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Direkte Demokratie, Ausweg aus der politischen Krise?

 

 

Gliederung:

 

1. Das Problem

2. Das Vorbild: der athenische Stadtstaat im Altertum

3. Fehlende Voraussetzungen in den heutigen Demokratien

4. Direkte Demokratie auf Gemeindeebene

5. Stärkung der persönlichen Eigenverantwortung

 

 

1. Das Problem

 

In den letzten Monaten wurden die westlichen Demokratien durch zwei Ereignisse erschüttert. In England siegten in der zweiten Hälfte des letzten Jahres wider Erwarten in einer Volksbefragung die Anhänger eines Austritts  Großbritanniens aus der Europäischen Union und bei der allgemeinen Wahl des Präsidenten der USA konnte wiederum gegen alle Erwartung Donald Trump als Sieger hervorgehen.

 

Diese beiden Ereignisse hat die gesamte demokratische westliche Welt erschüttert, weniger deshalb, weil die Meinungsumfragen einen ganz anderen Ausgang dieser Volksbefragung bezw. der Präsidentenwahl in den USA prognostiziert hatten. Vielmehr war es auf der einen Seite der Umstand, dass diese Entscheidungen gegen alle Vernunft gefällt wurden, nicht Sachargumente, sondern Emotionen gaben den Ausschlag und dass darüber hinaus bei beiden Ereignissen diejenigen, welche diesen Ausschlag gegeben und für einen Brexit in Großbritannien sowie für die Wahl Donald Trumps in den USA gestimmt haben, aller Wahrscheinlichkeit nach auf lange Sicht die größten Verlierer dieser Entscheidungen sein werden.

 

Auf der anderen Seite waren beide Ereignisse Ergebnis einer ganz allgemeinen Unzufriedenheit in allen größeren westlichen Demokratien, auch oder gerade in den verbleibenden Staaten der Europäischen Union zeigen sich seit längerer Zeit starke Tendenzen, welche die Grundlagen der westlichen Demokratien in Frage stellen.

 

So hätte in Österreich um ein Haar der Vertreter der rechtspopulistischen Partei FPÖ die Wahl zum Präsidenten gewonnen. In Frankreich wuchs die rechtsradikale Nationale Front unter Führung von Jean-Marie Le Pen zu einer der stärksten Parteien an und es besteht sogar die Gefahr, dass bei der diesjährigen Wahl zum französischen Präsidenten Frau Le Pen das Rennen macht. Gleichermaßen stieg auch in Italien die Macht der rechtsradikalen Fünf-Sterne-Bewegung (MoVimento Cinque Stelle, M5S) des Komikers Beppe Grillo an, in den Niederlanden wuchs die von Geert Wilders  geführte rechtspopulistische Partei für die Freiheit zu einer ernsten Bedrohung und selbst in der Bundesrepublik erreichte die rechtspopulistische AFD (Alternative für Deutschland) in den vergangenen Jahren zweistellige Ergebnisse bei den Landtagswahlen in den einzelnen Bundesländern.

 

Zwar sprechen die vorliegenden Umfragen dafür, dass es bei den Wahlen in diesem Jahr diesen rechtsradikalen Parteien nicht gelingen wird, diese Wahlen für sich zu gewinnen. Aber aufgrund der gewaltigen Fehleinschätzungen bei dem britischen Volksentscheid und bei der Präsidentenwahl in USA besteht die Befürchtung, dass auch weiteren rechtsradikalen Parteien in Europa in naher Zukunft ein Durchbruch gelingen könnte.

 

Die letztliche Ursache für diesen Rechtsrutsch im Meinungsbild der Bevölkerungen wird in der Öffentlichkeit zumeist einmal in der weltweiten Globalisierung der Wirtschaftssysteme gesehen und zum andern darauf zurückgeführt, dass die Bevölkerung zu wenig an den politischen Entscheidungen beteiligt werde. Als Maßnahme zur Überwindung dieser Entwicklung wird deshalb ganz allgemein gefordert, die internationale wirtschaftliche Verflechtung durch protektionistische Maßnahmen abzubauen sowie die Bevölkerung durch Volksbefragungen und Volksentscheide in stärkerem Maße als bisher zu beteiligen.

 

Zu der Rolle der Globalisierung im Zusammenhang mit diesen politischen Fehlentwicklungen hatte ich mich vor einigen Monaten in meinem Artikel ‚Globalisierung, Segen oder Fluch‘ ausführlich geäußert und aufgezeigt, dass die Globalisierung nicht für diese Fehlentwicklungen verantwortlich ist, dass sogar die weltweite internationale wirtschaftliche Verflechtung gewisse, tatsächlich vorhandene Fehlentwicklungen verringert hat.

 

Hier in diesem Artikel möchte ich mich mit der Meinung auseinandersetzen, man könne die aufgezeigten politischen Fehlentwicklungen dadurch  bekämpfen, dass man mehr direkte Demokratie wage und die Bevölkerung wesentlich mehr als bisher an den politischen Entscheidungen beteilige. Ich möchte aufzeigen, dass auf diesem Wege keine wesentliche Reduzierung der rechtsradikalen Entwicklungen erreicht werden kann, ja dass auf diesem Wege dieser Prozess eher noch beschleunigt werden wird. Ich werde zum Abschluss dieses Artikels alternative Vorschläge aufzeigen, welche meines Erachtens besser geeignet erscheinen, diese Fehlentwicklungen langfristig zu überwinden.

 

 

2. Das Vorbild: der athenische Stadtstaat im Altertum

 

Beginnen wir unsere Analyse mit der Demokratie im Stadtstaat Athen des klassischen Altertums. Diese Art der Demokratie fand in der geschichtswissenschaftlichen Würdigung ein recht unterschiedliches Echo. Ein Teil der Historiker sah in dieser Staatsform den Urtyp der Demokratie verwirklicht und war voll des Lobes, während von anderen Historikern darauf verwiesen wurde, dass hier allzu sehr das Sachwissen vernachlässigt werde, dass weiterhin der Unverstand der Massen die Entscheidungen fälle und dass Demagogen wie Perikles Tür und Tor geöffnet werde. Auch macht man gravierende Fehlurteile wie z. B. Sokrates Verurteilung für diese Art von Staatsführung verantwortlich.

 

Die attische Staatsverfassung der Demokratie wurde im Jahre 510 v. Chr. nach dem Sturz des 50 Jahre lang regierenden Tyrannen Peisistratos von Kleisthenes begründet, erreichte unter Perikles ab 457 v. Chr. ihren Höhepunkt und fand erst im Jahre 322 durch die mazedonische Vorherrschaft ihr formales Ende.

 

Das wohl wichtigste Organ dieser Staatsverfassung war die Volksversammlung, eine urdemokratische Form, die nicht nur den Bürgern des Stadtstaates das Recht verlieh, an den Beratungen dieser Volksversammlung und an den einzelnen Abstimmungen teilzunehmen, sondern jedem Teilnehmer auch das Recht einräumte, auf dieser Versammlung das Wort zu ergreifen.

 

Grundlage für diese Volksversammlung war die Neueinteilung der Bevölkerung in Demen, der kleinsten Verwaltungseinheit des Staates, in welchen alle Bürger – unabhängig ob Adliger oder Bauer oder ob reich oder arm – erfasst wurden. Allerdings konnte nur derjenige ein Vollbürger Athens werden, welcher ein legitimer Sohn war und die volle Legitimität konnte nur derjenige erlangen, dessen Vater bereits im Besitz des athenischen Bürgerrechts war und dessen Mutter zumindest eine frei geborene Frau war, darüber hinaus musste die Eheschließung bestimmte weitere formale Voraussetzungen erfüllen.

 

Ein zweites grundlegendes Organ der Verfassung des klassischen Athens war der Rat der 500, der aus dem bereits von Solon eingeführten Rat der 300 hervorging. Das Jahr war in zehn Abschnitte geteilt und jeweils 50 Vertreter je einer der 10 Phylen (einer Untergliederung der gesamten Bürgerschaft) wurden in diesen Rat der 500 gewählt, wobei die Mitglieder jeweils aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden bestimmten, der genau für einen Tag und eine Nacht den Vorsitz führte.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates der 500 zählte erstens die Vorbereitung der Beschlussfassungen in der Volksversammlung, in welcher nur Anträge des Rates der 500 behandelt werden durften. Zweitens oblag dem Rat der 500 die Beaufsichtigung der Beamten, welche ebenfalls immer nur für eine kurze Periode ihr Amt ausführen durften. In die Zuständigkeit des Rates der 500 fiel drittens die Ausführung der wichtigsten innen- wie vor allem außenpolitischen Angelegenheiten.

 

Als drittes Organ der Verfassung des klassischen Athens sind die Volksgerichte zu nennen, denen die Rechtsprechung unterlag. In einem recht komplizierten Verfahren wurden die jeweiligen Richter nach dem Los ausgewählt, allerdings war sichergestellt, dass alle 10 Untergliederungen der Bürger (Phylen) zu gleichen Teilen beteiligt waren.

 

Gegenstand der Verhandlungen vor Gericht waren teils private Klagen, welche die Geschädigten vorzutragen hatten, teils öffentliche Verfehlungen, wobei jeder Bürger das Recht hatte, die Klage vor Gericht zu bringen. Sogenannte Archonten hatten über die Annahme der einzelnen Klagepunkte zu entscheiden und leiteten das Verfahren. Das Urteil wurde je nach Gegenstand der Klage von mehreren Hundert Geschworenen gefällt.

 

In dem Versuch, diese klassische Staatsform zu würdigen, kann als erstes durchaus anerkannt werden, dass bestimmte Grundprinzipien einer modernen Demokratie hier bereits erfüllt wurden. So ist vor allem darauf hinzuweisen, dass der Forderung, jedem Bürger ein gleiches Mitspracherecht in politischen Angelegenheiten zu gewähren, weitgehend – allerdings nur im Hinblick auf die männlichen Vollbürger – entsprochen wurde und dies ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil im Altertum fast überall Monarchen und Tyrannen herrschten, die ihre Macht mit einer kleinen Zahl von Adligen teilten, während der Masse der Bevölkerung nahezu keine politischen Rechte zuerkannt wurden und diese Gruppen de facto fast überall wie Sklaven behandelt wurden, die der Willkür der Adligen, denen  sie zugeteilt waren, ausgesetzt waren.

 

Auch kann zweitens durchaus davon gesprochen werden, dass die Möglichkeit des Machtmissbrauches seitens der einzelnen Beamten weitgehend unterbunden wurde und zwar dadurch, dass die meisten Beamten nur für eine sehr kurze Zeit (oftmals nur einen Tag oder wenige Tage) ihr Amt ausüben konnten. Hier blieb scheinbar keine Zeit, eine von der Verfassung nicht vorgesehene Machtfülle zu entwickeln.

 

Diesen beiden positiven Bewertungen stehen jedoch mehrere Defizite im Hinblick auf die sonstigen Grundwerte einer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenüber. Als erstes gilt es festzustellen, dass nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung überhaupt volle Bürgerrechte besaß und als solche an den politischen Beschlussfassungen beteiligt war. Nur Männer waren berechtigt, an den Volksversammlungen teilzunehmen und politische Ämter zu übernehmen. Auch die Sklaven, welche die Hauptaufgaben sowohl im Haushalt wie auch bei der landwirtschaftlichen Produktion ausführten, hatten keinerlei Berechtigung, am politischen Leben teilzunehmen.

 

Schließlich hatten auch die Periöken (ausländische Geschäftsleute) keinerlei Bürgerrechte, obwohl Handel und Produktion im athenischen Stadtstaat vor allem in Händen dieser Bevölkerungsschicht lag. Man schätzt, dass nur etwa 15 bis 20 % der Einwohner zu den abstimmungsberechtigten Vollbürgern zählten und dass auf diese Weise etwa 80 bis 85 % der Einwohner des Staats Athen die bürgerlichen Rechte aberkannt wurden. Ob man unter diesen Voraussetzungen noch ernsthaft von einer echten Demokratie, in der alle Einwohner gleiche Rechte besitzen, sprechen kann, muss bezweifelt werden.

 

Als zweites gilt es zu bedenken, dass das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Machtmissbrauch die von Montesqieu und Locke geforderte Gewaltenteilung in der Verfassung des klassischen Athens unbekannt war. Die gleichen Bürger konnten legislative, exekutive und jurisdiktive Aufgaben wahrnehmen, das gesamte politische Leben lag in den Händen der Bürger. Damit fehlte jedoch eine der wichtigsten Möglichkeiten, politischen Machtmissbrauch zu unterbinden.

 

Dass die Demokratie des klassischen Athens überhaupt funktionieren konnte, dafür lagen in der damaligen Zeit mehrere günstige Voraussetzungen vor, die heute nicht mehr gegeben sind. Die Volksgemeinschaft der Athener bestand erstens aus einigen wenigen Tausend Vollbürger, während die Bevölkerung der heutigen modernen Staaten viele Millionen Bürger umfasst. Gerade auch wegen der relativ kleinen Größe des Athenischen Stadtstaates waren die politischen Verhältnisse und die Lösung der anstehenden Probleme noch relativ einfach und konnten deshalb auch noch mit dem gesunden Menschenverstand gelöst werden. Die heutigen globalen Staaten haben einen so hohen Komplexitätsgrad erreicht, dass eine Lösung der anstehenden Probleme ohne Einsatz von spezialisiertem Sachwissen gar nicht mehr erreicht werden kann.

 

Es kam noch hinzu, dass zweitens der größte Teil der produktiven Tätigkeiten einerseits von den Sklaven, andererseits von den Periöken übernommen wurde, sodass die relativ wenigen abstimmungsberechtigten Bürger sehr wohl über die Zeit verfügten, die sie nun einmal benötigten, um die anstehenden politischen Probleme zu lösen.

 

Diese Zusammenhänge wurden drittens dadurch noch unterstützt, dass ein Großteil der Bürger durchaus die Bildung besaß, die notwendig ist, um die anstehenden Probleme zu lösen. Zwar hing die Verleihung des vollen Bürgerrechts nicht vom Bildungsstand der einzelnen Individuen ab, trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass sich ohnehin nicht die Gesamtheit der Bürger an den politischen Entscheidungen beteiligt hat und somit vor allem sachkundig mit diskutieren konnte.

 

Wenn schon in den modernen Demokratien die Wahlen, welche im Regelfall nur alle vier bis fünf Jahre stattfinden, bisweilen nur eine Beteiligung von wenig über 50% der Bevölkerung erreichen, wird man davon ausgehen können, dass auch im athenischen Stadtstaat angesichts der Tatsache, dass fast täglich Abstimmungen stattfanden, immer nur ein gewisser Bruchteil der abstimmungsberechtigten Bürger aktiv an der Abstimmung teilgenommen hat.

 

Schließlich gilt es viertens festzustellen, dass Athen im klassischen Altertum nur relativ kurze Zeit de facto eine Staatsverfassung hatte, die den Namen einer direkten Demokratie verdient hat, in welcher wirklich die Gesamtheit der Vollbürger die politischen Geschicke bestimmt hat. Die Innenpolitik des Perikles war zwar auf der einen Seite dadurch geprägt, dass er es war, der wichtige Grundsätze einer direkten Demokratie durchgesetzt hatte. So setzte er vor allem durch, dass auch die 3. Klasse der Athener Bürgerschaft, die Zeugiten, zum Archontat zugelassen wurden.

 

Weiterhin kam 450 v. Chr. auf seine Initiative hin ein neues Bürgerrechtsgesetz zustande, welches das Athener Bürgerrecht nur denjenigen Bewohnern Athens zustand, deren beide Elternteile Athener waren. Auf diese Weise sollte der Einfluss der immer noch mächtigen Adelsfamilien eingeschränkt werden.

 

Auf der anderen Seite wurde Perikles fast jedes Jahr als Stratege wiedergewählt und konnte auf diese Weise seine eigene Machtposition ausweiten. Es gelang ihm auch jede Opposition im Kern auszuschalten, vor allem dadurch, dass er 443 v. Chr. Thukydides verbannen ließ. Seit diesem Zeitpunkt war nach Meinung Thukydides, dem wir die wichtigsten Kenntnisse über das klassische Athen verdanken, Athen nur noch dem Namen nach eine Demokratie, tatsächlich wurde es jedoch allein von Perikles als uneingeschränktem Herrscher regiert.

 

 

3. Fehlende Voraussetzungen in den heutigen Demokratien

 

Im Hinblick auf die direkte Demokratie im Staate Athen des klassischen Altertums haben wir zweierlei festgestellt. Auf der einen Seite erfüllte diese Staatsform keinesfalls die Ziele, welche man allgemein mit der Forderung nach einer direkten Demokratie verbindet. Auf der anderen Seite haben wir aber auch festgestellt, dass zur Zeit der Blüte des athenischen Staates besonders gute Voraussetzungen vorlagen, welche eine direkte Demokratie überhaupt möglich machten.

 

Wir wollen nun in diesem dritten Abschnitt überprüfen, inwieweit denn in der heutigen Zeit diese günstigen Voraussetzungen überhaupt noch erfüllt sind. Wir werden sehen, dass sich seit dem klassischen Altertum die politische Weltordnung entscheidend verändert hat und dass aus diesen Gründen die Ideale einer direkten Demokratie gar nicht mehr realisiert werden können. Dieser Wandel hängt mit einer von Arnold Gehlens sowie Hans Freyers eingeführten Unterscheidung zusammen.

 

Danach besteht in unserer modernen Gesellschaft eine Art Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Gesellschaftssystemen. Diese beiden Autoren haben darauf aufmerksam gemacht, dass die modernen Gesellschaftssysteme äußerst komplex sind, aber gerade deshalb auch die Vorgänge innerhalb dieser Systeme für einen Laien nur schwer erkennbar sind. Arnold Gehlen spricht in diesem Zusammenhang von Sekundärsystemen im Gegensatz zu den Primärgesellschaften wie Familie und Freundschaften, welche im Altertum und Mittelalter fast das gesamte Leben der einzelnen Menschen bestimmt hatten.

 

Ein erstes wichtiges Merkmal der Sekundärsysteme ist deren Größe und Komplexität. Während Athen im klassischen Altertum lediglich einige Tausend Bürger umfasste, weisen die modernen Industriestaaten viele Millionen Bewohner auf. Dieser erste Unterschied hat zur Folge, dass die zu lösenden Probleme sehr viel komplexer und damit auch weniger einsichtig wurden. Während in der Primärgesellschaft Athen die zu lösenden Probleme zumeist auf der Hand lagen und gerade deshalb auch allein mit dem gesunden Menschenverstand verstanden und gelöst werden konnten, sind die zu lösenden Probleme in den großen modernen Industrienationen verworren, sie können deshalb auch nur von Personen erkannt und erklärt werden, welche über spezielles Fachwissen verfügen.

 

Will man in diesem unübersichtlichen Geflecht an einer Stelle Änderungen vornehmen, so muss man stets befürchten, dass diese Änderungen nicht nur den Bereich berühren, der geändert werden soll, sondern Rückwirkungen auch auf ganz andere Bereiche auslösen, auf Bereiche, deren Verkettung gar nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind und deshalb auch nicht vom Laien unmittelbar erkannt werden können.

 

Machen wir uns diesen Unterschied anhand eines Beispieles klar. Wenn wir z. B. in einer Wohnung die Anordnung der Möbel und Einrichtungen verändern, so sind die damit verbundenen Änderungen den Beteiligten zumeist unmittelbar einsichtig. Will man jedoch z. B. einen Tunnel unterhalb eines Stadtteiles graben, so wird in aller Regel nicht nur ein neuer unterirdischer Verkehrsweg geschaffen, der die Möglichkeiten des Verkehrs verbessert, es besteht vielmehr die Gefahr, dass die Statik der Häuser in Mitleidenschaft gezogen wird und dass im Erdreich Verschiebungen eintreten, welche zur Folge haben, dass an ganz anderen Stellen Häuser einstürzen. Unter welchen Bedingungen diese Gefahr besteht und durch welche Maßnahmen und an welchen Stellen diese Gefahren vermieden werden können, sind ingenieurwissenschaftlichen Laien nicht erkennbar, diese Fragen können nur von Sachverständigen beantwortet werden.

 

Worin liegen nun die Gründe dafür, dass mit der Größe eines Systems die zu lösenden Probleme einer direkten Demokratie unübersichtlicher und komplizierter werden? Ein erster Grund muss bereits darin gesehen werden, dass eine Diskussion in einem Raum stattfindet und dass es keinen noch so großen Raum gibt, in dem sich alle Bewohner eines millionengroßen Volkes versammeln können. Plätze, welche mehrere Tausend Menschen gleichzeitig aufnehmen können, sind bereits sehr groß und nur an wenigen Orten anzutreffen. Es ist nicht möglich, dass sich alle Bürger eines modernen Staates gleichzeitig an einem einzigen Ort treffen.

 

Nun könnte man einwenden, dass hier das Internet einen Wandel gebracht hätte, es sei heutzutage zumindest technisch gesehen möglich, dass sich über dass Internet alle Bürger eines Landes an einer Befragung und einer anschließenden Abstimmung beteiligen. Aber dies wäre nur eine scheinbare Lösung. Als erstes muss eingewandt werden, dass bei einer solchen Lösung dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wären, nach dem heutigen Wissensstand lässt sich nicht verhindern, dass z. B. über Störsender bestimmte Teile der Bevölkerung an der Abgabe ihrer Meinung gehindert werden, dass andere wiederum den Anschein erwecken, dass eine Vielzahl von Personen ihre Meinung kund taten, obwohl es in Wirklichkeit nur die Meinung einer einzigen Person war.

 

Aber selbst dann, wenn es uns eines Tages gelingt, einen solchen Missbrauch weitgehend auszuschalten, wäre nicht viel gewonnen. Es reicht ja nicht, dass jeder seine Meinung äußert, eine Diskussion setzt ja einen Dialog voraus, dies bedeutet, die Meinung des einen muss allen Beteiligten bekannt werden und jedem muss die Möglichkeit gegeben werden, auf diese Meinung zu antworten.

 

Nehmen wir an, dass in einem bestimmten Augenblick eine Million Bürger den Wunsch äußerten, eine Frage oder einen Beitrag zu leisten. Es muss nun als erstes festgelegt werden, wer als erster seine Meinung äußern darf. Es muss also ausgewählt werden und derjenige, der diese Auswahl trifft, kann ganz bewusst die Reihenfolge der Meinungen so steuern, dass bestimmte Meinungen unterdrückt und andere forciert werden.

 

Auch muss die Entscheidung irgendwann einmal getroffen werden, wollte man jedem das Recht einräumen auf eine vorgetragene Meinung zu erwidern und müsste dann auch im Hinblick auf diese Erwiderung weitere Entgegnungen aller möglich sein, käme die Diskussion zu keinem Ende. Da aber schließlich eine Entscheidung getroffen werden muss, müsste die Diskussion willkürlich abgebrochen werden und dies würde bedeuten, dass die meisten Bürger gar nicht zu Wort kommen konnten.

 

Diese Überlegungen zeigen, dass es aus rein technischen Gründen auch im Zeitalter des Internet gar nicht möglich ist, alle anstehenden politischen Fragen in ausreichendem Maße durch das Volk entscheiden zu lassen. Es kann immer nur eine kleine Zahl der anstehenden Probleme auf diesem Wege entschieden werden. Und es bleibt gar keine andere Möglichkeit, als dass man in einer Vielzahl willkürlich angesetzter Versammlungen einiger weniger Bürger öffentlich über diese Fragen diskutieren lässt.

 

Will man hier sicherstellen, dass die Auswahl der Diskutanten einigermaßen die unterschiedlichen Meinungen berücksichtigt, müssen in einem ersten Schritt notwendiger Weise Delegierte gewählt werden, die dann die Meinung derjenigen, die sie gewählt haben, repräsentieren. Genau dies ist jedoch das Prinzip der repräsentativen Demokratie, welche ja angeblich durch eine direkte Demokratie überwunden werden sollte.

 

Mit Zunahme in der Größe eines staatlichen Gebildes entstehen weitere Probleme. Auch die Durchführung der einzelnen politischen Maßnahmen wird nun zum Problem. Der einzelne an der Spitze der Regierung stehende Politiker ist nämlich nun nicht mehr in der Lage, die einzelnen notwendigen Maßnahmen selbst durchzuführen und zu überwachen. Er bedarf eines immer größer werdenden Beamtenapparates.

 

Aber mit der Größe eines Staates steigt nicht nur quantitativ die Anzahl der notwendigen Maßnahmen, auch in qualitativer Hinsicht wären die Politiker überfordert bei der Beantwortung der Frage, auf welche Ursachen denn bestimmte Probleme zurückzuführen sind und mit welchen Maßnahmen die einzelnen Probleme gelöst werden können. Auch hierzu bedarf der Politiker eines umfangreichen Apparates von Sachverständigen.

 

Damit entsteht jedoch ein neuer Berufsstand, der eigene Ziele verfolgt und der aufgrund seines Fachwissens auch Macht gegenüber den Politikern gewinnt. Der Politiker ist ja auf die Beamten angewiesen und kann seine Entscheidungen nicht gegen den Willen der Bürokraten selbst durchführen. Da aber die Beamten im Gegensatz zu den Politikern in einer Demokratie nicht vom Volk gewählt wurden, steigt die Macht der Bürokratie.

 

Mit der Größe des Staatsgebildes ist eine weitere Schwierigkeit verbunden. Während man in kleinen politischen Gebilden noch davon ausgehen konnte, dass die Bedürfnisse und Ziele der Bevölkerung gleich oder zumindest sehr ähnlich sind, steigt die Differenzierung der Ziele und Bedürfnisse in den einzelnen Bevölkerungsgruppen mit der Größe der Bevölkerung außerordentlich an.

 

Es ist nun nicht mehr eindeutig, worin denn der Wille der  Bevölkerung liegt, die Unterschiede in den Wunschvorstellungen sind zu groß. Da aber die politischen Maßnahmen im Gegensatz zu den Aktivitäten in den wirtschaftlichen Systemen den Charakter eines Kollektivgutes annehmen, also die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Bevölkerungsgruppen nicht alle befriedigt werden können, bedarf es zunächst einer zeitraubenden Beratung, um einen Kompromiss zu erreichen. Dies hat aber gleichzeitig zur Folge, dass die Wünsche der einzelnen Bürger nicht mehr vollständig befriedigt werden können und dass bei der Anwendung der politischen Beschlüsse Ausnahmen zugelassen werden müssen, deren Einhaltung selbst wiederum kontrolliert werden muss.

 

Mit dem Komplexitätsgrad der anstehenden Probleme gewinnen aber Populisten an Macht und können verhindern, dass die Probleme sachgerecht gelöst werden. Die Komplexität der Probleme bringt es nämlich mit sich, dass die einzelnen Bürger den sehr komplexen Zusammenhang nicht mehr selbst erkennen können, sie können vor allem nicht mehr überprüfen, inwieweit die von Populisten vorgetragenen Thesen der Wahrheit entsprechen. Sie müssen sich darauf beschränken, ob ihnen die von Populisten vorgetragenen Argumente einleuchten.

 

Nun bringt es jedoch die Komplexität der politischen Probleme mit sich, dass nahezu jedes zur Diskussion stehende Problem vielschichtig ist und dies bedeutet auch, dass jedes Problem und jede Problemlösung aus einer Vielzahl einzelner Wahrheiten besteht. Und genau diesen Umstand machen sich Populisten zu eigen.

 

Sie heben auf eine leicht verständliche und als allgemein positiv zu beurteilende Teilwahrheit ab und verschweigen, dass mit einer politischen Lösung fast immer auch Nachteile verbunden sind. Das, was sie behaupten, ist wahr und kann deshalb von den Gegnern dieses Vorschlages auch nicht widerlegt werden. Der Hinweis der Gegner einer populistischen Lösung auf gravierende negative Sekundärwirkungen wird jedoch oftmals von der Bevölkerung eben aufgrund der Komplexität der Probleme gar nicht verstanden und deshalb verdrängt. Die Populisten weisen daraufhin, dass ihre Gegner sie nicht widerlegen konnten und gehen deshalb als vermeintliche Sieger aus dieser Debatte.

 

Es ist ja auch richtig, dass die Teilwahrheit als solche nicht widerlegt werden konnte, sie ist ja wahr. Nur sie ist eben nur eine Teilwahrheit und eine sachgerechte Beurteilung findet nur dort statt, wo alle Wirkungen einer Maßnahme Berücksichtigung finden und genau dies findet hier nicht statt.

 

Populisten berufen sich zumeist auf das Volk, sie rechtfertigen ihre Handlungen damit, dass sie ja nur den Volkswillen vollziehen. Sie sind z. B. für die Wiedereinführung der Todesstrafe. Um die Frage, welche Wirkungen denn tatsächlich von einer Todesstrafe ausgehen, ob sie unseren allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechen und ob sie tatsächlich abschreckend wirkt, kümmern sie sich gar nicht. Es reicht ihnen, dass angeblich das Volk die Wiedereinführung der Todesstrafe verlange.

 

In Wirklichkeit war es aber gar nicht das Volk, das diesen Prozess begonnen hatte. Es war vielmehr der Populist, welcher durch Verbreitung von Teilwahrheiten überhaupt erst dazu beigetragen hat, dass solche Zielsetzungen in der Bevölkerung Fuß fassen konnten.

 

Hierbei bedienen sich die Populisten massenpsychologischer Erkenntnisse. So hatte bereits Gustav Le Bon in seiner 1895 veröffentlichten Psychologie der Massen aufgezeigt, wie das Verhalten von Individuen in Massen beeinflusst werden kann.

 

Le Bon hat darauf hingewiesen, dass der Einzelne im Kollektiv seine Kritikfähigkeit und das gesunde Urteilsvermögen verliert. In der Masse sei der einzelne Mensch impulsiv, leichtgläubig und leicht zu beeinflussen, er werde intolerant und sei zu irrationalem Handeln bereit und neige also zu Handlungsweisen, welche er als Einzelmensch als unmoralisch verwerfen würde. Menschliche Handlungen würden so von unbewussten und irrationalen Impulsen beherrscht.

 

Das wohl wichtigste Argument gegen eine Direktdemokratie in dem Sinne, dass über die wichtigsten politischen Sachentscheidungen das Volk direkt entscheidet, besteht schließlich darin, dass niemand mehr für sein fehlerhaftes Handeln zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Entscheidungen wurden ja vom Volk gefällt. In einer Demokratie ist das Volk der Souverain, das Volk ist das Maß aller Dinge und was das Volk entschieden hat, darf nicht kritisiert und bekämpft werden.

 

Selbst dann, wenn man für eindeutig verbrecherische Handlungen den Versuch machen wollte, diejenigen, welche diese Entscheidung getroffen haben, zur Verantwortung zu ziehen, dies würde nicht gelingen. Die Entscheidung ging von der Mehrheit der Wähler aus. Aber welcher Wähler sich für eine verbrecherische Maßnahme entschieden hat, kann ja gar nicht geklärt werden, da ja zu den wichtigsten und unverzichtbaren Prinzipien einer Demokratie die geheime Wahl gehört. Es kann also, solange diese Prinzipien beachtet werden, nicht geklärt werden, welche Individuen für eine bestimmte Handlung votiert haben und gerade deshalb können Fehlentscheidungen auch nicht geahndet werden.

 

Nun könnte man einwenden, dass das Volk ja nur von einem Populisten verführt wurde und dass man dann, wenn eine sittlich unerwünschte Maßnahme in einem Volksentscheid getroffen wurde, diesen Populisten, der die Wähler getäuscht und verführt hatte, zur Verantwortung ziehen könnte.

 

Gerade dies ist aber in aller Regel aus zweierlei Gründen gar nicht möglich. Auf der einen Seite hat dieser Populist ja die Macht, jede Handlung gegen ihn zu unterbinden. Auf der anderen Seite kann er sich darauf berufen, dass er ja nur den Wählern den Vorschlag gemacht hatte, für die fragwürdigen Maßnahmen zu stimmen, das Volk hätte ja durchaus auch die Möglichkeit gehabt, diesen Vorschlägen nicht zu folgen. Für einen Ratschlag allein, der im Sinne einer Meinungsäußerung vorgetragen wurde, kann jedoch niemand zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Fassen wir unsere Ergebnisse zusammen: Eine echte Entscheidung setzt immer zweierlei voraus. Der Entscheidende muss erstens über das Wissen darüber verfügen, welche Faktoren das zu lösende Problem ausgelöst haben und mit welchen konkreten Maßnahmen die Probleme beseitigt werden können. Zweitens muss er auch die Zeit haben, um sich mit den anstehenden Problemen so befassen zu können, dass er eine sachgerechte Entscheidung fällen kann.

 

Die Tatsache, dass die politischen Einheiten immer größer wurden, hat bewirkt, dass auf der einen Seite auch das Wissen, das für eine sachgerechte Entscheidung notwendig ist, angestiegen ist und dass die Masse der Bevölkerung dieses Wissen gar nicht haben kann. Wer z. B. über eine wirtschaftspolitische Maßnahme sachgerecht entscheiden will, braucht das Fachwissen, das heutzutage in etwa 8 bis 10 Semestern an den Hochschulen gelehrt wird. Es ist ganz unmöglich, dieses Wissen der gesamten Bevölkerung auf den allgemeinen Schulen zu lehren.

 

Aus den gleichen Gründen fehlt der Masse auch die Zeit, welche notwendig ist, um in politischen Fragen eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Der größte Teil der Wähler geht einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit nach, die verbleibende Freizeit ist zu gering, um sich sachgerecht mit den politischen Fragen zu befassen, ganz davon abgesehen, dass die Freizeit in erster Linie der Regeneration dient.

 

In diesen beiden Fragen waren die Voraussetzungen für eine Entscheidungsfähigkeit der Bürger für politische Fragen im klassischen Athen wesentlich besser. Die freien Bürger gingen kaum einer Erwerbstätigkeit nach, diese Aufgaben wurden von den nichtstimmberechtigten Sklaven und Periöken erledigt, sie hatten also alle Zeit, sich ausgiebig mit politischen Fragen zu befassen. Andererseits waren wegen der geringen Größe des athenischen Staates die Probleme noch relativ unkompliziert, sodass die anstehenden politischen Fragen mit dem gesunden Menschenverstand befriedigend entschieden werden konnten.

 

Aber selbst im klassischen Athen fiel – wie wir gesehen  haben –  die eigentliche Macht in Perikles einem einzigen Politiker zu, der sehr bald eine Machtfülle errungen hatte, die einem Diktator glich. Der Unterschied zur Diktatur ist hier gering, auch der Diktatur beruft sich im Allgemeinen auf das Volk. Auch der Diktator gibt zumeist vor, im Namen des Volkes zu sprechen.

 

 

4. Direkte Demokratie auf Gemeindeebene

 

Welche Schlussfolgerungen können wir aufgrund dieser Feststellungen ziehen? Wir gingen davon aus, dass ein Großteil der Wähler mit den politischen Verhältnissen höchst unzufrieden sei, weil sie von den eigenen politischen Führungsschichten sowie von übernationalen Einrichtungen gegängelt würden. Da wir gesehen haben, dass die Masse der Bevölkerung in unseren modernen Staaten gar nicht die Voraussetzungen dafür mitbringt, die anstehenden politischen Probleme sachgerecht mitzuentscheiden, wird die Beteiligung der Bevölkerung bei den einzelnen anstehenden politischen Problemen keine echte Befriedigung bringen.

 

Vielleicht stellt sich zunächst aufgrund der vermehrten Mitwirkung bei politischen Sachentscheidungen in der Bevölkerung eine Befriedung ein, sie wird jedoch nicht anhalten und schon sehr bald wird sich eine Ernüchterung einstellen, da immer mehr Individuen feststellen müssen, dass sie ja gar nicht eine echte Mitwirkung erreicht haben, dass sie im Grunde nur den politischen Agitatoren wie die Kinder dem Rattenfänger gefolgt sind und das zu beklatschen haben, was in Wirklichkeit die politischen Führer ihnen vorschreiben. Wenn die Bevölkerung dies jedoch verstanden hat, wird die Wut um so größer sein und es besteht dann die Gefahr, welche in allen modernen Diktaturen eines Tages entsteht, dass sich diese Wut in einer gewaltsamen Revolution Durchbruch verschafft.

 

Was ist also zu tun? Wir haben gesehen, dass die große Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den politischen Verhältnissen daraus erwuchs, dass die einzelnen Individuen die politischen Prozesse immer weniger verstanden und dass diese Entfremdung vor allem dadurch entstanden ist, dass die politischen Systeme immer größer wurden.

 

Es liegt deshalb nahe, dass man einen Ausweg aus dieser Sackgasse darin sieht, dass man die in den letzten Jahrzehnten stattgefundenen Globalisierungen und internationalen Zusammenschlüsse aufhebt und sich im wirtschaftlichen Bereich zu einem Protektionismus und im politischen Bereich zu einer Rückverlagerung der internationalen Entscheidungen auf die nationale Ebene zuwendet.

 

Nun hatte ich bereits in meinem Artikel: ‚Globalisierung, Segen oder Fluch‘ aufgezeigt, dass die in den letzten Jahrzehnten aufgetretenen Verunsicherungen gar nicht durch die Globalisierung ausgelöst wurden, ja dass sogar die Globalisierung diese Verunsicherungen verringert hat. Die Entscheidung dafür, dass die einzelnen Konsumenten in einer freien Marktwirtschaft selbst darüber befinden dürfen, wie sie ihr Einkommen verwenden und die weitere Tatsache, dass die Bevölkerung ein stetiges Wachstum unserer materiellen Wohlfahrt verlangt, bringt es notwendiger Weise mit sich, dass die Produktion einzelner Güter eingestellt wird und dass deshalb einzelne Arbeitnehmer immer wieder vorübergehend arbeitslos werden.

 

Diese Arbeitslosigkeit ist zwar nicht von Dauer, die Konsumentenfreiheit bedeutet ja nur, dass sich die Nachfrage auf andere Güter verlagert, nicht, dass weniger Güter nachgefragt werden. Zwar muss man durchaus mit der Möglichkeit rechnen, dass Konsumenten einen größeren Teil ihres Einkommens sparen, also ihre Nachfrage auf die Zukunft verlagern. In einer funktionierenden Marktwirtschaft bedeutet jedoch Sparen, dass mehr investiert wird und nicht, dass die gesamte Nachfrage zurückgeht. Arbeitnehmer werden dann vermehrt im Investitionsgütersektor beschäftigt.

 

Trotzdem muss sicherlich die derzeitige Aufteilung der politischen Aufgaben zwischen den Staaten und den internationalen Gremien und zwischen den nationalen Staaten und den politischen Untergliederungen eines Staates (Länder, Gemeinden) auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden. Es geht hier allerdings weniger um den Umfang der Aufgaben der einzelnen Institutionen, sondern vielmehr darum, nach welchen Kriterien diese Aufteilung erfolgt.

 

In der Vergangenheit bestand eine Tendenz, politische Aufgaben auf die übergeordneten Institutionen zu verlagern, in der Internationalisierung wurde ein Wert an sich gesehen und die jeweils übergeordneten Institutionen versuchten immer mehr Kompetenzen an sich zu ziehen.

 

Eine sachgerechte Lösung besteht jedoch darin, dass die einzelnen politischen Aufgaben jeweils der Institution zugewiesen werden sollte, welche von ihren Möglichkeiten her gesehen eher in der Lage ist, die bestmögliche Lösung herbeizuführen. Gerade aufgrund der Zentralisierungstendenz der letzten Jahrzehnten muss damit gerechnet werden, dass die zentralen Institutionen in zu großem Umfang politische Aufgaben an sich gezogen haben, sodass in der Tat eine Stärkung der untergeordneten Institutionen erwünscht sein kann.

 

Aber es muss durchaus auch bisweilen damit gerechnet werden, dass in bestimmten Zeiten eine Verlagerung von Verantwortungsbereichen auf die zentralen (internationalen) Institutionen notwendig ist. So kann es die vom Terrorismus ausgehende Bedrohung durchaus notwendig machen, dass bestimmte Aufgaben der nationalen Sicherheit auf internationale Institutionen verlagert wird, dass aber dann, wenn die Bedrohung eines Tages nicht mehr besteht, eine Rückverlagerung dieser Aufgaben auf die nationalen Organe erwünscht ist.

 

Eine solche Umstruktuierung der Aufgabenverteilung kann auch zu einer Verminderung der Unzufriedenheit der Bevölkerung beitragen. Wir müssen nämlich davon ausgehen, dass die Fähigkeit, sich mit den Entscheidungen der Politiker zu identifizieren, davon abhängt, auf welcher Ebene diese Entscheidungen gefällt werden. So ist der einzelne Bürger eher in der Lage, sich z. B. mit den Entscheidungen seiner Gemeinde zu identifizieren, einfach deshalb, weil er aufgrund der geringeren Komplexität dieser Entscheidung diese auch besser verstehen kann.

 

Insofern könnte also durchaus eine Verlagerung bestimmter Aufgaben auf die Gemeinden durchaus auch die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den politischen Verhältnissen vermindern. Der Wähler versteht hier die Notwendigkeit der einzelnen politischen Maßnahmen und ist deshalb in der Frage, welchem Politiker oder welcher Partei er seine Stimme geben soll, sicherer, er gewinnt so viel eher den Eindruck, dass er selbst die politischen Geschicke mit bestimmen kann.

 

Wenn aber der Wähler bei den Wahlen zu den untergeordneten Institutionen wie z. B. den Gemeinden gerade deshalb seine Wahlentscheidung wegen der geringeren Komplexität der anstehenden politischen Fragen sachgerechter entscheiden kann, entsteht die Frage, ob man die bestehende Unzufriedenheit der Bürger nicht auch dadurch abbauen könnte, dass man ihn auf der untersten Ebene (auf der Ebene der Gemeinden) auch stärker als bisher an den Sachentscheidungen durch Volksbefragungen beteiligt. Wir hatten uns oben gegen eine direkte Demokratie ausgesprochen, weil aufgrund der Komplexität der politischen Entscheidungen der einzelne Bürger gar nicht in der Lage ist, diese Fragen sachgerecht zu entscheiden.

 

Nun gilt dieses Argument um so stärker, je zentraler die Entscheidungen gefällt werden. Dies bedeutet aber auch, dass auf der untersten Ebene der politischen Entscheidungen der Komplexitätsgrad am geringsten ist und dass deshalb hier die Gefahren bei einer Beteiligung der Bürger an den politischen Sachfragen auch am geringsten sind. Dies bedeutet, dass es durchaus erwünscht ist, die Bürger auf der Gemeindeebene über Volksbefragungen verstärkt zu beteiligen.

 

Gerade wegen des geringeren Komplexitätsgrades verfügen die Bürger auf Gemeindeebene im Allgemeinen auch über das Sachwissen, das für eine sachgerechte Entscheidung notwendig ist. Auch ist die Gefahr, dass sich die Bürger auf dieser Ebene von politischen Agitatoren zu Entscheidungen verführen lassen, welche gegen das Interesse der Bürger ausfallen, hier insgesamt geringer. Die Bürger können hier unmittelbar erkennen, wie die Entscheidungen auf der politischen Ebene ihre eigenen Interessen tangieren. Sie werden deshalb auch in geringerem Maße zulassen, dass ihre Interessen verletzt werden.

 

Das oben gegen eine Direktdemokratie vorgetragene Argument, dass bei Volksentscheidungen niemand mehr die Verantwortung für Fehlentscheidungen übernimmt, bleibt allerdings auch auf Gemeindeebene bestehen. So sehr also auch eine verstärkte Befragung der Bevölkerung auf Gemeindeebene erwünscht ist, nach wie vor sollte die eigentliche Entscheidung bei den gewählten Volksvertretern liegen, da nur auf dies Weise Personen für Fehlentscheidungen zur Verantwortung gezogen werden können und da deshalb bei echten Volksentscheidungen starke Anreize für politische Agitatoren bestehen, die Demokratie in Wirklichkeit auszuhöhlen.

 

 

5. Stärkung der persönlichen Eigenverantwortung

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit ihrem Bestehen ein föderativer Staat, der genau diese Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zum Ziele hat. Im Grunde genommen ist dieses föderative Prinzip ein Unterfall des allgemein geltenden Subsidiaritätsprinzips. Dieses Prinzip, das im Mittelpunkt der christlichen Soziallehre steht, aber auch ganz allgemein Beachtung findet, will primär die Aufgabenteilung zwischen den Einzelpersonen, den Familien und den übergeordneten Gemeinschaftsformen regeln.

 

Danach sollte es dem Einzelnen und den Familien obliegen, für seine eigenen Belange selbst verantwortlich zu sein. Nur dort, wo der Einzelne mit diesen Aufgaben überfordert wäre, sollte er durch die jeweils übergeordnete Gemeinschaft entlastet werden. Aber auch in diesen Fällen sollte sich die übergeordnete Gemeinschaft wo immer nur möglich darauf beschränken, dem Einzelnen eine Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren.

 

Auch bei der Auslegung dieses Subsidiaritätsprinzips kann nicht davon ausgegangen werden, dass jede Verlagerung der Aufgaben von der übergeordneten Gemeinschaft auf das einzelne Individuum als erwünscht angesehen werden kann. Auch hier geht es im Grunde darum, die Aufgaben auf Individuen und übergeordneten Gemeinschaften entsprechend den Fähigkeiten aufzuteilen. Auch hier muss stets die Frage überprüft werden, wer, das Individuum oder die übergeordnete Gemeinschaft, über die besseren Fähigkeiten zur sachgerechten Lösung der anstehenden Aufgaben verfügt. Da allerdings in der Vergangenheit starke Tendenzen zu einem Zentralismus bestanden, in dem der Staat immer mehr Aufgaben an sich gezogen hat, hatte sich das Subsidiaritätsprinzip in der Praxis oftmals als eine Forderung nach Dezentralisierung verstanden.

 

In der Tat wurden in den letzten Jahrzehnten immer mehr Entscheidungen den einzelnen Individuen abgenommen und dem Staat und den übergeordneten Institutionen übertragen. Und gerade aus diesen Gründen muss die allgemeine Unzufriedenheit der Bürger mit den staatlichen und vor allem internationalen Institutionen gerade mit diesem Schwund an individueller Eigenverantwortung erklärt werden. Und diese Frustration wurde dadurch noch verstärkt, dass immer wieder betont wird, dass wir im Gegensatz zum Mittelalter in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, in der die einzelnen Menschen ihre Geschicke selbst zu bestimmen haben.

 

Dieser offensichtliche Widerspruch zwischen Anspruch und Verwirklichung beginnt bereits in der Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Auf der einen Seite wird davon ausgegangen, dass eine der Hauptaufgaben der Erziehung gerade darin besteht, die Jugendlichen zu freien, selbst entscheidenden Personen und zu einer Rücksichtnahme gegenüber den jeweils Anderen zu erziehen.

 

De facto wird jedoch auf der anderen Seite dem Einzelnen nahezu jede Aufgabe zunächst abgenommen, es wird in erster Linie zu seinen Gunsten, aber zumeist nicht durch ihn selbst entschieden. In Wirklichkeit lernen die Kinder wie auch im Mittelalter, dass es ein ‚Oben‘ und ein ‚Unten‘ gibt, dass diejenigen, welche oben sind, nicht nur das Sagen haben, sondern auch auf Kosten der unten Stehenden leben können und selbstverständlich sind die Heranwachsenden dann auch bestrebt, möglichst zu der Gruppe der Oberen zu gehören. Vor allem erlebt der Jugendliche sehr oft den Widerspruch zwischen Anspruch und Verwirklichung der freiheitlichen Ideale und ist gerade deshalb bereit, sich rechtsgerichteten und terroristischen Agitatoren zuzuwenden.

 

Diese  Bevormundung gerade in Fragen der Selbstverantwortung der einzelnen Individuen setzt sich dann im Leben der Erwachsenen fort. Auch hier findet der Versuch statt, dem Einzelnen vorzuschreiben, wie er sich zu verhalten hat. Nehmen wir das Beispiel der Gesundheit. An und für sich müsste man jedoch davon ausgehen können, dass es im eigenen Interesse eines Jeden liege, selbst alles zu tun, um möglichst gesund zu bleiben.

 

Nun wissen wir z. B., dass Rauchen die Gefahr von Lungenkrebs entscheidend vergrößert. Trotzdem sehen sich die Politiker und die Führungskräfte im Gesundheitswesen veranlasst, den Einzelnen mehr oder weniger zu zwingen, sich aller Verhaltensweisen zu enthalten, welche diese gesundheitlichen Gefahren auslösen können. Es darf keine Reklame für Zigaretten gemacht werden, auf jeder Zigarettenpackung müssen ekelerregende Bilder aufgedruckt werden, Rauchwaren werden stärker als andere Güter besteuert u.s.w.

 

Warum reicht es eigentlich nicht aus, dass man schon sehr früh Jugendliche über die tatsächlichen Gefahren des Rauchens aufklärt, ihnen aber selbst beim Kauf dieser Waren die Verantwortung überträgt? Und Verantwortung bedeutet natürlich immer auch, dass bei falschem Verhalten die Folgen weitgehend selbst getragen werden müssen. Sind die Jugendlichen ganz generell wirklich so selbstzerstörerisch, dass sie ganz allgemein Wege gehen, die sie zu ganz erheblichen Gefahren für ihre eigene Gesundheit führen?

 

Es mag sogar richtig sein, dass nach Einführung solcher Vorschriften der Konsum von Rauchwaren ganz allgemein, vor allem aber bei den Jugendlichen zurückgegangen ist. Es fragt sich jedoch, ob dieser Rückgang auch nicht ganz anders erklärt werden kann. Wenn diese abschreckenden Methoden tatsächlich einen nennenswerten Rückgang im Konsum von Rauchwaren versucht haben sollte, so dürfte doch eigentlich nicht gleichzeitig der Konsum anderer Suchtmittel wie Drogen und ähnlichem ansteigen. In Wirklichkeit fand ja  nur eine Verlagerung von einem zu einem anderen Suchtmittel statt.

 

Und diese Verlagerung hat vermutlich nichts mit der Zigarettenwerbung zu tun. Sie ist vielmehr Ausdruck des Umstandes, dass Jugendliche ganz allgemein von einem bestimmten Augenblick an sich bewusst von den Erwachsenen ablösen, um so eine Eigenständigkeit zu erlangen. Weil die früheren Erwachsenengenerationen nicht geraucht haben, sahen die nachfolgenden Generationen im Rauchen eine Möglichkeit, sich von den Erwachsenen abzuheben und weil die dann nachfolgende Erwachsenen eine Generation von Rauchern waren, setzte sich die dann nachfolgende Generation von ihrer Elterngeneration dadurch ab, dass sie sich anderen Suchtmitteln als den Rauchwaren vermehrt zuwandten.

 

Und in diesem Falle können die Ermahnungen der Eltern, das Rauchen zu lassen, sogar kontraproduktiv wirken: Die Jugendlichen wollen selbst bestimmen und wenden sich gegen die Bevormundungen der Erwachsenen und dieses Streben kann sogar in Einzelfällen so stark werden, dass die Jugendlichen sich auch gegen besseres Wissen und unter Inkaufnehmen gesundheitlicher Gefahren sich vermehrt Suchtmitteln zuwenden. Eigentlich wissen sie von der Gefährlichkeit ihres Handelns, aber die Selbstständigkeit ist ihnen so wichtig, dass sie sogar Gefahren für ihr eigenes Leben in Kauf nehmen.

 

Hätte man sich darauf beschränkt, die Jugendlichen über die Konsequenzen beim Verbrauch von Suchtmitteln zu unterrichten und den Jugendlichen sehr früh die Möglichkeit eröffnet, schrittweise über ihr eigenes Wohl selbst zu bestimmen, wäre vermutlich der Anteil der Jugendlichen, welche sich vernünftig verhalten, sehr viel größer gewesen.

 

Und diese positive Wirkung hätte dadurch noch gesteigert werden können, wenn die Erwachsenen mit gutem Beispiel vorangehen. Vor ihrer Emanzipationsphase zeichnen sich nämlich die Jugendlichen gerade dadurch aus, dass sie das Verhalten ihrer Eltern und Lehrer nachahmen. Ein solches Verhalten der Eltern würde auch dazu führen, dass der Widerspruch zwischen dem Verhalten, das von den Kindern verlangt wird und dem hiervon oftmals abweichenden Verhalten der Eltern verschwindet und damit zugleich auch eine der wichtigsten Ursachen für die elementare Unzufriedenheit der Menschen.

 

Es bleibt nicht bei diesem Beispiel des Konsums von Suchtmitteln. Vielmehr müssen wir feststellen, dass fast bei allen Konsumgütern in gleicher Weise von Seiten der Gesellschaft vorgegangen wird. Vom Anspruch her leben wir in einer Marktwirtschaft, in welcher eigentlich der einzelne Konsument das Recht hat, selbst zu entscheiden, für welche Güter er sein Einkommen verwendet.

 

Trotzdem verhält er sich zumeist so, als hätte er gar nicht die Verantwortung für sein Handeln, als müsse nicht er selbst entscheiden, welche Güter er einkauft. Wenn dann Waren gekauft werden, welche mit Kinderarbeit produziert werden, bei denen die Arbeitnehmern unter menschenwürdigen Bedingungen und zu Löhnen, welche nicht ihrem produktiven Beitrag entsprechen, beschäftigt werden, dann ist es nicht das Ergebnis einer Fehlentscheidung seitens der Konsumenten, nein, es sind die bösen Unternehmer, welche die Konsumenten dazu verleiten, die Produkte zu kaufen. In gleicher Weise sind es dann wiederum auch die Landwirte, welche die alleinige Schuld daran tragen, dass Tiere bei der Aufzucht und bei der Herstellung von Fleisch unnötig gequält werden oder auch der Staat, der es unterlassen hat, den Landwirten minutiös ihr Verhalten vorzuschreiben.

 

De facto käme jedoch kein Unternehmer auf den Gedanken, die Produktion von Waren in Länder zu verlagern, in denen Arbeitnehmer ausgebeutet werden oder auch kein Landwirt würde landwirtschaftliche Produktionsmethoden, bei denen Tiere nicht artgerecht gehalten werden, anwenden, wenn die Konsumenten diese Produkte nicht nachfragen würden.

 

In einer Marktwirtschaft ist es der Konsument, der mit seiner Nachfrage zu bestimmen hat, was produziert wird und bei dieser Entscheidung hat natürlich auch der Konsument die Verpflichtung, nicht nur zu berücksichtigen, welche Waren seinen Bedürfnissen am besten entsprechen, er hat vielmehr wie jeder Anbieter von Produkten die moralische Verpflichtung, Gesetze und Sittenregeln einzuhalten.

 

Natürlich kann der Konsument dieser Verpflichtung nur nachkommen, wenn er auch darüber unterrichtet wird, ob bei der Produktion die allgemeinen Normen eingehalten wurden. Und in der Tat ist den Konsumenten dieses Wissen keinesfalls immer bekannt und es besteht deshalb auch hier seitens des Staates und der Gesellschaft nach wie vor ein Nachholbedarf, wobei hier aber der Staat nicht primär Verbote aussprechen sollte, sondern das Wissen vermitteln sollte, mit dem die Bürger über ihr eigenes Wohl auch in Selbstverantwortung entscheiden können.

 

Auf jeden Fall erklärt sich auf diese Weise in viel besserem Maße die Tatsache, dass immer mehr Bürger sich gegen die internationale Verflechtung und gegen die führenden politischen Eliten wenden, als dass Globalisierung als solche und Nichtmitwirkung bei den politischen Sachentscheidungen als Ursache der allgemeinen Unzufriedenheit angesehen werden  muss.

 

Es ist jedoch falsch, wenn der Staat und die Gesellschaft den Versuch machen, alle diese Entscheidung kollektiv zu fällen und damit die Entscheidung dem Einzelnen abzunehmen. In einer Marktwirtschaft hat der Einzelne das Recht, diese Entscheidungen für sich selbst vorzunehmen und auch die Verpflichtung, hierbei Gesetze und den Sittenkodex einzuhalten.

 

Wird ihm diese Aufgabe genommen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn immer mehr Menschen mit sich selbst und mit ihren Verhältnissen unzufrieden werden. Den Bürgern unserer Gesellschaft wird im Rahmen des Erziehungsprozesses immer wieder als Vorteil unserer Gesellschaft gepredigt, dass in unseren modernen Demokratien die einzelnen frei sind und über ihr Schicksal selbst bestimmen dürfen. De facto aber wird von Seiten des Staates der Versuch unternommen, alle wichtigen Entscheidungen an sich zu ziehen. Man spricht hierbei von meritorischer Absicht und es ist eine patriarchale Haltung, die dem Motto folgt: ‚alles für den Bürger, nichts aber durch den Bürger‘.

 

Wir gingen eingangs davon aus, dass sich in unserer Gesellschaft eine immer größer werdende Unzufriedenheit breit macht. Jüngste Meinungsumfragen ergaben, dass zwar die überwiegende Mehrheit der Befragten für sich selbst und für ihre eigenen Verhältnisse zuversichtlich in die Zukunft blicken, aber gleichzeitig sorgenvoll auf die Entwicklung der Gesamtgesellschaft schauen. Dieses Ergebnis ist höchst widersprüchlich. In einer freiheitlichen Gesellschaft steht ja der einzelne Mensch im Vordergrund, er ist das Maß aller Dinge in dem Sinne, dass das Allgemeinwohl davon bestimmt wird, wie sich das Wohl seiner Bürger entwickelt. Das Gemeinwohl ist gerade dann gewahrt, wenn es seinen Bürgern gut geht.

 

Diese Unzufriedenheit über die allgemeinen Verhältnisse hängt nun gerade damit zusammen, dass den Bürgern immer mehr die Entscheidungen über ihre eigenen Verhältnisse abgenommen werden, obwohl die Ideologie des Rechtsstaates davon ausgeht, dass diese Freiheit gerade bei jedem Einzelnen liegt. Und auch dort, wo den Bürgern minimale wie z. B. bei den Wahlen zum Parlament und bei Volksbefragungen gewisse Rechte zugestanden werden, stellt sich keine Zufriedenheit ein, weil der Einzelne wegen fehlendem Wissen, aber auch wegen fehlender Zeit gar nicht in der Lage ist, sachgerechte Entscheidungen zu fällen.

 

Auch spürt er selbst, dass sein tatsächlicher Einfluss auf das politische Geschehen in seiner Eigenschaft als Wähler fast null ist. Das Ergebnis der Wahlen ist zumeist unbestimmt. Ein und dasselbe Wahlergebnis gestattet die Bildung unterschiedlicher und in ihrer Zielsetzung widersprüchlicher Koalitionen. Die Folge ist eine zunehmende Wahlmüdigkeit, die sich in einer immer geringer werdenden Wahlbeteiligung auswirkt.

 

In einer solchen Situation würde es im Hinblick auf die Zufriedenheit der Bürger nichts bringen, wenn sie nun auch noch an den Sachentscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene in Form von Volksentscheidungen beteiligt würden. Zufriedenheit über die Entscheidungsbefugnis setzt immer voraus, dass der Einzelne auch über das Wissen und die Zeit verfügt, die für das Zustandekommen einer sachgerechten unerlässlich sind.

 

Fehlen diese Voraussetzungen, steigert eine formale Beteiligung an diesen Entscheidungen sogar auf lange Sicht die Unzufriedenheit. Denn die einzelnen Bürger erkennen dann sehr bald, dass sie ja gar nicht selbst in der Lage waren, sachgerechte Entscheidungen zu fällen, dass sie darauf angewiesen sind, dass politische Agitatoren ihnen sagen, wie sie zu entscheiden haben, ihre Rolle besteht dann nur noch darin, plakative Parolen zu beklatschen und die Beteiligung an den Sachentscheidungen erfolgt hier nur noch zum Schein.