, den man mit dieser Handlung treffen und möglichst mundtot zu machen versuchte.

 

Gülen selbst lebt zwar seit mehreren Jahren nicht mehr in der Türkei, sondern in den USA, hat jedoch in der Türkei, vor allem auch bei den politischen Eliten, zahlreiche Anhänger und es bestand sicherlich die Gefahr, dass Erdogan und seine Partei eines Tages  von den Gülen-Anhängern in den allgemeinen Wahlen abgewählt werden könnte.

 

Verdächtig bei dieser Verhaftungswelle ist vor allem die Tatsache, dass bereits wenige Tage nach dem Putschversuch eine so große Zahl von Gülen-Anhängern verhaftet werden konnte, dies lässt die Vermutung zu, dass diese Verhaftungswelle auch schon vor dem Putsch und vor allem unabhängig davon vorbereitet worden war, dass die Regierung diese Verhaftungswelle auch ohne Putsch geplant hatte und nur auf eine günstige Gelegenheit gewartet hatte, um loszuschlagen.

 

Was im Hinblick auf Deutschland die Situation besonders brisant machte, lag daran, dass im Zuge dieser Verhaftungswelle auch Journalisten verhaftet wurden, welche neben der türkischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Hier war es in der Tat das gute Recht und sogar die Pflicht der deutschen Regierung, die Umstände der Verhaftung dieser Personen zu untersuchen und dann, wenn die Regierung zu der Überzeugung kam, dass der Vorwurf einer Beteiligung am Putschversuch unbegründet sei, die Freilassung dieser Journalisten mit Nachtrug zu fordern.

 

Die Kritik an der Regierung richtete sich in den öffentlichen Medien deshalb auch nicht daran, dass die deutsche Regierung gegen die Verhaftung dieser Personen bei der türkischen Regierung Protest einlegte, sondern daran, dass die Regierung trotz dieser und anderer Rechtsbrüche der türkischen Regierung  immer noch an dem Abkommen festhielt, das sie mit der türkischen Regierung zur Übernahme von Flüchtlingen abgeschlossen hatte.

 

Aber ist es wirklich selbstverständlich, dass eine Regierung bei Menschenrechtsverletzungen anderer Regierungen jede Zusammenarbeit mit dieser Regierung abbricht? Zuvor sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob eine solche Handlung tatsächlich zur Folge hat, dass diese ausländische Regierung in Zukunft solche Menschenrechtsverletzungen bleiben lässt oder zumindest verringert.

 

Weiterhin ist zu überprüfen, welchen Schaden eine Regierung mit solchen Handlungen für das eigene Volk verursacht. Schließlich gilt es zu bedenken, dass auf diese Weise die friedlichen Beziehungen zwischen den Staaten beeinträchtigt werden und dass auf diese Weise die Gefahr kriegerischer Auseinandersetzungen erhöht wird.

 

 

5. Viertes Beispiel: Jamal Khashoggi Ermordung

 

Schließlich sei als viertes Beispiel der Fall Jamal Khashoggi erwähnt. Khashoggi war ein Journalist aus Saudi-Arabien und wurde ermordet, als er in der Türkei in die saudi-arabische Botschaft ging, um Papiere anlässlich seiner bevorstehenden Heirat mit einer Türkin  aufgesucht hatte.

 

Schnell wurde in der Öffentlichkeit davon gesprochen, dass er im Auftrag des saudi-arabischen Kronprinzen ermordet worden sei, eine Nachricht, welche angeblich vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA verbreitet worden sei, obwohl dieser diese Meldung in der Zwischenzeit dementiert hat.

 

Saudi-Arabien selbst leugnete zunächst, dass Khashoggi überhaupt ermordet wurde. Und als die Tatsachen nicht mehr geleugnet werden konnten, bestritt das saudi-arabische Könighaus, in die Ermordung von Khashoggi verstrickt zu sein.

 

Wiederum ist weniger umstritten, dass diese scheußliche Tat öffentlich von den Regierungen der westlichen Staaten verurteilt werden musste. Es ging vielmehr um die weitere Frage, ob aus diesen Gründen die wirtschaftlichen Beziehungen mit Saudi-Arabien abgebrochen werden sollten.

 

Auch hier stellt sich die Frage, ob sich ein solcher Schritt nicht in besonderem Maße gerade gegen die westlichen Länder auswirken würde, schließlich ist aus strategischen Gründen eine Präsenz der USA und der westlichen Nationen im vorderarabischen Raum unerlässlich, es bestünde auch die Gefahr, dass Saudi-Arabien dem Westen den Rücken kehren würde und sich den Ländern verstärkt zuwenden würde, welche gegenüber den westlichen Ländern feindlich eingestellt sind.

 

Fortsetzung folgt!