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Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen?

 

 

Gliederung:

 

1. Das Problem

2. Erstes Beispiel: Annektierung der Krim durch Putin

3. Zweites Beispiel: Giftgaseinsatz im Syrienkrieg

4. Drittes Beispiel: Deniz Yücels Verhaftung

5. Viertes Beispiel: Jamal Khashoggi Ermordung

6. Gesinnungsethik versus Verantwortungsethik

7. Wie effizient sind öffentliche Verurteilungen u. Sanktionen?

8. Mögliche Sekundärwirkungen

9. Alternative Lösungen

 

 

6. Gesinnungsethik versus Verantwortungsethik

 

Bei der Beantwortung unserer Frage, inwieweit unmoralisches Verhalten anderer Staaten Sanktionen unsererseits erfordert, spielt die Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik eine entscheidende Rolle.

 

Oftmals handeln Politiker als Gesinnungsethiker, obwohl in dieser Situation eine Verantwortungsethik verlangt werden müsste. Entscheidend ist ihnen in diesem Falle ihre einwandfreie Gesinnung, sie fragen nicht danach, welche Wirkungen ihr Verhalten tatsächlich auslöst. Für sie zählt allein die richtige Gesinnung.

 

Diese Unterscheidung wurde von Max Weber eingeführt. Er spricht von Gesinnungsethik, wenn der Handelnde das, was er als das sittlich Richtige ansieht, unmittelbar durchführt, ohne nach den Folgen seines Handelns zu fragen. Er fragt auch nicht in einem ersten Schritt nach den Ursachen des festgestellten Übels, um dann in einem zweiten Schritt zu überprüfen, auf welchem Wege zweckmäßiger Weise dieses Übel beseitigt werden kann. Zustände, welche als unerwünscht angesehen werden, sind einfach zu verbieten.

 

Verantwortungsethik im Sinne Max Webers liegt hingegen immer dann vor, wenn zunächst – bevor gehandelt wird – nach den Ursachen eines unerwünschten Zustandes gefragt wird und wenn dann unter den möglichen Alternativen jene ausgewählt wird, welche die Ursachen beseitigen helfen und welche damit den erwünschten Zustand von allen Alternativen am besten herbeiführt und welche auch die geringsten negativen Nebenwirkungen auf andere gesellschaftspolitische Ziele aufweist.

 

Verbietet man nur die unerwünschten Handlungen, ohne ihre Ursachen zu beseitigen, kann man keine langfristigen Verringerungen der unerwünschten Zustände erwarten. Bleibt die Ursache eines unerwünschten Zustandes bestehen, werden  neue Wege gefunden und diese werden  weiterhin Schaden herbeiführen. Man kann zwar auch diese neuen Wege verbieten, dann entstehen nach einer gewissen Zeit wiederum neue Wege, der Staat hinkt stets hinter der Entwicklung hinterher und es gelingt keine endgültige Lösung des anstehenden Problems.

 

Diese Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik hängt eng zusammen mit der von Hans Freyer und Arnold Gehlen eingeführten Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärgesellschaften.

 

Zu den Primärgesellschaften werden kleine und deshalb überschaubare Gemeinschaften gezählt. Es bedarf keiner vorherigen Besinnung, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen nicht erwünschten Zustand zu beseitigen. Es liegt auf der Hand, was getan werden muss, um die unerwünschten Zustände zu beseitigen.

 

Und dies ist vor allem deshalb so, weil wir hier in einer stationären und geschlossenen Gesellschaft leben. Was in der Vergangenheit richtig war, sei in diesem Falle auch heute und in Zukunft richtig. In einem langjährigen Anpassungsprozess habe sich erwiesen, was getan werden muss, um ein Übel zu beseitigen. Da sich die Gesellschaft nicht wesentlich geändert hat, führen gleiche Verhaltensweisen auch zu gleichen Ergebnissen. Gesinnungsethik reicht somit aus.

 

Wir verfügen bei dieser Überzeugung über wirkungsvolle Rezepte, die es einfach anzuwenden gilt. Die Familie, die Beziehung der Freunde untereinander, kleinere Gemeinden und bis zu einem gewissen Grad auch die mittelalterliche Gesellschaft zählen zu den Primärgesellschaften.

 

Natürlich gab es auch in der mittelalterlichen Gesellschaft bedeutsame Veränderungen z. B. in der Waffentechnik, allerdings konnte man nicht damit rechnen, dass permanent Änderungen eintreten, es waren eher einmalige Änderungen. Auch gab es bei einzelnen Produkten bereits einen ausgedehnten Fernhandel.

 

Ganz anderes gilt für die Sekundärgesellschaften. Sie sind groß und komplex und deshalb unübersichtlich. Sie sind offene Gesellschaften und dies bedeutet, dass sie immer wieder von neuen Menschen bestimmt werden und dass stets mit äußeren Einflüssen zu rechnen ist.

 

Die sekundäre Gesellschaft ist deshalb nicht stationär, sondern dynamisch, es ist stets mit Änderungen zu rechnen und aufgrund dieser Änderungen kann auch nicht mehr wie von selbst davon ausgegangen werden, dass das, was in der Vergangenheit richtig war, auch heute noch ohne weiteres richtig bleibt. Es muss stets überprüft werden, ob aufgrund anderer Umstände auch andere Regeln zu gelten haben.

 

Dies bedeutet nicht, dass jede Regel der Vergangenheit allein deshalb nun falsch ist, weil sie bereits in der Vergangenheit beachtet wurde. Werte werden nicht einfach deshalb falsch, weil sie nicht mehr der Mode entsprechen.

 

Es muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden, ob diese Regeln auch heute noch Gültigkeit besitzen. Und dies bedeutet sehr wohl, dass ein Teil der bisher eingehaltenen Regeln nach wie vor Gültigkeit besitzt, es muss eben nur zuvor überprüft werden, ob dies tatsächlich der Fall ist, es ist also nicht mehr selbstverständlich.

 

In diesem Zusammenhange ist auch die Unterscheidung zwischen Grundwerten und abgeleiteten Regeln von Bedeutung. Grundwerte sind nämlich immer gültig. Wer Grundwerte verneint, gibt damit das bisher gültige Weltbild auf.

 

Anders gilt für abgeleitete Regeln. Hier werden die immer gültigen Grundwerte auf konkrete Situationen angewandt, ändern sich die Verhältnisse, so kann – muss nicht – auch die abgeleitete Regel unter Umständen angepasst werden müpsen.

 

Bringen wir ein Beispiel. In der christlichen und jüdischen Bibel erfahren wir, dass Gott nach Beendigung der Sintflut die Menschen aufforderte: ‚Wachset und mehret euch‘. Diese Forderung entstand, als die Erde leer, von Menschen befreit war und in einer solchen Situation ist diese Forderung verständlich und berechtigt. Gott spricht aber nicht wie ein Gelehrter, der seine Ausführungen mit der Aufzählung der wichtigsten Grundwerte beginnt, sondern Gott spricht fast immer zu ganz bestimmten Situationen. Der hier zugrundeliegende Grundsatz müsste etwa lauten: ‚Haltet stets ein vernünftiges Verhältnis zwischen Bevölkerungsgröße und vorhandenen Rohstoffen ein‘.

 

Gerade weil sich die gesellschaftlichen Daten permanent verändern, sind darüber hinaus die zu erwartenden Ergebnisse nicht mehr absolut sicher. Man kann nun nur noch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die zur Diskussion stehenden Maßnahmen auch zu dem erwünschten Ergebnis führen.

 

Und dies bedeutet, dass auch dann, wenn die Politiker durchaus die effizienteste Maßnahme ergreifen, trotzdem das erwünschte Ergebnis im Einzelfall nicht eintreten wird. Und gerade deshalb kann man im Falle des Scheiterns auch nicht immer von einem Verschulden der Politiker sprechen. Der Misserfolg kann, muss aber nicht auf ein Verschulden der politisch Verantwortlichen zurückgeführt werden.

 

Die Komplexität der Sekundärgesellschaft bringt es weiterhin mit sich, dass die zur Diskussion stehenden Maßnahmen in den wenigsten Fällen allen Bürgern zugutekommen. Es gibt in Sekundärgesellschaften keine oder nahezu keine Maßnahmen, welche entweder allen Bürgern zugutekommen oder allen Bürgern schaden.

 

Stets wird es Gewinner und Verlierer einer Maßnahme geben. Eine der Verantwortungsethik verpflichtete Politik muss also stets die teils positiven, teils negativen Auswirkungen gewichten und nach einem Kompromiss suchen, bei dem die Gewinne möglichst groß und die Verluste möglichst gering sind.

 

Die Komplexität unserer modernen Gesellschaft bringt es weiterhin mit sich, dass zumeist eine Lösung der anstehenden Probleme nicht mit einer Maßnahme allein erwartet werden kann, dass es vielmehr fast immer einer Vielzahl begleitender Maßnahmen bedarf, um eine einigermaßen befriedigende Lösung zu finden. So bedarf ein Gesetz zumeist auch gewisser Ausnahmen von der Regel.

 

Gleichzeitig gilt aber gerade aus diesen Gründen auch, dass eine an und für sich Gutes bewirkende Lösung nicht einfach deshalb abgelehnt werden kann, weil es Verlierer gibt. Dies ist nicht notwendig, da ja zumeist durch Festlegung von Ausnahmen der Schaden der potentiellen Verlierer verhindert oder zumindest gemildert werden kann. Und dies wäre auch nicht berechtigt, da stets die immer vorhandenen Vor- uns Nachteile gegeneinander aufgerechnet werden müssen. Man kann und darf nicht das Wohl der Allgemeinheit zugunsten des Wohles einiger Weniger opfern.

 

Trotz ihrer Komplexität ermöglichen Sekundärgesellschaften dennoch in aller Regel durchaus befriedigende Lösungen. Dies liegt daran, dass sich in dieser Gesellschaft Mechanismen entwickelt haben, welche automatisch gemeinwohlfördernde Lösungen herbeiführen, unabhängig davon, von welcher Gesinnung die Handelnden getragen werden.

 

Ein solcher automatisch wirkender Mechanismus ist z. B. der Wettbewerbsmarkt. Wenn die Unternehmer in Wettbewerb zueinander stehen, steigt ihr Gewinn genau dann, wenn sie die Produktion am Bedarf der Konsumenten ausrichten. Sie vergrößern ihren Gewinn gerade dann, wenn sie die Kosten senken und auf diese Weise Vorteile vor ihren Konkurrenten erreichen.

 

Hier (das heißt, wenn Wettbewerb tatsächlich herrscht), schadet es nicht, wenn der Unternehmer seine Produktion an seinem Gewinn ausrichtet, der Wettbewerb sorgt dafür, dass der Unternehmer genau dann seinen Gewinn vergrößert, wenn er die Produktion am Bedarf der Kunden ausrichtet.

 

In gleicher Weise trägt auch der Wettbewerb der Politiker in einer repräsentativen Demokratie dazu bei, dass genau die Politiker die Wahlen gewinnen, welche solche Lösungen in Aussicht stellen, die auch der Mehrheit der Wähler zugutekommen. Und dies bedeutet, dass es auch hier bei der Beurteilung wirtschaftlicher und politischer Maßnahmen nicht so sehr auf die Gesinnung, sondern allein auf die tatsächlich eintretenden Wirkungen ankommt.

 

Der Hinweis, dass ein Politiker oder Unternehmer höchst persönliche Ziele verfolgt hat, reicht nun nicht mehr aus, die durchgeführten Maßnahmen abzulehnen. Es ist denkbar, dass eine politische Maßnahme primär aus egoistischen Zielen erfolgte und trotzdem das Allgemeinwohl gefördert hat.

 

So bezweckte Bismarck z. B. mit der Einführung der Sozialversicherung die Stärkung des preußischen Königs und die Isolierung der Gewerkschaften und der sozialistischen Partei von den Arbeitnehmern. Und trotzdem kam diese Sozialgesetzgebung der damaligen Arbeitnehmerschaft zugute. Andererseits mag eine andere politische Maßnahme von sehr edlen Motiven getragen sein, sie kann ihr Ziel trotzdem verfehlen und kann in diesem Falle trotzdem nicht empfohlen werden.

 

Runden wir diese Überlegungen zur Unterscheidung von Gesinnungsethik und Verantwortungsethik dadurch ab, dass wir diese Unterscheidung gegenüber anderen, verwandten Begriffen abgrenzen.

 

Die Forderung nach Gesinnungsethik hebt keineswegs darauf ab, ob der Handelnde sein eigenes Wohl hintanstellt und trotzdem das Geforderte tut, obwohl er damit rechnen muss, sich selbst zu schaden.

 

Nehmen wir das Beispiel Luthers vor dem Reichstag in Worms, als er seine Thesen verteidigen musste und schließlich den oft zitierten Satz aussprach: ‚Hier stehe ich, ich kann nicht anders‘.

 

Hier geht es nicht primär wie bei der Unterscheidung von Max Weber um die Wahrung des allgemeinen Wohls, sondern darum, dass man sich an das, was das Gewissen uns sagt, auch dann halten sollte, wenn diese Haltung zu persönlichem Schaden führen kann. Luther hat seinen Glauben auch dann nicht verraten, als eben dieser Glaube die Gefahr heraufbeschwor, dass er der Folter der kirchlichen Inquisitionsbehörde anheimfiel.

 

Mit Gesinnungsethik im Sinne von Max Weber ist weiterhin auch nicht die Meinung angesprochen, auf welche im Neuen Testament hingewiesen wird, wenn Jesus die Schriftgelehrten als Heuchler bezeichnet. So heißt es bei Matthäus (23,23):

 

‚Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr gebt den Zehnten von Minze, Dill und Kümmel und lasst das Wichtigste im Gesetz außer Acht: Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Treue.

 

Und in Vers 28 Kapitel 23 des Matthäus-Evangeliums fährt Jesus fort:

 

‚So erscheint auch ihr von außen den Menschen gerecht, innen aber seid ihr voll Heuchelei und Ungehorsam gegen Gottes Gesetz.

 

Jesus ermahnt hier also die Juden, bei allen Gesetzen und Vorschriften stets auf den eigentlichen Sinn dieser Vorschriften zu achten. Es kommt danach primär auf die Gesinnung des Handelnden und nicht auf das äußere Opfer an.

 

So erfahren wir z. B. bei Markus 12,41-44:

 

‚Als Jesus einmal dem Opferkasten gegenübersaß, sah er zu, wie die Leute Geld in den Kasten warfen. Viele Reiche kamen und gaben viel. Da kam auch eine arme Witwe und warf zwei kleine Münzen hinein. Er rief seine Jünger zu sich und sagte: Amen, ich sage euch: Diese arme Witwe hat mehr in den Opferkasten hineingeworfen als alle andern.‘

 

Auch in diesem Zusammenhang kann man davon sprechen, dass Jesus  eine Gesinnungsethik einfordert. Aber auch diese Art von Ethik ist nicht angesprochen, wenn wir mit Max Weber in den modernen, komplexen Gesellschaftssystemen anstelle einer Gesinnungsethik eine Verantwortungsethik einfordern. Die Gefahr, welche Max Weber sah, liegt nicht in einem heuchlerischen Verhalten, sondern darin, dass man sich die Auswirkungen der politischen Handlungen nicht bewusst wird.

 

Verantwortungsethik im Sinne von Max Weber hat aber auch nichts damit zu tun, dass man nun nach der Maxime, der Zweck heilige die Mittel, handelt. An und für sich ist dieser Ausspruch nicht wörtlich zu verstehen. In der traditionellen Auslegung dieses Satzes weicht man nämlich von dem üblichen Sinn dieser Worte ab. An und für sich gilt nämlich sehr wohl, dass ein Mittel eben kein Ziel darstellt, dass es seine Berechtigung allein daraus ableitet, welche Ziele mit diesem Mittel angestrebt werden. In diesem Sinne wird ein Mittel stets durch die Ziele geheiligt, um derentwillen das Mittel eingesetzt wurde.

 

Aber gerade diese Beziehung ist nicht gemeint, wenn man davon spricht, dass hier der Zweck jedes  Mittel heilige. Wir haben nämlich davon auszugehen, dass nahezu alle Maßnahmen, welche man als Mittel zur Erreichung eines Zieles einsetzt, nicht nur Einfluss auf die eigentlichen Ziele haben, sondern fast immer gleichzeitig andere Ziele negativ beeinflussen.

 

Selbstverständlich kann man nur dann von einer verantwortungsvollen Handlung sprechen, wenn vor einer Handlung alle Wirkungen der eingeschlagenen Maßnahme berücksichtigt werden und wenn nur dann zu einem Mittel gegriffen wird, wenn auch die negativen Wirkungen mit bewertet werden und wenn alle Wirkungen zusammen also per saldo einen Zuwachs an allgemeiner Wohlfahrt herbeiführen.

 

Ein Politiker handelt also dann, wenn er nach der üblichen Auslegung der Maxime, der Zweck heilige die Mittel, vorgeht, gerade nicht im Sinne einer Verantwortungsethik. Und eine solche Rechtfertigung ist vor allem deshalb so gefährlich, da ja – wie gezeigt – diesem Satz wortwörtlich genommen durchaus zugestimmt werden kann.

 

Wir sprachen oben davon, dass sich in den modernen Gesellschaftssystemen Mechanismen entwickelt haben, welche automatisch gemeinwohlfördernde Lösungen herbeiführen, unabhängig davon, von welcher Gesinnung die Handelnden getragen werden. Dies bedeutet natürlich keinen Freibrief für ungesetzliches Verhalten. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wer die Gesetze übertritt, hat die im Gesetz vorgesehene Strafe zu erwarten, gleichgültig ob ein einfacher Bürger oder ein Politiker die Gesetze übertreten hat.

 

Unsere demokratische Ordnung kennt jedoch eine Gewaltenteilung. Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe der Strafbehörden und der Gerichte und nicht der Exekutive oder Legislative. Der Hinweis darauf, dass es bei der Beurteilung der politischen Maßnahmen primär auf die zu erwartenden Wirkungen und nicht auf die Gesinnung ankommt, bezieht sich allein auf die Frage, wie die politischen Handlungen zu bewerten sind, etwaige strafbare Handlungen der Politiker unterliegen einer anderen Abteilung unseres Gemeinwesens.

 

Wenn es aber bei der Beurteilung politischer Maßnahmen gar nicht in erster Linie um die Frage geht, welche Gesinnung für diese Vorschläge den Ausschlag gegeben haben, sondern allein um die Frage, ob die erhofften Wirkungen auch tatsächlich eintreten, ist es auch nicht in Ordnung, wenn man die Gegner der eigenen Vorschläge dadurch bekämpft, dass man sie wegen ihrer Moral angreift, obwohl diese oftmals nur bezweifeln, ob die beabsichtigte Maßnahme geeignet ist, die angestrebten Ziele zu realisieren.

 

Auf die Gesinnung der einzelnen Diskutanten kommt es bei der Bewertung der einzelnen geplanten Maßnahmen gar nicht an. Auch sind in aller Regel Motive und Gesinnungen gar nicht erkennbar und damit eindeutig nachweisbar. Der Vorwurf einer amoralischen Gesinnung führt nur dazu, die politische Atmosphäre zu vergiften und den fast immer notwendige Kompromiss zu erschweren. Also ist es sogar ausgesprochen moralisch fragwürdig, dem Gegner Haltungen vorzuwerfen, die weder eindeutig bewiesen werden können, noch für die Beurteilung der anstehenden Pläne von Bedeutung sind.

 

 

7. Wie effizient sind öffentliche Verurteilungen u. Sanktionen?

 

Wenn wir unsere Frage, ob wir auf Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten mit Sanktionen antworten sollen, im Sinne der Verantwortungsethik beantworten wollen, so haben wir – wie bei der Lösung aller politischen Probleme – zunächst in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Sanktionen zur Folge haben, dass die in Frage stehenden ausländischen Politiker in Folge dieser Sanktionen in Zukunft stärker als bisher Menschenrechtsverletzungen vermeiden.

 

In einem zweiten Schritt gilt es dann zu überprüfen, welchen Schaden denn diese fraglichen Sanktionen unserem eigenen Wohl zufügen. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass Sanktionen gegen andere Länder in aller Regel in gleicher Weise, oftmals sogar noch in stärkerem Maße, uns selbst schaden.

 

In einem dritten Schritt gilt es immer dann, wenn die Effizienz der  beabsichtigten Sanktionen unsicher erscheint und/oder von den Sanktionen erhebliche Beeinträchtigungen der eigenen Wohlfahrt zu befürchten sind, zu überprüfen, ob nicht andere Alternativen unsere Ziele (Beachtung der Menschenrechte) besser realisieren helfen als die in Aussicht gestellten Sanktionen.

 

Beginnen wir mit der Frage nach der Effizienz von Sanktionen. Hierbei gilt es zwischen Auswirkungen auf das Wohl der gesamten ausländischen Bevölkerung und der politischen Auswirkung auf die Machtposition der ausländischen Machthaber selbst zu unterscheiden.

 

Versuchen wir diese Frage anhand des Beispiels von Sanktionen gegen Russland zu beantworten.

 

Es wird oft zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen darauf hingewiesen, dass in der Tat die wirtschaftliche Lage Russlands nach Einführung gewisser Sanktionen stark beeinträchtigt wurde. Dies ist jedoch noch kein Beweis dafür, dass dieser konjunkturelle Rückgang der russischen Wirtschaft in Folge dieser Maßnahmen eingetreten ist. Zur gleichen Zeit ging nämlich  auch die Konjunktur der Weltwirtschaft in starken Maße zurück.

 

Da der wirtschaftliche Reichtum Russlands in entscheidendem Maße davon abhängt, wie viel Öl und Gas exportiert werden kann und die Weltnachfrage nach Energie wesentlich von der jeweiligen Konjunkturlage abhängt, muss der tatsächlich eingetretene konjunkturelle Rückgang der russischen Wirtschaft vor allem auf diesen allgemeinen weltweiten Konjunktureinbruch der damaligen Zeit zurückgeführt werden.

 

Aber auch dann, wenn man davon ausgeht, dass die von den westlichen Staaten verhängten Sanktionen ebenfalls einen Rückgang der russischen Konjunktur mitverursacht haben, gilt es zu berücksichtigen, dass dieser Rückgang in allererster Linie die Bürger Russlands trifft.

 

Zwar mögen die Sanktionen so ausgewählt worden sein, dass die allgemeinen Bürger nicht unmittelbar von diesen Sanktionen benachteiligt werden. Wenn jedoch die allgemeine Konjunktur einbricht, reduzieren sich die Steuereinnahmen und mit ihnen steht weniger Geld für die Bürger zur Verfügung, sodass indirekt die Bevölkerung immer von Sanktionen negativ betroffen wird in dem Maße, in dem die inländische Konjunktur aufgrund der Sanktionen zurückgeht.

 

Aber für den Erfolg der Sanktionen ist von größerer Bedeutung, inwieweit von den Sanktionen eine Schwächung der Position der Machthaber ausgeht. Putin wird seine Haltung nur dann aufgrund der Sanktionen ändern, wenn von den Sanktionen eine unmittelbare Gefährdung seiner politischen Stellung verbunden ist.

 

Und in dieser Frage gilt es festzustellen, dass sich die Position Putins seit Verhängung der Sanktionen eindeutig verbessert hat. Er konnte bei den letzten Wahlen seine Position sogar ausbauen.

 

Man kann diese Stärkung der politischen Position Putins aufgrund der Sanktionen auch mit einem ganz generellen Verhalten von Machthabern erklären. Machthaber versuchen nämlich ganz allgemein immer dann, wenn ihre Position gegenüber der Bevölkerung geschwächt ist, außenpolitische Konflikte vom Zaun zu brechen, da immer dann, wenn ein Staat von außen bedroht wird, die Forderung besteht und auch allgemein anerkannt wird, die innerpolitischen Konflikte ruhen zu lassen, um vereint die äußeren Gefahren abzuwenden.

 

In diesem Sinne kam die Verhängung von Sanktionen politisch gesehen Putin sogar zugute. Er konnte aufgrund dieser äußeren Bedrohung das Interesse an innenpolitischen Schwierigkeiten ablenken und auf diese Weise seine Position sogar noch verstärken.

 

 

8. Mögliche Sekundärwirkungen

 

Fragen wir uns nun in einem zweiten Schritt, inwieweit Sanktionen auch dem eigenen Volk schaden. Die Beantwortung dieser Frage hängt natürlich davon ab, worin die Sanktionen im Einzelnen bestehen.

 

Eine oft angewandte Art einer Sanktion besteht darin, dass bestimmte Waren nicht mehr von diesem Land importiert werden oder dass andere Waren nicht mehr in dieses Land exportiert werden.

 

In beiden Fällen haben diese Maßnahmen nicht nur zur Folge, dass das zu sanktionierende Land bei einer Exportsperre unter Umständen auf wichtige Güter verzichten muss, auf die dieses Land angewiesen ist, sondern gleichzeitig verringern diese Maßnahmen die Erlöse der einheimischen Wirtschaft. Bei einer Importsperre fehlen dem eigenen Land unter Umständen wiederum lebenswichtige Rohstoffe.

 

Wie groß der eigene Schaden ist, hängt dann selbst wiederum davon ab, ob die eigenen Waren relativ schnell in andere Länder geliefert werden können bezw. ob die nun  fehlenden Rohstoffe und Zwischenprodukte kurzfristig von anderen Ländern erworben werden können.

 

Diese Umstände gelten natürlich in gleicher Weise für das zu sanktionierende Land. So ist bekannt, dass sich Russland nach Einführung dieser Sanktionen darum bemüht hat, in China neue Absatzmärkte für Öl und Gas zu gewinnen.

 

Aber selbst dann, wenn es uns gelingt, neue Absatzmärkte oder Einkaufsmärkte zu gewinnen, es vergeht stets Zeit, bis diese neuen Märkte eingerichtet sind und die Umstellung der Produktion ist stets mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Erhebliche Kosten für das eigene Land entstehen aufgrund von Sanktionen welche gegenüber ausländischen Staaten verhängt werden, nahezu immer.

 

Damit sind jedoch nur die kurzfristigen Kosten einer Sanktionierung angesprochen. Mittelfristig muss damit gerechnet werden, dass das sanktionierte Land zurückschlägt und nun ebenfalls Sanktionen gegen das Land verhängt, das diese erstgenannten Sanktionen eingeführt hat.

 

Es entspricht einer allgemeinen Übung, Sanktionen mit Gegensanktionen zu beantworten, wobei die Staaten darum bemüht sind, den Umfang und die Schwere ihrer eigenen Sanktionen am Umfang und an der Schwere der erstgenannten Sanktionen auszurichten. Und genau so, wie die erstgenannten Sanktionen im sanktionierten Land Schaden angerichtet haben, werden nun zusätzlich zu den kurzfristigen Kosten in mittelfristiger Sicht weitere Kosten entstehen.

 

Damit nicht genug. In langfristiger Sicht entstehen zusätzliche Kosten, welche unter Umständen noch sehr schwerer wiegen als die kurz- und mittelfristigen Kosten, wenn man in naher oder entfernter Zukunft daran denkt, diese Sanktionen zu beenden, da die Ursache, welche zur Einführung dieser Sanktionen geführt hat, nicht mehr gegeben ist.

 

Es ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass die alten Zustände, welche vor Beginn der Sanktionen gegeben waren, eins zu eins wieder hergestellt werden können. Wir hatten gesehen, das beide Länder auf die Einführung von Sanktionen und Gegensanktionen damit reagieren, dass sie sich nach neuen Absatz- bezw. Einkaufsmärkten bemühen.

 

Und es ist nicht zur erwarten, dass diese Beziehungen aufgegeben werden, nachdem erhebliche Kosten zur Herstellung dieser neuen Beziehungen aufgewandt wurden. Und dies bedeutet, dass bestimmte Märkte für dass eigene Land endgültig verloren sind oder dass zumindest weitere hohe mit Kosten verbundenen Anstrengungen notwendig werden, um die alten Zustände wieder herzustellen.

 

Zusätzlich zu diesen wirtschaftlichen Schäden sind sozusagen als negative Nebeneffekte weitere Belastungen zu erwarten. Jede Maßnahme, welche sich gegen ein Land richtet, verschlechtert das Klima im Umgang mit diesen Staaten. Da aber gewisse Abmachungen auch zwischen sonst feindlichen Staaten notwendig sind, werden diese Verhandlungen erschwert und es ist zumindest schwieriger geworden, sich in diesen Fragen mit dem feindlichen Land zu arrangieren.

 

So ist davon auszugehen, dass alle größeren Länder darauf angewiesen sind, die atomare Bedrohung zu überwinden, da auf der einen Seite damit gerechnet werden muss, dass die atomare Abschreckung nicht funktioniert und da auf der anderen Seite keiner der beteiligten Staaten bei Ausbruch eines Atomkrieges vermutlich überleben kann.

 

 

9. Alternative Lösungen

 

Wir hatten also festgestellt, dass Sanktionen, welche von einzeln Staaten gegenüber anderen Staaten, welche Menschenrechtsverletzungen begehen, erlassen werden, insgesamt mehr Schaden anrichten als dass sie in Zukunft eine Verringerung solcher Menschenrechtsverletzungen bewirken.

 

Dies bedeutet allerdings nicht, dass wir solche Verletzungen von Menschenrechten tatenlos hinnehmen müssen und dass wir in diesen Fällen schweigen sollen. Es bedeutet lediglich, dass Sanktionen das falsche Mittel darstellen und dass wir uns nach Alternativen Ausschau halten sollten, welche sowohl eine größere Effizienz als auch geringere unerwünschte Nebenwirkungen aufweisen.

 

Als Alternative bieten sich vor  allem zwei Wege an. Auf der einen Seite sollten Menschenrechtsverletzungen von Seiten übergeordneter Institutionen und nicht von einzelnen Staaten aus gebrandmarkt werden und unter Umständen – falls überhaupt möglich – gemeinsam für die gesamte Menschheit geahndet werden.

 

Auf der anderen Seite ist es durchaus angebracht, erwünscht und zumeist auch sehr viel erfolgreicher, wenn einzelne Staatschefs im persönlichen Gespräch mit den angesprochenen Machthabern solche Menschenrechtsverletzungen zur Sprache bringen und auf Abhilfe drängen.

 

Zunächst einige Worte zum ersten Weg. Es ist in erster Linie Aufgabe der weltweiten Organisationen, also vor allem der UNO und ihrer verschiedenen Unterorganisationen, Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen und über Maßnahmen zu entscheiden, welche geeignet erscheinen, solche Menschenrechtsverletzungen für die Zukunft zu verhindern oder, da dies ja fast nie möglich ist, zumindest zu vermindern.

 

Die Weltgemeinschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten – seit Ende des ersten Weltkrieges zunächst in vorsichtigen Schritten, aber vor allem seit Ende des zweiten Weltkrieges sehr viel entschiedener – dazu durchgerungen, eine Menschenrechtscharta zu beschließen und auch Gremien geschaffen, deren primäre Aufgabe es ist, auf der einen Seite die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen und auf der anderen Seite gegebenenfalls Schritte vorzuschlagen, auf welchem Wege solche Verletzungen in Zukunft vermieden werden können.

 

Ein solches Vorgehen hat gegenüber Schritten einzelner Staaten den Vorteil, dass auf diese Weise die Beziehungen einzelner Staaten weniger belastet werden, das Rügen von Menschenrechtsverletzungen ist eigens Aufgabe dieser Institutionen und das Aussprechen dieser Rügen führt deshalb auch weniger zu Verstimmungen zwischen einzelnen Staaten und verhindert deshalb auch nicht in gleichem Maße, trotz dieser Verletzungen die zur Erhaltung des Weltfriedens und zur Erreichung größtmöglicher Wohlfahrt notwendigen bilateralen Schritte zu tun.

 

Natürlich wäre es erwünscht, wenn alle diese Verletzungen letzten Endes im Sicherheitsrat der UNO zur Sprache kämen, sie tun dies ja im Allgemeinen auch, nur muss man eben zur Kenntnis nehmen, dass aufgrund der Machtverhältnisse im Sicherheitsrat Verurteilungen gerade der Großmächte nicht möglich sind.

 

Man kann nur darauf hoffen, dass sich in Zukunft einmal der Menschheit ähnliche Sternstunden eröffnen wie damals, als die beiden Großmächte die USA und die Sowjetunion einen Vertrag zur wechselseitigen Abrüstung von atomar bestückten Raketen mit einer mittelfristigen Reichweite beschlossen haben.

 

Selbstverständlich ist es nicht notwendig, dass die Spitzenpolitiker zu Menschenrechtsverletzungen schweigen, vor allem dann nicht, wenn durch diese Verletzungen eigene Staatsbürger betroffen sind.

 

Natürlich ist es auch erwünscht und sogar geboten, dass deutsche Spitzenpolitiker dann, wenn deutsche Staatsangehörige ohne rechtlich ausreichenden Grund verhaftet werden, bei diesen Staatschefs vorstellig werden, diese Vorfälle zur Sprache bringen und auf Abhilfe drängen.

 

Man kann jedoch davon ausgehen, dass vertrauliche Gespräche viel eher die in Frage stehenden Staatschefs dazu bewegen können, diese Maßnahmen zurückzunehmen, also z. B. nach unserer Meinung den zu Unrecht verhafteten deutschen Staatsbürgern zu erlauben, das Land zu verlassen und auf eine Verurteilung zu verzichten.

 

Die Erfolgsaussichten sind in diesem Falle sehr viel besser als bei einer öffentlichen Brandmarkung, weil die ausländischen Politiker in diesem Falle nicht öffentlich gedemütigt werden und weil deshalb diese Politiker sich nicht veranlasst sehen, zurückzuschlagen. Es kann in diesem Falle sehr wohl im Interesse des Auslandes liegen, den Verhafteten freizugeben, um im Gegenzug gewisse Leistungen des begünstigten Staates zu erreichen.

 

Ein solches Vorgehen führt auch nicht zu einer Verstimmung zwischen den Staaten und behindert deshalb auch nicht die gemeinsamen Maßnahmen dieser Staaten (im Falle der Türkei z. B. das Abkommen über die Rücknahme von Flüchtlingen).

 

Schließlich waren solche Maßnahmen auch in der Zeit des kalten Krieges möglich, in der die USA und die Sowjetunion auf diesem leisen Wege zum Beispiel wiederholt Kriegsgefangene ausgetauscht hatten.

 

Da wir uns nicht (noch nicht?) in einer Phase eines kalten Krieges befinden, müssten solche Vorgehensweisen heutzutage eigentlich um so eher möglich sein.