Gliederung der Vorlesung:

 

01. Gegenstand und Aufgaben

02. Währungspolitik: Historische Einführung

03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen

04. Währungspolitik: Das Instrumentarium

05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie

06. Handelspolitik: Historische Einführung

07. Handelspolitik: Theoretische Grundlagen

08. Handelspolitik: Das handelspolitische Instrumentarium

09. Arbeitsmarktpolitik

10. Kapitalmarktpolitik

11. Integrationspolitik 

12. Politik  zugunsten der Entwicklungsländer

 

 

Kapitel 2: Währungspolitik: Historische Einführung

 

 

Gliederung:

 

1. Goldwährung

2. Dirigismus im 1. und 2. Weltkrieg

3. Bretton Woods-System

4. Währungskrisen der 60er Jahre

5. EWS-System 1979

6. Wege zur europäischen Währungsunion

7. Die Ausbreitung der Eurozone

8. Schuldenkrisen der Eurozone

 

 

 

1. Goldwährung

Zu Beginn der Neuzeit hatten die meisten europäischen Staaten eine Gold- oder Silberwährung bzw. eine Parallelwährung, bei der sowohl mit Gold als auch mit Silber bezahlt werden konnte.

 

Die Goldwährung zeichnete sich hierbei vor allem durch folgende drei  Merkmale aus:

 

1. eine freie Konvertibilität der Währungen.

 

Konvertibilität besagt, dass es erlaubt und möglich war, die Währung des einen Landes auf freien Devisenmärkten stets in die Währung eines anderen Landes umzutauschen.

 

2. eine Goldparität.

 

Eine Goldparität ergab sich daraus, dass sich auf den Devisenmärkten automatisch ein Goldexport- und –importpunkt herausbildete. Diese Punkte legten fest, in welcher Spanne sich der Devisenkurs nach oben und nach unten verändern konnte. Erreichte der Devisenkurs den oberen oder unteren Goldpunkt, erfolgte die Bezahlung der internationalen Transaktionen mit Gold.

 

Ein Importeur konnte nämlich jederzeit seine internationalen Schulden mit Gold oder mit Devisen bezahlen. Er wird sich hierbei immer für diejenige Alternative entscheiden, welche für ihn billiger ist. Entscheidet er sich für eine Bezahlung mit Devisen, muss er zunächst auf dem Devisenmarkt Devisen ankaufen, also seine eigene Währung in ausländische Währung umtauschen, um dann in einem zweiten Schritt mit dem ausländischen Geld die gewünschten, im Ausland produzierten Waren zu erwerben.

 

Entscheidet er sich für eine Zahlung mit Gold, hat er in einem ersten Schritt zum international festgesetzten Goldpreis Gold zu erwerben, also seine eigene Währung gegen Gold zu tauschen, um dann im nächsten Schritt die ausländischen Waren mit Gold zu bezahlen. In diesem Falle hat er allerdings neben dem Preis für Gold zusätzlich die Kosten für den Transport und für die Versicherung der Goldverschiffung zu entrichten.

 

Diese Kosten determinieren nun die beiden Schwellenpunkte (den Goldimport- sowie den Goldexportpunkt). Diese Schwellenpunkte legen fest, von welchem Devisenkurs an die eine oder die andere Alternative für den Importeur günstiger ist.

 

Bringen wir ein Beispiel. Der Einfachheit halber geben wir die einheimische Währung in Euro (€) und die ausländische Währung in Dollar ($) an. Zahlt ein Importeur den Kaufpreis mit Devisen, so entstehen ihm Kosten (KI) in Euro gerechnet, die dem Produkt aus Wechselkurs (w = $/€), dem Preis in ausländischer Währung (pA = $/x) sowie der gehandelten Gütermenge (x) entspricht. Der Wechselkurs gibt hierbei an, wie viel Deviseneinheiten ($) einer einheimischen Währungseinheit (€) entsprechen. Es gilt folgende Beziehung:

 

KI = w * pA * x = €/$ * $/x * x = €

 

Entscheidet er sich hingegen für eine Bezahlung mit Gold, so hat er den Goldpreis (pG = €/G) multipliziert mit der Warenmenge x plus Fracht- und Versicherungskosten (F) zu entrichten:

 

KI = (pG * pA/pGA  * x) + F = €/G * G/€ * €/x * x + F

 

KI = € + F

 

 

3. keine vertraglichen internationalen Vereinbarungen über die wechselseitigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der einzelnen Länder.

 

Devisen- wie Goldmärkte sind hier freie Märkte, welche nicht durch staatliche Eingriffe beeinflusst werden. Es bestand also kein Regelwerk, das festlegte, wie sich die einzelnen Nationen und Personen im internationalen Verkehr zu verhalten hatten. Man vertraute darauf, dass sich auf den freien Märkten jeweils die Wechselkurse herausbildeten, welche ein internationales Gleichgewicht garantieren.

 

 

2. Dirigismus im 1. und 2. Weltkrieg

 

Die Goldwährung des 18. Und 19. Jahrhunderts wurde im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen von einem Dirigismus abgelöst. Hierbei lassen sich drei Phasen unterscheiden:

 

1. Phase:

 

Im ersten Weltkrieg kam es zu einem Zusammenbruch des Goldwährungssystems, es wurde deshalb eine Devisenzwangswirtschaft eingeführt. Kennzeichnend für die Devisenzwangswirtschaft war, dass der Staat die Mengen der Import- und Exportgüter sowie die dazugehörigen Preise festlegte.

 

2. Phase:

 

Auf der Konferenz von Genua 1922 wird ein Devisenstandard festgelegt. Es handelte sich hierbei um ein Währungssystem, in dem neben Gold zu einem erheblichen Teil Devisen als Währungsreserve gehalten wurden. Als Leitwährung galt das englische Pfund. Der wohl wichtigste Grund dafür, dass man nach dem ersten Weltkrieg nicht mehr zu einer reinen Goldwährung (bzw. einer reinen Metallwährung) überging, war vor allem die Goldknappheit.

 

3. Phase:

 

Bereits im Zusammenhang mit den Inflationserscheinungen der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts sowie mit der Weltwirtschaftskrise Ende der 20er Jahre brach dann erneut auch dieses Währungssystem zusammen. Es kam hierbei zunächst zu einem Wettlauf der einzelnen Nationen, ihre eigene Währung abzuwerten. Als erstes versuchte Großbritannien, das Leitwährungsland, seine Währung abzuwerten. Um aber das für die anderen Länder hierdurch hervorgerufene Defizit in der Leistungsbilanz zu verhindern, folgten die anderen Länder, in dem sie ihre Währung gegenüber der Leitwährung ebenfalls abwerteten.

 

Aber gerade der Umstand, dass eben die wichtigsten Länder in diesem Verhalten folgten, trug dazu bei, dass die Abwertung für die einzelnen Leistungsbilanzen keine Entlastung bringen konnte, denn nur Veränderungen in den Wechselkursrelationen hätten zu einem Abbau der Ungleichgewichte in den Handelsbilanzen führen können. Der Übergang zur Kriegswirtschaft führte dann endgültig zum Zusammenbruch des Währungssystems.

 

 

3. Bretton Woods-System

 

Am Ende des zweiten Weltkrieges einigten sich die Siegermächte auf eine grundlegende Reform des Währungssystems. Im Vorfeld zur Beschlussfassung über das Bretton Woods-System wurden zwei Vorschläge diskutiert:

 

a) der Vorschlag von Keynes als Vertreter von Großbritannien, der als Keynes-plan in die Geschichte einging, (1941). Danach sollten Schuldner- und Gläubigerländer gleich behandelt werden. Weiterhin sollten bei der Fondsbildung sowie beim Stimmrecht die Handelsumsätze stärker als bisher berücksichtigt werden.

 

b) der Vorschlag von White als Vertreter der USA, der sogenannte Whiteplan (1942): Für Ungleichgewichte in den Devisenbilanzen werden die Schuldner-Länder einseitig bestraft. Bei der Fondsbildung und beim Stimmrecht sollen die Währungsreserven stärker betont werden.

 

Im Währungsabkommen von Bretton Woods (IWF) wurden dann die USA-Vorschläge stärker als die britischen Vorstellungen berücksichtigt. Dieses Währungsabkommen sah im Einzelnen vor:

 

Die freie Konvertibilität der einzelnen Währungen wird schrittweise wiederhergestellt.

 

Die Wechselkurse werden dadurch stabilisiert, dass feste Relationen zwischen den nationalen Währungen der Nichtleitwährungsländer zur Leitwährung festgelegt wurden.

 

Die Leitwährung ist der Dollar.

 

Die USA verpflichten sich zum Umtausch von Dollar in Gold zum festgelegten Goldpreis. Die wichtigste Konsequenz besteht darin, dass die Defizite der US-Bilanz durch Schöpfung von Dollars bezahlt werden können.

 

Der Goldpreis wird fixiert, wobei die einzelnen Nichtleitwährungsländer das Recht erhalten, jederzeit Dollar in Gold umzuwandeln.

 

Es wird eine Bandbreite von +/- 1% für den Devisenkurs festgelegt, innerhalb der Schwankungen in den Wechselkursen geduldet werden.

 

Der tatsächliche Wechselkurs bildet sich auf freien Devisenmärkten. Aber es besteht eine Interventionsverpflichtung der Notenbanken der Nichtleitwährungsländer, durch Ankauf oder Verkauf von Devisen den Wechselkurs auf der vereinbarten Höhe zu halten. Falls der Wechselkurs über die obere Grenze ansteigt oder unter die untere Grenze fällt, sind die Notenbanken also zum Ankauf bzw. Verkauf von Devisen verpflichtet.

 

Wenn die BRD z. B. einen Devisenbilanzüberschuss erzielte, tendierte der freie Devisenmarkt zu einer Aufwertung der DM. Um zu verhindern, dass die DM über den festgesetzten Kurs plus Bandbreite anstieg, hatte die Bundesbank Devisen zu kaufen. Dieser Kauf hatte zur Folge, dass mehr DM in den wirtschaftlichen Kreislauf gepumpt wurden und dass auf diese Weise wiederum der Kurs der DM aufgrund dieses vermehrten Angebotes an DM unter die festgesetzte Marke fiel.

 

Bei fundamentalem Devisen-Ungleichgewicht bestand allerdings ein Recht auf Wechselkurskorrektur. Von einem fundamentalen Ungleichgewicht wurde hierbei dann gesprochen, wenn in der Zeitfolge immer dieselben Länder Überschüsse bzw. Defizite in den Devisenbilanzen aufwiesen. So wies die BRD in der Zeit des IWF-Systems fast immer Devisenbilanzüberschüsse, Frankreich und Italien hingegen Devisenbilanzdefizite auf. Insofern bestand also zwischen diesen Staaten ein fundamentales Ungleichgewicht. Der wichtigste Grund für dieses fundamentale Ungleichgewicht bestand darin, dass die BRD einen strikten Kurs der Geldwertstabilität verfolgte, während in Frankreich und Italien der Versuch unternommen wurde, durch eine leichte Inflationierung das wirtschaftliche Wachstum zu stimulieren.

 

Es ist klar, dass bei einem fundamentalen Ungleichgewicht die Notenbanken nicht in der Lage sind, die vorgeschriebenen Kurse auf Dauer zu halten. Das Defizitland müsste ja permanent Devisen anbieten und damit das Geldangebot reduzieren, um den Verfall der eigenen Währung aufzuhalten. Aber die Devisenbestände der Defizitländer waren begrenzt, vor allem auch deshalb, weil ja Devisenbestände nur durch Überschüsse in den Devisenbilanzen aus früheren Zeiten gebildet werden können. Ein Ausweg aus dieser Situation bestand in der Korrektur des Leitkurses.

 

Weiterhin war vorgesehen, dass den Defizitländern vorübergehend Kredite gewährt werden können, um auf diese Weise die Devisenbilanz bei anhaltenden Defiziten in der Leistungsbilanz zum Ausgleich zu bringen.

 

Schließlich wurde den einzelnen Ländern erlaubt, vorübergehend Kapitalverkehrskontrollen einzuführen. Auf diese Weise konnte z. B. ein Land, das in seiner Devisenbilanz Defizite aufwies, die Kapitalexporte reduzieren und auf diesem Wege wiederum das Defizit in der Devisenbilanz reduzieren. 

 

 

4. Währungskrisen der 60er Jahre

 

In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts kam es zu größeren Währungskrisen. Ursachen dieser Währungskrisen waren einmal die Defizite in der Zahlungsbilanz der USA, hervorgerufen durch eine Entwicklungshilfe an die Entwicklungsländer, sowie Kapitalhilfen an Südvietnam für Waffenlieferungen. Die Folge war ein Vertrauensverlust gegenüber dem Dollar, der zum Umtausch von Dollar in Gold führte.

 

Zum andern wurden die Währungskrisen durch eine unterschiedliche Inflationspolitik der europäischen Staaten untereinander hervorgerufen. Es kam immer wieder zu spekulativen Kapitalwanderungen und zwar zu Kapitalexporten in die aufwertungsverdächtige Währung. Diese Spekulationen waren weitgehend risikolos, da mit einer Aufwertung aufgrund der anhaltenden Devisenbilanzungleichgewichte sicher gerechnet werden konnte.

 

Die Mitgliedsländer des IWF-Systems ergriffen zur Abwendung der Ungleichgewichte in den Zahlungsbilanzen folgende Maßnahmen:

 

wiederholte Währungskorrekturen,

 

wiederholte Gewährung zusätzlicher Kapitalhilfen für Defizitländer sowie

 

Schaffung von Sonderziehungsrechten als Prozentsatz der Quote. Entsprechend der Satzungen des IWF hatte jedes Mitgliedsland das Recht zur Beschaffung (Ziehung) ausländischer Zahlungsmittel (Devisen) beim Internationalen Währungsfonds (IWF) gegen Zahlung eigener Währung. Diese Ziehungsrechte galten allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen bestimmter Kontingente.

 

Zu den allgemeinen Ziehungsrechten bestanden bei den Sonderziehungsrechten folgende Unterschiede: Die Sonderziehungsrechte sahen keine Auflagen an Defizitländer vor; die den einzelnen Ländern zugeteilten Quoten konnten darüber hinaus kurzfristig überzogen werden.

 

1971 wurden zusätzlich zu neu festgesetzten Währungsrelationen die Bandbreiten auf +/- 2.25% erhöht. Im Anschluss daran kam es allerdings zu einem Beschluss der europäischen Staaten, die Bandbreite gegenüber dem Dollar auf 1,125% zu beschränken. Man sprach von der Währungsschlange im Tunnel. Die europäischen Staaten verfolgten ja das Ziel, währungspolitisch stärker zusammen zu arbeiten. Im weiteren Verlauf erhöhten die USA den Goldpreis.

 

Im Jahre 1973 beschlossen die europäischen Staaten, die Wechselkurse freizugeben, legalisiert wurde dieser Beschluss auf der Jamaika-Konferenz im Jahre 1976. Im gleichen Jahr hoben die USA die Umtauschverpflichtung Dollar gegen Gold einseitig auf.

 

 

5. EWS-System von 1979

 

Gerade aufgrund dieser permanent anhaltenden Währungskrisen schufen die europäischen Staaten im Jahre 1979 das Europäische Währungssystem EWS. Es wurde eine künstliche Währung: der ECU eingeführt. Die Notenbanken sind danach zur Intervention auf den Devisenmärkten verpflichtet, wenn die bilateralen Wechselkurse die festgesetzten Paritäten um +/- 2.25 überschreiten. Da bei bilateralen Paritäten immer zwei Länder an die Grenzen der Bandbreite stoßen, sind auch die Notenbanken beider Länder zur Intervention verpflichtet.

 

Zusätzlich zu der Interventionsverpflichtung wurde ein Abweichungsindikator eingeführt. Dieser ist erreicht, wenn der ECU-Tageswert 75% der maximal möglichen Abweichung vom Leitkurs einnimmt. Dem EWS gehörten an und für sich alle EU-Staaten an. Allerdings nahmen nicht alle EU-Staaten, vor allem Großbritannien von Anbeginn an sowie später Schweden, am Interventionsmechanismus teil.

 

Dieses neue europäische Währungssystem sah folgende Korrekturmaßnahmen vor:

 

Interventionen der Notenbanken sowohl der Defizitländer als auch der Überschussländer auf dem Devisenmarkt,

 

Offenmarkt-, Diskont- oder Kontingentierungspolitik,

 

Möglichkeit  der Änderung der Leitkurse, aber nicht einseitig, sondern nur mit Zustimmung aller beteiligten Länder. Schließlich sollten die einzelnen Mitgliedsstaaten auch über finanzpolitische Maßnahmen die währungspolitischen Maßnahmen unterstützen.

 

Im Mittelpunkt dieses Vertragswerkes wurde ein System des Saldenausgleichs geschaffen: Hierbei wurde zwischen einem

 

sehr kurzfristigem (1-2 Monate),

einem kurzfristigem (3-9 Monate) und

einem mittelfristigem (2-5 Jahre) Kreditrahmen unterschieden.

 

 

6. Wege zur europäischen Währungsunion

 

Das EWS-System hatte zwar gegenüber dem IWF-System den Vorteil, dass als Leitwährung nicht die Währung eines Mitgliedslandes, sondern eine neu eingeführte, also künstliche Währung galt. Trotzdem war auch dieses System nicht in der Lage, die eigentlichen Ursachen für die laufenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu beseitigen. Nach wie vor verfolgten die einzelnen Mitgliedsstaaten recht unterschiedliche geld- und fiskalpolitische Ziele. Die BRD hielt am vorrangigen Ziel der Geldwertstabilität fest, während andere Länder wie vor allem Frankreich und Italien bewusst eine leichte Inflation in Kauf nahmen, um auf diese Weise das wirtschaftliche Wachstum zu stimulieren. Also beschloss man, eine Europäische Währungsunion einzuführen. Diese sollte in drei Stufen verwirklicht werden.

 

Als Stufe I (1990) war eine Liberalisierung des Geld- und  Kapitalmarktes vorgesehen.

 

In der Stufe II (1994) sollte eine europäische Notenbank gebildet werden.

 

Stufe III (1999) sah dann schließlich feste Paritäten und damit eine einheitliche Währung durch Schaffung des Euro vor.

 

Voraussetzungen zur Zulassung zur Währungsunion für die Länder, welche dieser Währungsunion beitreten wollten, waren folgende Bedingungen:

 

Die Inflationsrate eines Landes darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte von der Inflationsrate der drei stabilsten Länder abweichen.

 

Das laufende Defizit aller öffentlichen Haushalte eines Landes darf nicht mehr als 3% des BIP betragen.

 

Die öffentliche Gesamtverschuldung darf nicht über 60% des BIP hinausgehen.

 

Die Zinsabstände gegenüber den drei stabilsten Ländern sollen nicht mehr als 2% betragen.

 

Eine zwei Jahre andauernde, spannungsfreie Mitgliedschaft im engen EWS-Band war vorgesehen. Es durften also in dieser Zeit keine Kurskorrekturen notwendig geworden sein.

 

 

7. Die Ausbreitung der Eurozone

 

Die Bildung einer Europäischen Währungsunion wurde mit der Unterzeichnung des Vertrages über die EU (Maastricht-Vertrag) am 7.2.1992 vereinbart. Sie  war gedacht als ein Teil einer umfassenden wirtschaftlichen und politischen Integration der Europäischen Union. Drei Ziele wurden hierbei verfolgt. Als erstes sollten auf diesem Wege die häufig auftretenden Wechselkursschwankungen innerhalb des EWS-System überwunden werden.

 

Zweitens sollte auf diese Weise auch der Europäische Binnenmarkt frei von politischen Behinderungen vollendet werden. Man erhoffte sich durch Wegfall der Währungssicherungskosten eine Intensivierung des Wettbewerbes, der selbst wiederum zu einer Produktivitätssteigerung und zu einem wirtschaftlichen Wachstum führen würde.

 

Drittens schließlich sollte auf diesem Wege auch die Rolle Europas gegenüber den anderen wichtigen Währungen (dem US-Dollar und dem japanischen Yen) gestärkt werden.

 

Am 31. 12. 1998 wurden die Umrechnungskurse der nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten gegenüber dem Euro unwiderruflich festgelegt. Zum 1. 1. 1999  hatten folgende 11 Länder den Euro als einheitliche Währung eingeführt: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Später traten am 1. 1. 2001 Griechenland, am 28. 6. 2004 Estland, Litauen und Slowenien, am 1. 1. 2007 Slowenien, am 1. 1. 2008 Malta und Zypern  sowie am 1. 1. 2009 die Slowakische Republik hinzu.

 

Einige EU-Staaten, wie vor allem Großbritannien, Dänemark und Schweden traten der Eurozone nicht bei und behielten deshalb nach wie vor ihre nationale Währung bei. Vor Beginn der gemeinsamen Währung wurden die bisherigen Währungen der Teilnehmerländer gegenseitig unwiderruflich fixiert.

 

Der ECU wurde hierbei im Verhältnis 1 : 1 auf den Euro umgestellt. Für die nicht dem gemeinsamen Währungsgebiet angehörigen EU-Staaten wurde unter der Bezeichnung Wechselkursmechanismus II (EWS II) ein neuer Wechselkursmechanismus eingeführt. Auch weiteren EU-Staaten ist es gestattet, dem Währungsgebiet des Euro beizutreten, falls sie zwei Jahre lang erfolgreich am EWS II teilgenommen haben.

 

Die Standardschwankungsbreite der Währungen der europäischen Länder, welche nicht dem Euro beigetreten sind, gegenüber dem Euro wurde auf die Schwankungsbreite von ± 15 % (oder im Ausnahmefall auch geringer) um den Leitkurs zum Euro begrenzt. Hierbei gilt der Euro als Leitwährung, bilaterale Leitkurse sind nun nicht mehr wie im bisherigen EWS vorgesehen.

 

Innerhalb der Europäischen Währungsunion bestimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die Geldpolitik für alle Teilnehmerstaaten. Dies bedeutet, dass die EZB die Geldmarktzinsen für alle EWU-Länder einheitlich festlegt.

 

Die Einhaltung der festgelegten Grenzen für Schuldenstand und Budgetdefizit war nicht nur Bedingung für den Eintritt in die Euro-Zone, sondern wird weiterhin auch ausdrücklich von allen Mitgliedsstaaten nach Eintritt in die EWU verlangt. Das erklärte Ziel der Eurozone ist sogar der allmähliche Abbau jeglicher Neuverschuldung.

 

Ein Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde als Ergänzung zum Maastricht-Vertrag beschlossen, um auf diese Weise eine nachhaltige fiskalische Disziplin zu erreichen. Dieser Pakt besteht aus zwei Verordnungen. In einer ersten Verordnung ist ein Frühwarnsystem vorgesehen, um in Zukunft Defizite in den nationalen Staatsbudgets zu verhindern, welche die festgelegten Grenzen deutlich übersteigen. Eine zweite Verordnung befasst sich mit dem Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Mitgliedsstaat die festgelegten Grenzen für das Budgetdefizit überschritten hat. Es sind mehrere Stufen vorgesehen, so können im Extremfall Bußgelder festgelegt werden.

 

 

8. Schuldenkrisen der Eurozone

 

Etwa ab 2007 erschütterte eine finanzpolitische Krise die wichtigsten europäischen Staaten und gefährdete den Euro-Raum. Ausgelöst durch einige höchst riskante spekulative Geschäfte amerikanischer und europäischer Großbanken sahen sich die Staaten veranlasst, die Banken großzügig finanziell zu unterstützen und zum Teil auch zu verstaatlichen, um so einen totalen Zusammenbruch des Bankensystems zu verhindern.

 

Während es einigen Staaten, wie z. B. der BRD gelang, durch drastische Maßnahmen die Krise abzuwenden, gerieten andere Staaten in größte Schwierigkeiten, welche sich in einer Überschuldung der Staatshaushalte, aber auch in hohen Defiziten der Leistungsbilanzen niederschlugen. Diese Staaten sahen keine Möglichkeiten mehr, sich auf dem Kapitalmarkt Kapital zu besorgen und es bestand die Gefahr, zahlungsunfähig zu werden.

 

Allen voran geriet Griechenland in eine Finanzkrise, aus der sich dieses Land nicht mehr ohne Hilfe der anderen europäischen Staaten von selbst befreien konnte. Griechenland und später Irland, Spanien, Portugal und Zypern baten deshalb die Europäische Gemeinschaft um Finanzhilfen.

 

Die in der Eurozone vereinigten Staaten bemühten sich hierauf, durch Einrichtung einer Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) im Jahre 2010 sowie dem im folgenden Jahre 2011 als Nachfolger gebildeten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) einen Rettungsschirm (ein Fonds) zu schaffen, um den verschuldeten Staaten Finanzhilfen zukommen zulassen.

 

Gleichzeitig unterstützte die Europäische Zentralbank diese Bemühungen dadurch, dass sie die Zinsen fast auf null senkte sowie marode Staatsanleihen auf den privaten Kapitalmärkten aufkaufte. Auch der Internationale Währungsfonds IWF beteiligte sich an dieser Aktion mit Krediten und Bürgschaften an die wichtigsten Krisenländer.

 

Im Grunde genommen sehen diese Maßnahmenpakete der EU einerseits Finanzhilfen der europäischen Währungsunion vor, andererseits haben die Schuldnerländer gewisse Verpflichtungen zu erfüllen. Diese sollen zur Gesundung der Finanzen dieser Länder dienen und sicherstellen, dass diese Länder in Zukunft in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft die eingegangenen Schulden an die Europäische Union zurückzuzahlen sowie sich selbst aus dem Steueraufkommen finanzieren zu können.

 

Wenden wir uns zunächst dem Angebot seitens der Europäischen Union zu. Dieses Angebot sieht in erster Linie eine finanzielle Unterstützung vor, in dem den überschuldeten Ländern, welche eine Hilfe beantragt haben, Kredite zu besonders günstigen Bedingungen gewährt werden. Diese besonders günstigen Bedingungen waren notwendig, weil die überschuldeten Länder oftmals überhaupt keine Staatsanleihen mehr an den normalen Kapitalmärkten auslegen konnten, da die Ratingagenturen in der Zwischenzeit die Staatsanleihen dieser Länder mit der schlechtesten Note (Ramsch) bewertet hatten.

 

Aber selbst dann, wenn der überschuldete Staat noch in der Lage wäre, eigene Anleihen auf dem Kapitalmarkt auszulegen, könnten diese nur zu extrem hohen Zinsen ausgegeben werden, die von diesen Staaten nicht mehr gezahlt werden können. Die Hilfen seitens der Europäischen Gemeinschaft werden zu einem in den anderen, nicht überschuldeten Ländern, üblichen Zinssatz gewährt und auch die Rückzahlungsbedingungen dürften im Allgemeinen günstiger ausfallen, als dann wenn sich der überschuldete Staat auf den normalen Kapitalmärkten die Finanzierungsmittel besorgen würde.

 

Hierbei werden diese Hilfen über den normalen Kapitalmarkt so abgewickelt, dass die einzelnen Geberländer eine Bürgschaft für diese Kreditsummen übernehmen. Dies bedeutet, dass immer dann, wenn die Schuldnerländer in der Zukunft nicht in der Lage sein sollten, ihre Schulden zurückzuzahlen, die Geberländer für diese Beträge aufkommen müssten, was natürlich bedeutet, dass die Geberländer in diesem Umfang diese Kredite dann aus dem eigenen Steueraufkommen aufbringen müssen.

 

Zusätzlich gewährt auch die Europäische Notenbank eine finanzielle Unterstützung insofern, als sie bereit ist, Banken Kredite auch dann zu gewähren, wenn diese nur durch eben diese maroden Staatsanleihen abgesichert sind. Diese Praxis widerspricht allerdings ausdrücklich den letztlichen Grundsätzen einer soliden Notenbankpolitik, wonach nur besonders sichere (mündelsichere) Wertpapiere zur Absicherung der Notenbankkredite an die Privatbanken bei der Notenbank hinterlegt werden dürfen. Auch der Internationale Währungsfonds beteiligte sich an der Finanzhilfe der Europäischen Gemeinschaft.

 

Befassen wir uns nun mit den Verpflichtungen des Schuldnerlandes. Dieses hat einen Plan vorzulegen, aus dem hervorgeht, auf welchem Wege das Schuldnerland seine Schulden zurückzahlen will und gleichzeitig das Defizit im Staatshaushalt unter die 3% Marke reduzieren kann.

 

An und für sich ist es Sache des Schuldnerlandes selbst, den Weg zu bestimmen, auf dem diese beiden Ziele erreicht werden können. Aber um zu verhindern, dass das Schuldnerland nur Maßnahmen vortäuscht, die gar nicht in der Lage sind, die beiden genannten Ziele zu erreichen, wirken Vertreter der Europäischen Kommission, der Europäischen Notenbank sowie des Internationalen Währungsfonds (die sogenannte Troika) an der Ausarbeitung dieser Pläne mit, um sicherzustellen, dass es sich um realisierbare Pläne handelt.

 

Im Mittelpunkt dieses Planes steht die Reduzierung des Budgetdefizites eines Schuldnerlandes. Ein Budgetdefizit (ein Überschuss der Staatsausgaben über die regulären Steuereinnahmen) kann grundsätzlich auf zweierlei Weise reduziert werden: Entweder dadurch, dass die Staatsausgaben reduziert werden und/oder dass die Steuereinnahmen erhöht werden.

 

 

Zusammenfassung:

 

01. Die Goldwährung, die im ausgehenden 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts die vorherrschende Weltwährung darstellte, zeichnete sich erstens durch freie Konvertibilität der nationalen Währungen aus.

 

02. Zweitens hatten sich die Notenbanken verpflichtet, die eigene Währung zu einem festgesetzten Preis gegen Gold jederzeit umzutauschen (Goldparität).

 

03. Drittens waren die Schwankungen in den Wechselkursen durch Herausbildung eines oberen und unteren Goldpunktes beschränkt, wobei diese Bandbreite von der Höhe der Transport- und Versicherungskosten bestimmt war, wenn mit Gold statt mit fremder Währung gezahlt wurde.

 

04. Viertens führte die Tatsache, dass die Notenbanken - ohne hierzu vertraglich verpflichtet zu sein - eine feste Relation zwischen umlaufender Banknotenmenge und Goldreserven der Notenbank einhielten, dazu, dass Ungleichgewichte in der Devisenbilanz automatisch zu In- und Deflationsprozessen und diese wiederum zu einem Abbau der ZB-Ungleichgewichte führten.

 

05. Der erste Weltkrieg und die damit verbundene Finanzierung der Kriegsausgaben durch Ausweitung der Geldmenge machte die Einführung einer Devisenzwangswirtschaft notwendig, bei der alle Devisen an den Staat abzuführen sind und der Staat Devisen an die Importeure zuteilt.

 

06. In der Zwischenkriegszeit hob man die Devisenzwangswirtschaft wiederum auf, kehrte jedoch nicht zur Goldwährung zurück, sondern zu einem Leitwährungssystem, in dem die Notenbanken anstelle des Goldes Devisen als Reserve hielten, wobei die Leitwährung das englische Pfund war. Dieses System nannte man Devisenstandard.

 

07. Die Weltwirtschaftskrise führte über Defizite in der Devisenbilanz Großbritanniens zunächst zu einer Abwertung des Pfundes, es kam dann aber zu einem Abwertungswettlauf auch der Nichtleitwährungsländer, sodass die Währungsrelationen nicht ausreichend korrigiert werden konnten und die Staaten sich gezwungen sahen, erneut zur Devisenzwangswirtschaft Zuflucht zu nehmen.

 

08. Die Aufrüstung Deutschlands zu Beginn der 30er Jahre und der Ausbruch des 2. Weltkrieges Ende der 30er Jahre führte dazu, dass die Devisenzwangswirtschaft zum vorherrschenden Währungssystem in der Welt wurde.

 

09. Gegen Ende des zweiten Weltkrieges beschlossen die Siegermächte in Bretton Woods ein neues Leitwährungssystem mit freier Konvertibilität, dem Dollar als Leitwährung, der Verpflichtung der US-Notenbank, Dollar zu einem festge-setzten Preis jederzeit gegen Gold umzutauschen und der Verpflichtung der Notenbanken der Nichtleitwährungsländer, auf den Devisenmärkten zu intervenieren, wenn der Devisenkurs mehr als die festgesetzte Bandbreite von einem Prozent nach oben oder unten von der fixierten Wechselkursrelation abwich.

 

10. Im Verlaufe der 60 er Jahre kam es in immer kürzeren Abständen zu Währungskrisen, die sich in fundamentalen Ungleichgewichten in den einzelnen Devisenbilanzen auswirkten. Von fundamentalem Ungleichgewicht wird gesprochen, wenn immer dieselben Länder einen ZB-Überschuss bzw. ein ZB-Defizit aufweisen.

 

11. Für diese sich häufenden Währungskrisen waren drei Ursachen verantwortlich: Erstens hatten die USA im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe und dem Vietnam-Krieg hohe LB-Defizite, die sie auf dem Wege einer Ausweitung der Dollarmenge bezahlten.

 

12. Da sich auf diese Weise die Relation zwischen den Goldreserven der US-Notenbank und der umlaufenden Dollarmenge verschlechterte, sank das Vertrauen in die Stabilität des Dollars, immer mehr Notenbanken versuchten ihre Dollarreserven gegen Gold umzutauschen.

 

13. Auch der Umstand, dass innerhalb Europas ein Teil der Länder wie z. B. Frankreich und Italien eine starke Inflation zuließen, während insbesondere die BRD einen Stabilitätskurs verfolgte, führte zu einem strukturellen Ungleichgewicht in den Devisenbilanzen.

 

14. Die Devisenbilanzen der BRD waren in diesem Zeitraum fast immer überschüssig, die Frankreichs und Italiens fast immer defizitär.

 

15. Aufgrund dieser permanenten Ungleichgewichtssituation entstand die Erwartung, dass die Wechselkursparitäten korrigiert werden, da die Satzung des IWF durchaus Wechselkurskorrekturen ermöglichte. Aufgrund dieser Erwartungen kam es zu spekulativen Kapitalwanderungen hin zu den aufwertungsverdächtigen Währungen, was selbst wiederum dazu führte, dass der Überschuss dieser Länder um ein weiteres anstieg und die Regierungen dieser Länder unter noch stärkeren Druck zur Aufwertung gerieten.

 

16. Zunächst versuchten die Mitgliedsländer des IWF durch Wechselkurskorrekturen die ZB-Ungleichgewichte abzubauen.

 

17. Da diese Maßnahmen jedoch keinen Einfluss auf die Ursachen des fundamentalen Ungleichgewichtes ausübten, entstanden immer wieder von neuem DB-Ungleichgewichte.

 

18. Man versuchte weiterhin durch Schaffung von Sonderziehungsrechten die Kreditmöglichkeiten auszuweiten, was jedoch lediglich zur Folge hatte, dass die ZB-Ungleichgewichte eine etwas längere Zeit aufrechterhalten werden konnten.

 

19. Man versuchte weiterhin durch Ausweitung der Bandbreiten den Druck zur Intervention der Notenbanken zu reduzieren.

 

20. Da alle diese Maßnahmen erfolglos blieben, entschlossen sich die europäischen Staaten 1973 zu einer Freigabe der Wechselkurse gegenüber den Drittländern. Dies bedeutete, dass die Notenbanken auch bei größeren faktischen Ab- oder Aufwertungen ihrer Währungen gegenüber Drittländern nicht mehr zur Intervention verpflichtet waren.

 

21. Die Interventionsverpflichtung bei Ungleichgewichten unter den europäischen Handelspartnern blieb jedoch bestehen. Man sprach von der „Währungsschlange im Tunnel“.

 

22. Da immer mehr europäische Länder sich nicht mehr an die Interventionsverpflichtung gegenüber den anderen europäischen Staaten hielten und dieser Umstand das Ziel zu einer gemeinsamen europäischen Währung zu gelangen, erschwerte, wurde 1979 das Europäische Währungssystem eingeführt.

 

23. Wie das IWF-System ist auch das EWS-System ein System fester Wechselkurse mit Interventionsverpflichtung, in dem es jedoch keine Leitwährung, sondern eine künstliche Korbwährung: den ECU gibt.

 

24. Die europäischen Staaten versuchten in drei Schritten zu einer europäischen Währung zu gelangen.

 

25. 1990 wurde zunächst der Kapitalmarkt liberalisiert. 1994 wurde ein europäisches Geldinstitut geschaffen, das schließlich in die europäische Notenbank übergehen und das die Währungsunion technisch vorbereiten sollte. 1999 führen alle die EU-Mitglieder, welche die Konvergenzkriterien weitgehend erfüllen, die neue Währung des Euro ein.

 

26. Die Konvergenzkriterien, die über die Bereitschaft und Fähigkeit der einzelnen Länder zur Stabilität Auskunft geben sollen, beziehen sich auf die Inflationsrate, auf das Budgetdefizit und auf die Staatsverschuldung, weiterhin auf die Zinshöhe und schließlich auf die Stabilität der vereinbarten Wechselkursparitäten.

 

27. Da Griechenland und einige weitere Mitgliedsländer der Eurozone nicht in der Lage waren, die Finanzkrise seit 2009 aus eigener Kraft zu lösen, wurde von der Europäischen Union ein Rettungsschirm gebildet, der den verschuldeten Ländern Finanzhilfen gewähren kann.

 

28. Die Voraussetzung dafür, dass ein Mitgliedsland Hilfen aus diesem Rettungsfonds erhalten kann, besteht in der Bereitschaft der verschuldeten Länder, im eigenen Land Maßnahmen einzuleiten, welche geeignet sind, dass die kreditempfangenden Länder ihre Schulden zurückzahlen können und in Zukunft keiner weiteren Finanzhilfen seitens der EU bedürfen.

 

 

 

Fragen zu Kapitel 2:

 

01. Welches waren die drei wichtigsten Merkmale der Goldwährung?

 

02. Wie bildeten sich in der Goldwährung die Goldexport- und –importpunkte heraus?

 

03. Durch welches Ereignis wurde der Dirigismus in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eingeleitet?

 

04. Welche währungspolitische Lösung wurde in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen gewählt?

 

05. Welche Ereignisse führten in den 20er und 30er Jahren zu einer erneuten Hinwendung zum Dirigismus?

 

06. Worin unterschieden sich die von Keynes (dem Verhandlungsführer Großbritanniens bei den Bretton Woods-Verhandlungen) vorgetragenen Vorschläge von denen Whites, des Verhandlungsführers der USA?

 

07. Was für ein Währungssystem wurde im Bretton Woods-Abkommen  verankert?

 

08. Worin unterscheiden sich in diesem Währungssystem die Pflichten und Rechte der Mitgliedsländer bei einer Verschuldung?

 

09. Worin liegt die wichtigste Verpflichtung der USA gegenüber den Nichtleitwährungsländern?

 

10. Welches waren die beiden wichtigsten Ursachen für die Währungskrisen der 60er Jahre?

 

11. Worin lagen die Unterschiede zwischen dem IWF und dem EWS-System?

 

12. In welchen drei Stufen wurde die Europäische Währungsunion eingeführt?

 

 

Antworten zu Kapitel 2:

 

01. Zu den drei wichtigsten Merkmalen der Goldwährung zählen die freie Konvertibilität, die Goldparität sowie der Umstand, dass zwischen den einzelnen Notenbanken keine vertraglichen Beziehungen vorgesehen waren, dass aber trotzdem ein festes Verhältnis zwischen umlaufender Notenbankgeldmenge und Goldbeständen der Notenbanken eingehalten wurde. 

 

02. Die Importeure hatten immer die Möglichkeit, ihre Importe entweder mit Devisen oder mit Gold zu bezahlen. Bei Bezahlung mit Gold entstanden zusätzlich die Kosten der Verschiffung und der Versicherung von Gold. Da sich die Importeure jeweils für die sie kostengünstigste Alternative entschieden, konnte der Devisenkurs niemals stärker steigen, als der Ankauf von Gold zusammen mit den Goldüberführungskosten ausmachte. Ähnliches galt mutatis mutandis für das mögliche Absinken des Devisenkurses.

 

03. Aufgrund des Weltkrieges sahen sich die kriegsführenden Regierungen veranlasst, den freien Handel abzuschaffen und zu einer Devisenzwangswirtschaft überzugehen.

 

04. Zwischen den beiden Weltkriegen wurde ein Devisenstandard eingeführt. Die offizielle Währung war das englische Pfund, das jedoch mit Gold abgesichert war.

 

05. Die große Weltwirtschaftskrise führte nach einem Wettlauf der Abwertungen der wichtigsten Währungen zu einem Zusammenbruch des Devisenstandards. Der Übergang zur Kriegswirtschaft machte dann erneut die Einführung einer Devisenzwangswirtschaft notwendig.

 

06. Zwischen den Vorschlägen von Keynes und von Whites bestanden vor allem zwei Unterschiede. Keynes wollte eine Gleichbehandlung der Schuldner und Gläubigerländer, White hingegen eine einseitige Bestrafung der Schuldnerländer. Darüber hinaus sollten die Stimmrechte nach Auffassung von Keynes unter anderem von den Welthandelsumsätzen der einzelnen Nationen abhängen, während White vor allem eine Abhängigkeit von den Währungsreserven eines jeden Landes vorsah.

 

07. Im Bretton Woods-Abkommen wurde ein System fester Wechselkurse mit dem Dollar als Leitwährung vereinbart.

 

08. Bei einer Verschuldung haben die Notenbanken der Nichtleitwährungsländer auf den Devisenmärkten durch Verkauf von Devisen zu intervenieren und auf diese Weise den Wechselkurs zu stabilisieren, während das Leitwährungsland (die USA) seine Schulden mit der eigenen Währung (mit Dollars) bezahlen kann.

 

09. Die USA sind verpflichtet, zu einem fixierten Goldpreis jeweils die von diesen Ländern angebotenen Dollars in Gold umzuwandeln.

 

10. Die Währungskrisen der 60er Jahre waren einerseits auf die hohen Leistungsbilanzdefizite der USA sowie auf den Umstand zurückzuführen, dass die europäischen Staaten in unterschiedlichem Maße Inflation betrieben, sodass immer dieselben Länder Leistungsbilanzdefizite aufwiesen.

 

11. Während das IWF-System mit dem Dollar eine Leitwährung vorsah, wurde im EWS mit dem ECU zunächst eine künstliche Korbwährung geschaffen.

 

12. In einer ersten Stufe wurden die internationalen Geld- und Kapitalmärkte liberalisiert. In einer zweiten Stufe wurde ein europäisches Geldinstitut geschaffen, das schließlich in die europäische Notenbank übergehen sollte. In einer dritten Stufe wurden die Währungsrelationen festgefroren und der Euro als neue europäische Währung eingeführt.