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Die Gleichnisse der Bibel

 

              

 

Gliederung:

 

Teil I

 

Problemeinführung

 

Teil II

 

Gleichnisse im Alten Testament

 

Teil III . Die Gleichnisse Jesu

              

1. Gottes- und Nächstenliebe

                   2. Weitere Verhaltensanweisungen

3. Frage nach dem Lohn                     

4. Die Rolle des Menschensohns 

5. Die Bedeutung des Bittens               

6. Von der Verbreitung des Glaubens   

 

 

 

 

 

   Kapitel 3. Gottes- und Nächstenliebe Forts.

 

 

Gliederung:

 

1. Problemeinführung

2. Die Lehre von der allein selig machenden Gnade

3. Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter

                   4. Auf welchen Begriff der Liebe bezieht sich dieses Gebot?

5. Handelt es sich um ein neues Gebot?

6. Wer gilt als Nächster?

7. Liebe den Nächsten wie dich selbst.

8. Liebe den Nächsten, denn er ist wie du.

9. Hilfe für den in Not geratenen

                10. Füge dem Mitmenschen keinen Schaden zu.

                11. Behandle deinen Mitmenschen als freien Mitbürger.

                12. Das Gebot der Feindesliebe

                13. Halte auch die andere Wange hin

                14.  Liebe versus ‚Do ut Des-Prinzip‘

 

 

9. Hilfe für den in Not geratenen.

 

Innerhalb des Gebotes der Nächstenliebe können drei Teilaufgaben unterschieden werden und zwar dass man erstens den Notleidenden Hilfe gewährt, dass man den Mitmenschen zweitens keinen Schaden zufügt und dass man schließlich drittens bereit ist, allen Mitmenschen einen persönlichen Freiheitsspielraum zu belassen. Wir wollen uns im Folgenden mit diesen drei Teilaufgaben des Gebotes der Nächstenliebe etwas ausführlicher befassen, wir beginnen mit der erstgenannten Teilaufgabe: der Hilfe für Notleidende.

 

Wir haben bereits gesehen, dass diese Hilfe allen in Not geratenen Menschen, denen man persönlich begegnet, gewährt werden soll, unabhängig davon, ob sie zu den Verwandten und Freunden zählen oder nicht und auch unabhängig davon, ob sie zum eigenen Volksstamm zählen oder einer anderen Nation angehören, ja sogar auch gegenüber den Feinden.

 

Wer gilt nun als in Not geraten? Jesus selbst hatte im Gleichnis vom barmherzigen Samariter das Beispiel des von Räubern verletzten Reisenden gewählt, der auf die Hilfe des Samariters angewiesen war. Jemand wird unberechtigterweise von seinen Mitmenschen angegriffen und kann sich nicht selbst erfolgreich wehren, es ist klar, er bedarf der Hilfe der anderen. Es ist weiterhin klar, dass diejenigen, die zugegen sind, den unberechtigten Angriff miterleben und die in der Lage sind, Hilfe zu gewähren, auch tatsächlich helfen sollen.

 

Im Beispiel der von Jesus erwähnten Hilfe erfolgt die Hilfe erst nachträglich, nach dem Überfall. Die Hilfe besteht darin, dass der Samariter dem Überfallenen sozusagen erste Hilfe leistet, ihn verbindet und versorgt und Geld zur Verfügung stellt, damit der Verletzte wiederum zu Kräften kommt.

 

Eine solche Hilfe kann natürlich nur derjenige leisten, der auch über die materiellen Mittel verfügt, die er dem Überfallenen zur Verfügung stellen kann. Ein Vermögender hat es hier leichter als ein Armer, der selbst der Hilfe bedarf und nicht über die zum Überleben notwendigen materiellen Mittel verfügt. Aber auch der Ärmere kann in unserem Beispiel durchaus Hilfe leisten, in dem er den Verletzten verbindet oder in dem er Helfer herbeiruft.

 

Inwieweit eine konkrete Hilfe sinnvoll ist, hängt dann von den näheren Umständen ab. Es gibt Verletzungen, die nur von geschultem Krankenpersonal behandelt werden können oder zumindest von Personen, die einen Erste Hilfe-Kurs absolviert haben. Es ja kann z. B. für den Verletzten gefährlich sein, ihn zu bewegen oder in bestimmte Stellungen zu bringen. Hier besteht die notwendige Hilfe weniger darin, den Verletzten selbst zu versorgen, sondern berufene Helfer herbeizurufen.

 

Wie steht es aber mit der Hilfe dann, wenn die ‚Nächsten‘ beim Überfall zugegen sind? Sind sie verpflichtet, dem Überfallenen zu Hilfe zu kommen und den Angreifer selbst anzugreifen? Die Antwort hängt sicherlich entscheidend davon ab, ob der Zuschauende überhaupt in der Lage ist, sich erfolgreich gegen die Angreifenden zu wehren.

 

Im Einzelfall kann die Gefahr bestehen, dass der Angriff eskaliert, vor allem dann, wenn die Angreifenden über Schusswaffen verfügen und androhen, diese einzusetzen und wenn anderseits diejenigen, die zu Hilfe eilen wollen, weder über geeignete Waffen verfügen noch darin geübt sind, mit diesen Waffen erfolgreich umzugehen. Hier kann ein Stillhalten und der Versuch, Hilfe von außen (z. B. von der Polizei) herbeizurufen – sofern dies überhaupt möglich ist –, sehr viel hilfreicher sein als ein aktives Zurückdrängen der Angreifer.

 

Not, die Hilfe erfordert, liegt natürlich nicht nur dann vor, wenn jemand überfallen und verletzt wurde. Ein Mensch kann aus den unterschiedlichsten Gründen in Not geraten und der Hilfe bedürfen. Selbst physische Not, welche Leib und Leben betreffen und die menschliche Existenz berühren, kann nicht nur daher rühren, dass der Nächste von einem Mitmenschen angegriffen wurde.

 

Vor allem auch natürliche Ereignisse können ohne Zutun von Menschen Not auslösen. So kann jemand ernstlich erkranken und nur durch menschliche Hilfe überleben. Hierbei ist einmal daran zu denken, dass der Kranke der tatkräftigen Hilfe einer ärztlichen Fachkraft bedarf. Diese Hilfe kann zumeist nur von einer solchen Fachkraft ausgeübt werden und wird gerade deshalb nicht von jedem einzelnen gefordert. Trotzdem kann Krankheit zahlreiche Hilfeleistungen erfordern, angefangen von der Betreuung und Tröstung von Kranken.

 

Gerade das Stichwort ‚Tröstung‘ macht deutlich, dass Hilfe nicht nur dann notwendig wird, wenn jemand im physischen Sinne in Not gerät. Die Not, die eine Hilfe erforderlich macht, kann auch im geistigen oder seelischen Bereich liegen.

 

Jemand kann aufgrund menschlicher Schicksalsschläge am Leben verzweifeln, weil z. B. die Eltern ihr Kind oder die Kinder ihre Eltern verloren haben, weil kriegerische Handlungen oder Naturkatastrophen oder schlichtweg nur der alltägliche Wettbewerb im Beruf alles vernichtet hat, was man in mühseliger, langfristiger Arbeit aufgebaut hat. Eine seelische Not setzt hier nicht unmittelbar voraus, dass der Betroffene durch diese Ereignisse verarmt ist und materieller Hilfe bedarf. Er ist unter Umständen aufgrund der Schicksalsschläge verbittert oder verzweifelt, hat unter Umständen sogar den Willen zum Weiterleben verloren und ist selbstmordgefährdet und zweifelt vielleicht am Sinn des Lebens.

 

Hier ist eine Hilfe notwendig, die sich eben gerade nicht auf die materielle Gabe beschränkt, die sich darum bemüht, den Lebenswillen zu stärken und wiederaufzubauen. Zu dieser Art seelischer Hilfe kann auch zählen, jemanden, der aufgrund seiner Schicksalsschläge den Glauben an Gott verloren hat und nun ein Gespräch sucht, durch persönliche Gespräche zu Hilfe zu kommen.

 

Notwendige Hilfeleistungen bezogen wir bisher immer auf Angriffe, welche von privaten Verbrechern wie z. B. von Räubern ausgingen. Wie steht es jedoch mit der geschuldeten Hilfe, wenn einzelne Personen aufgrund von Angriffen staatlicher Organe belangt werden. Hier dürfte die richtige Antwort nicht in einem einfachen ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ liegen.

 

Noch relativ einfach dürfte die Beantwortung der Frage sein, wenn eine Bevölkerung aufgrund von Angriffen feindlicher Staaten Not erleidet. Hier ist sicherlich genauso Hilfe gefordert, als wenn die Not von privaten Mitmenschen ausginge.

 

Schwieriger ist die Beantwortung der Frage, wenn einzelne Bürger von den Staatsorganen verfolgt werden und wenn ihnen Leid zugefügt wird. Hier kommt es entscheidend darauf an, ob der Staat Personen verfolgt, welche allgemeine Straftaten wie Mord, Raub, Entführungen begangen haben. Hier ist es die berechtigte Aufgabe des Staates, die Verbrecher dingfest zu machen, einmal um die Verbrecher einer gerechten Strafe zuzuführen, zum andern – vor allem bei Serienmördern – weitere Straftaten zu verhindern. Hier wäre eine Hilfeleistung Dritter – vor allem dann, wenn sie die Verhaftung der Verbrecher verhindern hilft – nicht nur nicht geboten, sondern auch nicht zulässig. Ganz im Gegenteil wird von den einzelnen Bürgern erwartet, dass sie – falls notwendig – zur Verhaftung dieser Verbrecher gegebenenfalls durch aktives Handeln beitragen.

 

Hilfe dürfte jedoch aus christlicher (religiöser) Verantwortung erlaubt, ja gefordert sein, wenn der Staat selbst wiederum mit seiner Verfolgung verbrecherische Akte begeht und Grundrechte eines jeden Menschen verweigert, also z. B. Personen wegen ihrer Religion oder Rasse (wegen ihrer bloßen Zugehörigkeit zu einer Volksgemeinschaft) verfolgt und foltert und diese Personen einer Freiheitsberaubung aussetzt.

 

Doch liegen die hier angesprochenen Zusammenhänge nicht so einfach, dass man jede Verfolgung, die in einem Rechtsstaat erfolgt, für berechtigt und jede andere Verfolgung, die von gewaltsamen Diktaturen ausgehen, als unerwünscht ansehen kann. Auch in Rechtsstaaten kann der Fall eintreten, dass Verfolgungen unberechtigt erfolgen und dass einzelne Staatsbeamtete widerrechtlich handeln, genauso, wie auch in Diktaturen von privaten Personen Verbrechen begangen werden, die verfolgt werden müssen.

 

Im Einzelfall dürfte es eine sehr schwierige Entscheidung des Gewissens jedes einzelnen sein, in welchen Fällen bei Verfolgungen von Seiten der Staatsorgane Hilfestellungen erlaubt oder geboten erscheinen. Auch dürfte die Beantwortung dieser Frage davon abhängen, in welchen Beziehungen verfolgte Straftäter und Dritte stehen. Man wird sicherlich z. B. von einer Mutter nicht verlangen können, dass sie bei der Verhaftung ihres Sohnes oder ihrer Tochter aktiv mitwirkt und wird ihr dann, wenn sie den Versuch unternommen hat, eine Verhaftung ihres Kindes zu verhindern, zumindest mildernde Umstände zusprechen und eine Verfolgung der Eltern aussetzen.

 

Wieweit Dritte aufgefordert sind, nicht berechtigte Verfolgungen zu verhindern und Hilfestellungen zu leisten, hängt weiterhin entscheidend davon ab, inwieweit diese Dritten überhaupt physisch und psychisch in der Lage sind, erfolgreich Gefahr von Bedrohten abzuwenden. Eine Hilfe und ein Einschreiten sind sicherlich dort nicht gefordert, wo aufgrund der Übermacht des Angreifenden jede Hilfe erfolglos wäre.

 

Auch wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass manche Menschen sehr furchtsam veranlagt sind und sich aus diesen Gründen nicht in der Lage sehen, helfend einzuspringen. Auch Petrus hatte bekanntlich Jesus aus Angst verleugnet. Zwar ist jeder aufgerufen, unberechtigte Angst zu überwinden. Wieweit dies jedoch dem einzelnen gelingt, hängt ganz entscheidend einmal von der persönlichen Konstitution und von seiner vergangenen Erziehung ab, zum andern auch von den zu erwartenden negativen Konsequenzen, die der Hilfeleistende zu befürchten hat. Deshalb dürfte das Unterlassen einer geforderten Hilfeleistung selbst wiederum je nach Ausgangsituation sehr unterschiedlich beurteilt werden.

 

 

10. Füge dem Mitmenschen keinen Schaden zu.

 

Die zweite Teilaufgabe des Gebotes der Nächstenliebe besteht in der Forderung, dem Mitmenschen, dem Nächsten, keinen Schaden zuzufügen. Wie bereits erwähnt, hat Jesus das Gebot der Nächstenliebe zusammen mit dem Gebot der Gottesliebe als Zusammenfassung der zehn Gebote Gottes angesehen. Diese verlangen unter anderem, dass man nicht stehlen und töten solle, dass man die Ehe nicht brechen solle, dass man nicht den Besitz des Nachbarn begehren solle und dass man kein falsches Zeugnis gegen Mitmenschen äußern dürfe. Alle diese aufgezählten Gebote haben gemeinsam, dass es verboten ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen.

 

Zwischen der Forderung, dem Nächsten keinen Schaden zuzufügen und der anderen Forderung, dem Nächsten zu helfen, wenn dieser in Not ist, besteht ein innerer Zusammenhang. Je mehr dem Gebot entsprochen wird, dem andern keinen Schaden zuzufügen, um so weniger bedürfen Mitmenschen der Hilfe. Es ist sicherlich besser, wenn den Mitmenschen überhaupt erst kein Schaden zugefügt wird, als das man zulässt, dass Menschen ihren Mitmenschen Schaden zufügen und dann diesen Schaden dadurch mildert, dass man für die Geschädigten Hilfe einfordert.

 

Die Wohlfahrt einer Gemeinschaft ist auf jeden Fall größer, wenn Schaden überhaupt vermieden wird, als dann, wenn den Geschädigten geholfen wird. Der potenziell Geschädigte stellt sich besser, da eine noch so großherzige und allumfassende Hilfe nicht in der Lage ist, den Schaden vollständig zu kompensieren, zumindest verbleibt eine psychische Belastung bestehen. Diejenigen, welche aufgefordert sind zu helfen, müssen in diesem Falle insgesamt weniger Hilfe leisten und damit ihre eigenen Bedürfnisse reduzieren.

 

Nun können wir nicht erwarten, dass allein das Gebot, dem Nächsten keinen Schaden zuzufügen, ausreicht, um allen Mitmenschen gerecht zu werden. Auf der einen Seite haben wir bereits gesehen, dass Menschen nicht nur dadurch in Not geraten können, dass sie von ihren Mitmenschen angegriffen werden. Auch Krankheit, Naturkatastrophen und andere persönliche Schicksalsschläge können Not verursachen und Hilfe notwendig machen. Auf der anderen Seite können wir auch nicht erwarten, dass Gebote von allen eingehalten werden. Stets wird es Menschen geben, die Gebote übertreten. Deshalb muss die Forderung, Mitmenschen keinen Schaden zuzufügen, immer auch ergänzt werden durch die Forderung, den dennoch in Not geratenen Menschen zu helfen.

 

Gilt nun das Gebot, dem Nächsten keinen Schaden zuzufügen, auch für den Staat? Wir haben bereits im vorhergehenden Abschnitt gesehen, dass der Staat sehr oft – in Diktaturen in der Regel, aber bisweilen auch in den Rechtsstaaten – unberechtigterweise Gewalt gegen einzelne Bürger anwendet. Auf der anderen Seite hat jedoch jeder Staat für die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung Sorge zu tragen und dies ist nur möglich, wenn der Staat gegen diejenigen, die das Recht brechen, Strafen androht und diese gegebenenfalls auch mit Einsatz von Gewalt durchzusetzen versucht.

 

Hier wird zwar gegen einzelne, welche gegen das Gesetz verstoßen, Gewalt verübt. Im Allgemeinen dient jedoch gerade dieser Gewalteinsatz dazu, größere Gewalt zu verhindern. Die Androhung von Strafen schafft einen Anreiz, Straftaten zu vermeiden. Diese Abschreckungswirkung ist vor allem dort zu erwarten und auch berechtigt, wo Serien- und Auftragsmorde vorliegen, wo also Verbrechen geplant werden, um über verbrecherische Aktivitäten die eigene Wohlfahrt zu steigern.

 

Kritischer ist die Frage zu beantworten, inwieweit auch bei Beziehungstaten Abschreckung erfolgreich ist. Hier ist die Straftat oftmals das Ergebnis eines eskalierenden Prozesses von Demütigungen und Mobbings und erfolgt zumeist spontan aufgrund von Kurzschlusshandlungen. Die Tat ist dann oftmals verständlich und nur eine Gegenreaktion gegen zahlreiche Belästigungen und Beschädigungen seitens des Opfers der nun vorliegenden Straftat. Die in einer Wohlfahrtsminderung bestehende Strafe ist bereits vor der Tat eingetreten. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Straftat geduldet werden kann, trotzdem wird auch dann, wenn objektiv gesehen die gleichen Strafmerkmale vorliegen, eine wesentlich mildere Strafe angezeigt sein.

 

Im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Problemen wird auch in der Verminderung von Nutzen ein Wohlfahrtsverlust und Schaden gesehen. Gilt das Gebot, den Mitmenschen keinen Schaden zuzufügen, auch für Nutzenminderungen aufgrund wirtschaftlicher Transaktionen?

 

Die hier zugrunde liegenden Zusammenhänge sind recht kompliziert. Die wirtschaftlichen Aktivitäten werden durch die Knappheit materieller Güter bestimmt. Der Vorrat der materiellen Güter ist fast immer begrenzt und geringer als der Bedarf nach diesen Gütern. Dies bedeutet jedoch, dass immer dann, wenn eine Person mehr materielle Güter eines bestehenden Güterbestandes in Anspruch nimmt, notwendigerweise andere Personen weniger von diesen Gütern erhalten können. Damit treten jedoch immer dann, wenn bestimmte Personen ihren Anteil an einem gegebenen Güterbestand vergrößern, bei anderen Wirtschaftssubjekten Wohlfahrtsverluste auf, diese erleiden dann einen Schaden. Eine Wohlfahrtsmehrung des einen führt nur dann nicht zu einem Wohlfahrtsverlust eines anderen, wenn der gesamte Güterbestand vergrößert wird.

 

Der Markt löst das allgemeine Knappheitsproblem über das Preissystem. Die Preise steigen, wenn die Knappheit zunimmt, sie fallen hingegen dann, wenn die Knappheit zurückgeht oder sogar Überfluss besteht. Preisvariationen führen somit stets zu Wohlfahrtsverlusten einer Marktseite. Steigen die Preise, so können die Haushalte weniger Gütermengen für das vorgegebene Einkommen nachfragen, die Unternehmungen als Anbieter verbessern allerdings ihren Erlös und damit auch ihren Gewinn. Umgekehrt gilt, dass Preissenkungen das Realeinkommen der Haushalte erhöhen, die Gewinnlage der Unternehmungen jedoch verschlechtern.

 

Wollte man nun wegen dieser partiellen Wohlfahrtsverluste, die stets einige Marktteilnehmer erleiden, die Preise festfrieren und keine Preisänderungen zulassen, würden entscheidende Aufgaben jedes Marktes vernachlässigt. Preisvariationen haben in einer Marktwirtschaft die Funktion, die Knappheit zu überwinden. Preisvariationen spiegeln die Knappheitsverhältnisse wieder.

 

Steigen die Preise, weil ein bestimmtes Gut knapp geworden ist, so trägt die Preissteigerung dazu bei, auf der einen Seite die Anbieter anzuregen, mehr von diesem Gut anzubieten, auf der anderen Seite enthält die gleiche Preissteigerung für die Nachfragenden einen Anreiz, ihr Einkommen vermehrt für andere Güter zu verwenden, also die Nachfrage von diesem Gut abzuziehen.

 

Die Knappheit wird auf diese Weise auf zweierlei Weise verringert, einmal dadurch dass das Angebot steigt, zum andern dadurch, dass die Nachfrage sinkt. Die Preissteigerung mag zwar für die Nachfrager schmerzhaft sein, sie trägt jedoch dazu bei, die Knappheit so schnell wie möglich zu überwinden, genauso, wie z. B. das Fieber für den Betroffenen ebenfalls schmerzhaft ist, aber ebenso dazu beiträgt, die Krankheit so schnell wie möglich zu beenden.

 

Wollten wir die Preise einfrieren, so würde die Knappheit bestehen bleiben. Da letztendlich die Preisänderungen lediglich die Änderungen in den Knappheitsverhältnissen widerspiegeln, würden auch bei konstant bleibenden Preisverhältnissen Wohlfahrtsverluste eintreten, denn es ist die Knappheit, welche diese Verluste verursacht, die Preissteigerung zeigt sie nur an.

 

Veränderungen in den Knappheitsverhältnissen sind jedoch immer zu erwarten, wenn sich der Bedarf im Zeitablauf wandelt oder wenn neue Produktionstechniken oder Güter entwickelt werden. Aber gerade diese Änderungen sind der Garant für eine Verbesserung in den materiellen Verhältnissen.

 

Wenn also Preisvariationen in einer Marktwirtschaft durchaus notwendig sind, so heißt dies auf der anderen Seite keinesfalls, dass jede Preissteigerung (Variation) erwünscht ist. Damit nämlich die Preisverhältnisse die Knappheit auch realistisch anzeigen können, bedarf es gewisser Voraussetzungen.

 

Die Preisverhältnisse spiegeln nur dann die Knappheit der Güter wieder, wenn auf allen Märkten vollständiger Wettbewerb zwischen den Unternehmungen vorherrscht. Hat ein Unternehmer eine Monopolstellung inne, so kann er sein Angebot künstlich verknappen und auf diesem Wege die Preise unberechtigt anheben. Hier fügt der Unternehmer dem Nachfragenden in der Tat einen Wohlfahrtsverlust (und damit Schaden) zu, der nicht durch die realen Knappheitsverhältnisse gerechtfertigt ist.

 

Nun haben wir davon auszugehen, dass die Wirtschaftspolitik für einen Wettbewerb auf den Märkten zu sorgen hat und dass bei Erfolg dieser Politik diese funktionslosen Preissteigerungen gar nicht zu befürchten sind. Wir können aber nicht davon ausgehen, dass es der Politik stets gelingt, auf allen Märkten Wettbewerb zu garantieren, sodass in der Realität immer wieder die Möglichkeit zu ungerechtfertigten Preissteigerungen besteht.

 

Hier verlangt das Gebot, dem Mitmenschen keinen Schaden zuzufügen, dass Unternehmer auch dann, wenn sie aufgrund monopolistischer Verhältnisse in der Lage sind, die Preise stärker anzuheben als es volkswirtschaftlich notwendig ist, auf diese Möglichkeiten verzichten, genauso wie von einem Unternehmer verlangt wird, auf Täuschung, Erpressung und anderen ungesetzlichen Handlungen auch dann zu verzichten, wenn sie durch diese Aktivitäten ihren Gewinn erhöhen könnten.

 

Von kommunistischer Seite wird die Vorstellung entwickelt, dass Einkünfte, die nicht auf Arbeit zurückgeführt werden könnten, ungerechtfertigt seien, dass gewinnbringendes Eigentum eigentlich einen Diebstahl an der Bevölkerung darstelle. Diese Vorstellung verkennt, dass die Produktivität und damit die Wohlfahrt der Gemeinschaft eben gerade auch durch den Einsatz von Kapital gesteigert werden kann und dass dann, wenn Kapital in Händen privater Unternehmungen liegt, die Chance für einen effizienten Einsatz des Kapitals sehr viel größer ist als bei einer staatlich Planwirtschaft.

 

Der Wettbewerbsmarkt führt dazu, dass die Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) zu ihren Grenzerträgen entlohnt werden und dies bedeutet, dass die Einkommen der einzelnen dem Beitrag entsprechen, den sie zum Inlandsprodukt beitragen. Der Umstand, dass ein Unternehmer deshalb, weil er Erfolg versprechend sein Kapital einsetzt, auch ein überaus hohes Einkommen erzielt, sagt noch nichts darüber aus, dass dieses Einkommen ungerechtfertigt hoch ist und nur durch Wohlfahrtsverluste bei den Arbeitnehmer entstanden ist.

 

Wenn es einem Unternehmer gelingt, durch seine Aktivitäten das Inlandsprodukt enorm zu steigern und damit die Wohlfahrt der Bevölkerung zu mehren, ist aus Gründen der Gerechtigkeit nichts dagegen einzuwenden, dass er auch entsprechend seinem Beitrag zum Inlandsprodukt ein besonders hohes Einkommen erzielt, mag die Einkommenshöhe noch so sehr vom eingegangen Arbeitsleid abweichen. Ungerechtfertigt sind Einkommen unabhängig von ihrer Höhe nur dann, wenn die Einkommenssteigerungen aufgrund monopolistischer Praktiken entstanden sind.

 

 

11. Behandle deinen Mitmenschen als freien Mitbürger.

 

Wir hatten oben gesehen, dass in der Übersetzung aus der aramäischen Bibel das Gebot der Nächstenliebe damit begründet wird, dass wir den Nächsten achten (lieben) sollen, da er genauso sei wie wir. Alle Menschen sind danach Geschöpfe Gottes und in dieser Eigenschaft gleich und Gott hat den Menschen als sein Ebenbild erschaffen.

 

Dies will vor allem heißen, dass der Mensch einen freien Willen hat, wir können uns für Gott und das moralisch Gute entscheiden, also das Gebot der Gottesliebe und das Gebot der Nächstenliebe aus freien Stücken befolgen oder aber wir können uns auch für das Böse und gegen Gott entscheiden. Gott hat uns diese Freiheit belassen und er will auch, dass wir uns freiwillig für ihn und für das Gute entscheiden und nicht dass wir zum Glauben und zu den guten Taten gezwungen werden.

 

Wir werden nicht bereits dadurch im moralischen Sinne gut, dass uns Einkommensteile auf dem Wege von Steuern entzogen werden und mit einem Teil dieser Steuern dann den Notleidenden geholfen wird. Eine kollektive Hilfe mag im Einzelfall durchaus erwünscht und sogar notwendig sein, das Gebot der Nächstenliebe richtet sich aber in allererster Linie an den Einzelnen. Dieser Freiheitsanspruch gilt also im Hinblick auf das Gebot der Nächstenliebe zunächst in dem Sinne, dass wir aus freien Stücken dem Nächsten eine Hilfe gewähren und darauf verzichten, dem andern zu schaden.

 

Dieser Freiheitsanspruch gilt aber nicht nur gegenüber dem Helfenden, sondern gleichermaßen auch gegenüber demjenigen, dem geholfen werden soll. Hilfe besteht nicht nur darin, dass die materielle Not des Hilfebedürftigen gelindert wird. Die Hilfe sollte auch so erfolgen, dass sie auch vom Notleidenden akzeptiert werden kann, ohne dass er sich der Hilfsbedürftigkeit schämen muss.

 

Hilfe kann nämlich auch so gewährt werden, dass sie den Notleidenden erdrückt, dass sie den Freiheitsspielraum des Beschenkten zu sehr einengt, sodass sich der Beschenkte gedemütigt fühlen muss. Wer Behinderte genau beobachtet, stellt immer wieder fest, dass sie sehr oft auf gut gemeinte Hilfestellungen ärgerlich reagieren und zum Ausdruck bringen, dass sie die alltäglichen Handlungen soweit wie immer nur möglich selbst verrichten möchten, auch dann, wenn diese Verrichtungen oftmals nur beschwerlich durchgeführt werden können.

 

Das wenigste, was diese Behinderten wünschen, ist eine Mitleidshaltung der Helfenden. Es ist sicherlich für den Notleidenden im Allgemeinen nicht erwünscht, ständig von den Mitmenschen daran erinnert zu werden, dass sie behindert sind. Sie wollen keine Almosenempfänger sein,  denen in jedem Augenblick verdeutlicht wird, dass der Hilfe stellende den besseren Teil erhalten hat und dass sich der Hilfesuchende unterzuordnen hat und übermäßig dankbar sein muss aus Gründen, die er ja zumeist gar nicht zu vertreten hat. Er hofft vielmehr auf eine leise, nicht mit lautem Getue angebotene Hilfe.

 

Gerade aus diesen Gründen fordert die christliche Soziallehre, dass sich Hilfe – wenn immer nur möglich – auf eine Hilfe zur Selbsthilfe beschränkt. Es ist nicht primäres oder zumindest nicht einziges Ziel, die Not des Betroffenen – ohne dessen Zutun – zu beseitigen. Das vorrangige Ziel besteht vielmehr darin, den Notleidenden in die Lage zu versetzen, sich selbst aus der Not zu befreien, bzw. zumindest mit zu helfen, dass die Not überwunden wird.

 

Hilfe zur Selbsthilfe liegt z. B. darin, dass der Staat dem in Not geratenen Starthilfen gewährt, aufgrund derer der einzelne in die Lage versetzt wird, sich selbst aus der Not zu befreien. Es sind in der Regel gar nicht so sehr verlorene Zuschüsse notwendig, sondern eher Kredite, wobei die Hilfe dann darin bestehen kann, dass z. B. diese Kredite zinsvergünstigt oder sogar zinslos gewährt werden oder dass Bürgschaften geleistet werden, welche die sonst fehlenden von den Banken verlangten Sicherheiten ersetzen helfen.

 

Hilfe zur Selbsthilfe kann auch – um ein zweites Beispiel zu bringen – bedeuten, dass einem Arbeitslosen vorrangig nicht nur durch Gewährung eines Arbeitslosengeldes geholfen wird, sondern primär dadurch, dass ihm bei der Arbeitsplatzsuche geholfen wird oder dass die Gemeinden im Rahmen eines zweiten Arbeitsmarktes Arbeitsplätze anbieten, um den Arbeitslosen in der Zeit Arbeit zu geben, bis dieser auf dem regulären Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz gefunden hat.

 

Es ist klar, dass ein solches Modell eines sekundären Arbeitsmarktes nur unter bestimmten Bedingungen funktionieren kann. So müssen die Bezahlung und die übrigen Arbeitsbedingungen weniger günstiger als auf dem regulären Arbeitsmarkt ausfallen, da sonst die Gefahr besteht, dass der sekundäre Markt immer mehr den regulären Arbeitsmarkt verdrängt mit der Folge, dass die für die Realisierung des Sozialstaates notwendige Finanzierung nicht mehr gesichert ist.

 

Man kann diesen Gedanken dann weiterführen und das Ziel verfolgen, den einzelnen in die Lage zu versetzen, dass er überhaupt in möglichst geringem Maße in Not gerät. Nehmen wir das Beispiel der Arbeitslosigkeit, die zu den häufigsten Ursachen zählt, die zu einer Not führen. Wenn wir dafür Sorge tragen, dass der einzelne gar nicht arbeitslos wird, dann haben wir – wenn wir in diesen Bemühungen erfolgreich waren – auch gleichzeitig dafür Sorge getragen, dass die einzelnen in viel geringeren Fällen in Not geraten und deshalb der Hilfe der andern bedürfen. Es kommt nicht primär darauf an, dass materielle Not gemildert wird, sondern dass Zustände geschaffen werden, aufgrund derer die Wahrscheinlichkeit reduziert wird, aufgrund der Wechselfälle des Lebens in Not zu geraten.

 

Natürlich ist dies in erster Linie eine Aufgabe, die vom Staat oder der Gemeinschaft angegangen werden muss, es obliegt dem Staat, dafür Sorge zu tragen, dass auch jeder Arbeitsfähige und Arbeitswillige einen Arbeitsplatz findet. Trotzdem kann auch jeder einzelne zu der Erfüllung dieser Aufgabe beitragen. Nehmen wir den Fall, dass Arbeitnehmer arbeitslos werden, weil bestimmte Waren angeblich aufgrund eines Lohndumpings im Ausland wesentlich billiger hergestellt werden können.

 

Nicht immer erfordert die Rentabilität einer Unternehmung, dass Arbeitsplätze deshalb ins Ausland verlegt werden und inländische Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren. Es ist oftmals für einen Unternehmer durchaus möglich, denn Wettbewerb mit Waren aus dem Ausland dadurch zu gewinnen, dass man die Qualität der angebotenen Produkte verbessert und den Bedürfnissen der Konsumenten anpasst.

 

Genauso hat sich der Konsument zu fragen, ob er tatsächlich seinen Nutzen dadurch erhöht, dass er stets die billigsten Waren kauft und nicht berücksichtigt, dass dem höheren Preis der im Inland erzeugten Waren auch eine höhere Qualität und auch bisweilen ein geringeres Risiko entspricht. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Unternehmer dann, wenn sie Produktionen ins Ausland verlegen, dies zumeist deshalb tun, weil die Konsumenten die im Ausland produzierten billigeren Waren bevorzugen.

 

Die Verantwortung für die so entstehende Arbeitslosigkeit haben deshalb nicht nur die Unternehmer, sondern zum Teil auch die Konsumenten. Dabei geht es nicht darum, entgegen seinem eigenen Interesse stets Waren zu kaufen, die im Inland produziert wurden, auch dann, wenn diese Waren wesentlich teurer angeboten werden. Schließlich trägt der internationale Handel auch dazu bei, dass auch Arbeitnehmer in den Entwicklungsländern Arbeit finden können.

 

Bei unseren bisherigen Überlegungen haben wir uns darauf beschränkt zu überprüfen, inwieweit die Hilfe gegenüber Notleidenden unter Umständen dem Freiheitsanspruch des Beschenkten zuwiderläuft. Wir haben jedoch bereits gesehen, dass eine zweite Teilaufgabe des Gebotes der Nächstenliebe darin besteht, dem Nächsten keinen Schaden zuzufügen.

 

Als Schaden muss jedoch auch angesehen werden, wenn dem einzelnen Bürger nicht der ihm zustehende Freiheitsspielraum belassen wird. Eine Wirtschaftsordnung, in der eine staatliche Planbehörde alle wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen, angefangen von der Berufswahl, über die Auswahl eines geeigneten Arbeitsplatzes, weiterhin der Entscheidung für eine Wohnung bis hin zu der Verwendung des Einkommens dem einzelnen vorschreibt, verletzt in gravierender Weise die Freiheitsrechte der Betroffenen und fügt ihnen somit Schaden zu.

 

Dies bedeutet natürlich nicht, dass der Staat alle wirtschaftlichen Entscheidungen seiner Bürger dulden muss, es gibt immer wiederum Fälle, bei denen bestimmte Entscheidungen dem Gesamtwohl der Gesellschaft so stark schaden, dass der Staat bestimmte Entscheidungen verbieten muss. Denken wir z. B. an den Waffen- oder Drogenhandel. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allein, dass die Menschen nur dann menschenwürdig leben können, wenn es einen bestimmten Raum gibt, innerhalb der der einzelne frei entscheiden kann, auch dann, wenn andere der Meinung sind, dass diese Entscheidung auch für den Betroffenen falsch sei. Es gibt auch die Freiheit, Fehler zu machen.

 

 

12. Das Gebot der Feindesliebe

 

Befassen wir uns schließlich mit dem Gebot der Feindesliebe. Im Matthäusevangelium Kapitel 5, Vers 43 heißt es:

 

‚Ihr habt gehört, dass gesagt ist: Du sollst deinen Nächsten lieben (3.Mose 19,18) und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen, damit ihr Kinder seid eures Vaters im Himmel. Denn er lässt seine Sonne aufgehen über Böse und Gute und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte‘.

 

Jesus bezieht sich hierbei auf das 3. Buch Moses, auf Levitikus Kapitel 19, Vers 18:

 

‚An den Kindern deines Volkes sollst du dich nicht rächen und ihnen nichts nachtragen. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin der Herr‘.

 

In diesem Text wird zwar nicht davon gesprochen, dass die Feinde gehasst werden sollen oder zumindest dürfen. Trotzdem entsprach es weitgehendem Selbstverständnis der Juden, die Feinde zu verfolgen, zu hassen und ihnen Schaden zuzufügen. Im Psalm 139,21f. heißt es z. B.:

 

‚Soll ich die nicht hassen, Herr, die dich hassen, die nicht verabscheuen, die sich gegen dich erheben? Ich hasse sie mit glühendem Hass; auch mir sind sie zu Feinden geworden‘.

 

Und lesen wir nicht wiederholt im Alten Testament, dass Gott seine Feinde vernichtete und sollte es den Menschen als Ebenbilder Gottes deshalb nicht auch erlaubt sein, Ihre Feinde zu hassen und zu verfolgen? Im Deuteronomium 28,7 lesen wir:

 

‚Der Herr stößt die Feinde, die sich gegen dich erheben, nieder und liefert sie dir aus. Auf einer Straße ziehen sie gegen dich aus, auf sieben Straßen fliehen sie vor dir‘,

 

und bei Micha 5,8 heißt es:

 

‘Du wirst die Hand gegen deine Feinde erheben und alle deine Gegner werden ausgerottet‘.

 

Somit scheint es, dass zumindest das Gebot der Feindesliebe im Gegensatz zum Gebot der Nächstenliebe im engeren Sinne von Jesus als ein neues Gebot eingeführt wurde. Wir haben allerdings oben gesehen, dass das Gebot der Nächstenliebe damit begründet wird, dass wir alle von Gott geschaffen und in dem Sinne gleich sind. Diese Begründung gilt natürlich für alle Menschen, also auch für unsere Feinde.

 

In diesem Sinne müsste eigentlich auch die Feindesliebe unter das Gebot der Nächstenliebe fallen und die von Jesus geforderte Feindesliebe wäre ebenfalls bereits im Alten Testament verankert. Das Alte Testament unterscheidet nämlich deutlich zwischen den feindlichen Völkern, welche Gott und das auserwählte Volk der Juden bekämpfen, hier wird stets darum gebeten, dass Gott diese Feinde vernichte. Ganz anderes gilt jedoch für den persönlichen Feind des Einzelnen. Hier lesen wir bereits im Alten Testament:

 

‚Wenn du dem verirrten Rind oder dem Esel deines Feindes begegnest, sollst du ihm das Tier zurückbringen. Wenn du siehst, wie der Esel deines Gegners unter der Last zusammenbricht, dann lass ihn nicht im Stich, sondern leiste ihm Hilfe!‘ (Exodus, Kapitel 23, 3-5)

 

‚Einen Fremden sollst du nicht ausbeuten. Ihr wisst doch, wie es einem Fremden zumute ist; denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen.‘(Exodus Kapitel 23,8-9)

 

‚Freu dich nicht über den Sturz deines Feindes, dein Herz juble nicht, wenn er strauchelt.‘ (Sprüche Kapitel 24,17)

 

‚Hat dein Feind Hunger, gib ihm zu essen, hat er Durst, gib ihm zu trinken; so sammelst du glühende Kohlen auf sein Haupt und der Herr wird es dir vergelten.‘ (Sprüche Kapitel 25,21-22)

 

‚Wenn ich am Unglück meines Feinds mich freute und triumphierte, dass Unheil ihn traf –  habe ich doch meinem Mund zu sündigen verboten, sein Leben mit Fluch zu verwünschen.‘ (Hiob Kapitel 31,29-30)

 

Der Unterschied zwischen dem Alten und dem Neuen Testament bestünde also in der Frage der Feindesliebe weniger darin, dass das Alte Testament einen Feindeshass, das Neue Testament hingegen die Feindesliebe gebietet, sondern eher darin, dass Jesus die Feindesliebe stärker betonte als dies im Alten Testament geschah.

 

Fragen wir uns nun weiter, wer denn als unser Feind zu gelten habe. Zwei Antworten sind möglich. Es kann erstens an die persönlichen Feinde im Alltagsleben gedacht sein, also z. B. an konkurrierende Unternehmer oder Arbeitnehmer, an rivalisierende Parteien oder schließlich an die alltäglichen Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Zweitens kann hier jedoch auch das Verhalten gegenüber den Mitgliedern anderer Volksstämme angesprochen sein, mit denen unsere Volksgemeinschaft in kriegerischen Auseinandersetzungen steht.

 

Im 6. Kapitel des Lukasevangeliums sagt Jesus unter anderem:

 

‚Ihr aber sollt eure Feinde lieben und sollt Gutes tun und leihen, auch wo ihr nichts dafür erhoffen könnt. Dann wird euer Lohn groß sein und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn auch er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen‘.

 

Dieser Passus deutet darauf hin, dass Jesus in erster Linie an die persönlichen Feinde im Zusammenhang mit der Forderung nach Feindesliebe denkt.

 

Es fällt immerhin auf, dass Jesus in diesem Zusammenhang nicht von den damaligen Feinden der Juden, nämlich den Römern, der damaligen Besatzungsmacht Israels gesprochen hat, obwohl die Römer zur Zeit Jesu die eigentlichen nationalen Feinde der Juden waren, die sie unterjocht hatten und deshalb von den Juden auch in besonderem Maße gehasst wurden. Die Erwartungen der damaligen Juden an den Messias bestanden ja gerade darin, dass sie von dem Joch der Römer befreit werden, dass also die Römer vernichtend geschlagen werden.

 

Natürlich bedeutet dies nicht, dass nach christlicher Auffassung nationale Feinde gehasst und deshalb auch vernichtet werden dürften (sollten). Nach christlicher Überzeugung – aber nicht nur nach ihr – sind kriegerische Auseinandersetzungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, dann nämlich, wenn feindliche Staaten ein Volk überfallen und dieses Volk nur dadurch seine Existenz retten kann, dass es sich mit Waffengewalt zur Wehr setzt. Nach christlicher Überzeugung sind Angriffskriege immer unerwünscht, selbst dann, wenn die feindlichen Regierungen den Geboten Gottes zuwiderhandeln.

 

Heilige Kriege in diesem Sinne entsprechen nicht der christlichen Lehre, wonach Gott dem Menschen die Freiheit gelassen hat, sich für ihn oder gegen ihn zu entscheiden. Gott wünscht, dass sich der Mensch freiwillig für ihn entscheidet und nicht dass er über eine kriegerische Unterwerfung zum Glauben gezwungen werde.

 

Fragen wir uns im Weiteren, in welchen Handlungen sich die Feindesliebe äußert. Im 6. Kapitel Vers 27 – 36 des Lukasevangeliums spricht Jesus von der Vergeltung und von der Liebe zu den Feinden:

 

‘Euch, die ihr mir zuhört, sage ich: Liebt eure Feinde; tut denen Gutes, die euch hassen. Segnet die, die euch verfluchen; betet für die, die euch misshandeln. Dem, der dich auf die eine Wange schlägt, halt auch die andere hin, und dem, der dir den Mantel wegnimmt, lass auch das Hemd. Gib jedem, der dich bittet; und wenn dir jemand etwas wegnimmt, verlang es nicht zurück. Was ihr von anderen erwartet, das tut ebenso auch ihnen‘.

 

 

 13. Halte auch die andere Wange hin

 

Besondere Beachtung dieser Bibelstelle erfuhr hierbei die Forderung, ‚dem, der dich auf die eine Wange schlägt, halt auch die andere hin‘. (Lukas Kapitel 6,29) Wir wollen uns mit dieser Forderung etwas ausführlicher befassen. Sie hat aus mehreren Gründen Widerspruch erfahren.

 

Als erstes kann man feststellen, dass sich die Menschen im Allgemeinen nicht nach dieser Maxime verhalten. Dies gilt gleichermaßen für das Verhalten der einzelnen Menschen untereinander, also für persönliche Feindschaften wie auch für die Beziehungen feindlicher Völker. Es wird davon gesprochen, dass sich allenfalls Heilige in dieser Weise verhalten und dass man von normalen Menschen nicht erwarten könne, dass sie sich entsprechend dieser Maxime verhalten.

 

Zweitens wird in der öffentlichen Diskussion im Allgemeinen – vor allem auch im Völkerrecht – davon ausgegangen, dass die Menschen auch das Recht haben, sich zu verteidigen, sich also zu wehren und zurückzuschlagen, wenn sie angegriffen werden. Auch diese Überzeugung gilt sowohl für die persönlichen Beziehungen einzelner Menschen zueinander wie für die Beziehungen feindlicher Völker zueinander, wenn auch in Beziehung zu den persönlichen Feinden der einzelne nicht das Recht selbst in die Hand nehmen darf.

 

Drittens lässt sich auch zeigen, dass ein wehrhaftes Verhalten dazu beiträgt, Gewalt unter den Menschen zu reduzieren. Die Bereitschaft, sich zu wehren und sich nicht alles gefallen zu lassen, führt im Allgemeinen dazu, dass der Erfolg des Angreifers verringert wird und dass gerade der Umstand, dass der Angreifer über das wehrhafte Verhalten der Angegriffenen Bescheid weiß, diesen davon abhält, einen Angriff zu wagen.

 

Diese Beweisführung mag zwar auf den ersten Blick überzeugend erscheinen, sie ist jedoch nur unter bestimmten Annahmen gültig. Zu den wichtigsten Annahmen dieser Beweisführung, die zumeist stillschweigend gemacht werden, zählt die Annahme, dass sich beide Konfliktparteien rational verhalten und dass der Angreifer das Ziel verfolgt, seinen Reichtum und seinen Einfluss zu vergrößern, während der Angegriffene seine Unabhängigkeit verteidigt und bemüht ist, sowenig wie möglich materielle Einbußen zu erfahren. Es wird weiterhin unterstellt, dass die Konfliktparteien über das Verteidigungs- bzw. Angriffspotenzial und darüber hinaus über das Verhalten des Gegners informiert sind.

 

Unterstellen wir diese Annahmen, dann wird der Angegriffene – bevor er sich zur Wehr setzt – überdenken, ob seine Verteidigung erfolgreich sein kann. Wenn die Übermacht des Feindes überwältigend ist, wenn fest damit gerechnet werden muss, dass der Angegriffene schließlich eine Niederlage hinnehmen muss, gleichgültig ob er Widerstand leistet oder nicht, dann ist es entsprechend diesem Kalkül auch für den Angegriffenen zweckmäßig, auf Widerstand zu verzichten, mag er noch so sehr im Recht sein und der Angriff dem Völkerrecht bei nationalen Auseinandersetzungen oder der allgemeinen Rechtslage bei persönlichen Streitigkeiten entsprechen.

 

Der Verzicht auf einen bewaffneten Widerstand bringt nämlich dem Angegriffenen einen zweifachen Vorteil. Auf der einen Seite hat er ohne Widerstand geringere Verluste an Menschenleben und Besitz zu beklagen, da nahezu jeder Widerstand dazu führt, dass Menschen getötet und dass materielle Ressourcen vernichtet oder aufgebraucht werden.

 

Auf der anderen Seite kann der Unterlegene damit rechnen, dass er dann, wenn er auf den Widerstand verzichtet, bei den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen auch bessere Bedingungen erreichen kann. Der Angreifer wird nämlich ebenfalls dann, wenn es zu Kämpfen kommt, im Allgemeinen Verluste an Menschen und Material erleiden.

 

Er wird sich also dann, wenn er seine Angriffsziele auch ohne Kampf erreichen kann, besser stellen. Die Aussicht, die Angriffsziele ohne kriegerischen Einsatz, also mit geringeren Kosten lediglich auf dem Verhandlungsweg zu erreichen, macht es auch für den potenziellen Angreifer vorteilhaft, dem Feind gewisse Zugeständnisse zu machen für den Fall, dass dieser sich ohne Gegenwehr ergibt.

 

Für den Angreifer gilt, dass sich nicht jeder Angriff lohnt. Wenn sich die Angegriffenen wehren und die Verteidigungsmacht groß ist, so besteht die Gefahr, dass der Angreifer geschlagen wird und damit das Ziel des Angreifers verfehlt wird. Da jeder Angriff auch für den Angreifer mit hohen Verlusten an Menschenleben und an materiellen Ressourcen verbunden ist, wird ein rational handelnder Politiker nur dann zum Angriff übergehen, wenn er davon überzeugt ist, dass er reelle Chancen zum Siegen hat.

 

Er wird also auf einen Angriff verzichten, wenn er entweder befürchten muss, im Kampf nicht erfolgreich zu sein, also besiegt zu werden oder wenn die Kosten, die eine kriegerische Auseinandersetzung mit sich bringt, höher veranschlagt werden als die Wohlfahrtsmehrung, die sich der Angreifer mit seinem Angriff erhofft. Hierbei kann die Wohlfahrtsmehrung einmal darin bestehen, dass der Angreifer Zugriff auf materielle Ressourcen erhält, zum andern aber auch darin, dass er das Verhalten des unterlegenen Staates beeinflussen kann und damit in Zukunft jene Aktivitäten des anderen verhindern kann, die seine eigene Wohlfahrt beeinträchtigen.

 

Wir können also festhalten, dass der Versuch der potenziell Angegriffenen, sich zur Wehr zu setzen und eine Verteidigungsmacht aufzubauen, nicht nur dazu beiträgt, dass Angriffe abgewehrt werden können, sondern auch, dass es insgesamt zu einer geringeren Zahl von Angriffen kommt und damit letzten Endes die Wohlfahrt beider Konfliktparteien erhöht wird.

 

Die in diesem Modell unterstellten Annahmen entsprechen jedoch keinesfalls immer der Wirklichkeit. Es gibt mehrere Gründe dafür, dass sich bei konkreten Auseinandersetzungen die Konfliktparteien nicht immer in diesem Sinne rational verhalten.

 

Als erstes muss bezweifelt werden, ob die Konfliktpartner in jedem Falle die Informationen über ihre Gegner besitzen, die notwendig sind, sich im obengenannten Sinne rational zu verhalten. Wiederholt hat sich im Verlaufe der Geschichte der Aggressor maßlos überschätzt und Angriffe begonnen, obwohl bei rationaler Überlegung es eigentlich hätte klar sein müssen, dass der Angriff erfolglos bleiben wird.

 

Zweitens sind bei feindlichen Auseinandersetzungen immer auch Emotionen im Spiel, welche ein rationales Kalkül unterbinden. Gerade die Tatsache, dass bei der kriegerischen Auseinandersetzung Menschen verletzt und getötet werden, bringt es mit sich, dass die Gegner gehasst werden und dass man auf Rache sinnt und auch dann zum Gegenangriff ‚bläst‘, wenn ein solcher Angriff irrational erscheint und die eigenen Erfolgsaussichten verschlechtert.

 

Es kommt dann sehr leicht zu einer Spirale der Gewalt. Ein erster Schlag hat zu Menschenverlusten geführt, die geschlagene Seite schlägt zurück. Um gegenüber dem Angreifer einen Anreiz zu setzen, in Zukunft auf weitere Angriffe zu verzichten, wird in stärkerem Maße zurückgeschlagen, als eigene Verluste zu beklagen waren. Auch diese Gegenangriffe werden durch weitere erneut verstärkte Gewalttaten beantwortet.

 

Es wird dabei außer Acht gelassen, dass die Angriffe des Verteidigers nur aus einer Reaktion auf die anfänglichen Übergriffe des Angreifenden zustande kamen. Es kommt dann sehr schnell zu einem Zustand, bei dem gar nicht mehr klar ist, wer den anderen angreift, wer sich nur verteidigt. Auch dann, wenn bei rationaler Überlegung den Konfliktparteien klar würde, dass es in beiderseitigen Interesse der Konfliktparteien läge, den gegenseitigen Kampf zu beenden, ist keine Partei bereit, den ersten Schritt zu wagen, weil dieser leicht als Schwäche eingestuft wird und auf diese Weise die Gefahr mit sich bringt, dass bei zukünftigen Verhandlungen derjenige den Kürzeren zieht, der diesen ersten Schritt wagt.

 

Selbst dann, wenn sich beide Seiten aus einem rationalen Kalkül heraus zu einer Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen und zu Verhandlungen bereit finden, besteht immer noch die Gefahr, dass dieser Einigungsprozess schnell wiederum beendet wird, da es immer kleine terroristische Gruppen gibt, die gar nicht an der Einigung interessiert sind und die auf eine Zerstörung aller überkommenen Ordnungen aus sind. Es ist also dann immer zu befürchten, dass einige kleine terroristische Gruppen erneut Angriffe durchführen und dass sich dann auch die rational denkenden Politiker gezwungen sehen, diese Angriffe erneut durch Gegenangriffe zu beantworten.

 

Im Allgemeinen wird man unterstellen können, dass gute Politiker durchaus Herr ihrer Emotionen sind, dass sie ihre Ziele nicht durch Ausbruch von Emotionen verraten. Emotionen werden von Politikern vielmehr oftmals lediglich dafür eingesetzt, um ihre Ziele besser zu erreichen und ihre eigenen Landsleute zu dem Kampf mit dem Feind zu verpflichten. Sie spielen mit den Emotionen ihrer Untergegebenen wie auf einem Klavier.

 

Es ist jedoch zu befürchten, dass sie die Emotionen ihrer Untergebenen dann nicht mehr zügeln können, wenn ein rationales Handeln eine Beendigung der kriegerischen Handlungen nahelegt. Es besteht dann die Gefahr, dass sie gegen besseres Wissen mit den kriegerischen Handlungen fortfahren müssen, da sie sonst die Kontrolle über ihre eigenen Landleute verlieren würden und diese eine friedfertige Politik nicht verstehen.

 

Rationales Handeln im oben definierten Sinne liegt auch bei den religiös motivierten Selbstmordattentätern keinesfalls vor. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Tod zumindest der eigenen Landsleute als größter Verlust angesehen wird und dass deshalb im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen das Ziel verfolgt wird, solche Verluste zu vermeiden oder wo dies nicht möglich ist, so klein wie möglich zu halten. Die Selbstmordattentäter stürzen sich jedoch selbst in den Tod. Sie können auf diese Weise nicht nur ihr Ziel, den Gegner zu vernichten besser erreichen, sie werden auch gegenüber den Feinden unangreifbar. Die Gegenseite kann nun nicht mehr darauf bauen, dass ihr Feind alles tun wird, um eigene Menschenverluste zu vermeiden und deshalb auch zu einem Nachgeben gezwungen werden kann, wenn solche Verluste vermieden werden könnten.

 

Die Belohnung, welche den Selbstmordattentätern für solche Taten versprochen wird, bezieht sich nicht mehr auf irdische Güter und auf persönliche Freiheiten. Es wird ihnen vorgegaukelt, dass Gott selbst zu diesen Taten aufgerufen habe, es sei ein heiliger Krieg gegen die Ungläubigen und die Belohnung der Täter bestehe darin, dass sie unmittelbar nach ihrem Tod in den Himmel aufgenommen würden.

 

Rationales Verhalten im obengenannten Sinne kann unter diesen Voraussetzungen nicht mehr erwartet werden. Es wird deshalb auch fragwürdig, ob eine bloße Gegenwehr gegen diesen Terror dazu beiträgt, die Terroristen dazu zu bewegen, den Angriff zu beenden.

 

Natürlich widerspricht ein terroristisches Verhalten diametral den Geboten Gottes. Und dies gilt nicht nur im Hinblick auf christliche Religionen. Da Gott gerecht und barmherzig ist, wird er niemals das Abschlachten von unschuldigen Menschen, vor allem von Kindern gutheißen, terroristische Akte sind das Gegenteil dessen, was in den Geboten der Nächstenliebe einschließlich der Feindesliebe gefordert wird und solche Handlungen ausgerechnet im Namen Gottes zu verüben, ist wohl die größte Beleidigung Gottes, die man sich vorstellen kann.

 

Heilige Kriege wurden im Mittelalter auch im Namen des christlichen Gottes angezettelt, heute werden Angriffskriege aller Art von allen christlichen Kirchen – mit Ausnahme einiger radikaler Sekten –  eindeutig verurteilt; leider wird auch heute noch im Namen des islamischen Gottes zumindest vereinzelt von islamischen Religionsführern und Politikern zu heiligen Kriegen aufgerufen.

 

Die moderne Konflikttheorie hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Innenverhältnis zwischen Führen und Geführten auch das Konfliktverhalten nach außen mitbestimmt. Besteht die Gefahr, dass aufgrund innerer Konflikte die Gefolgschaft in Frage gestellt wird, brechen die Führer oftmals einen äußeren Konflikt vom Zaun, um von den inneren Schwierigkeiten abzulenken. Es besteht zumeist Einigkeit darüber, dass dann, wenn eine Gemeinschaft von außen bedroht wird, innere Zwistigkeiten zu schweigen hätten.

 

Wenn aber innere Schwierigkeiten zum Ausbruch von kriegerischen Handlungen mit Nachbarvölkern führen können, kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass auf feindliche Angriffe dann verzichtet wird, wenn sie bei rationaler Überlegung dem angreifenden Staat per Saldo Wohlfahrtsverluste bringen. Das Wohl der Gemeinschaft spielt dann in dem Kalkül der Herrschenden eine geringere Rolle, entscheidend ist dann vielmehr, ob die Herrschenden darauf hoffen, durch Ausbruch kriegerischer Handlungen nach außen ihre Position im eigenen Land zu stärken.

 

Bei der Bewertung und Auslegung der Aufforderung, auch die andere Backe hinzuhalten, sollten wir uns darüber hinaus auch an das erinnern, was wir bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Bedeutung der Gleichnisse festgestellt haben. Wir haben dort gesehen, dass bestimmte Feststellungen nicht wörtlich auszulegen sind, dass also z. B. die Aussage, dass eher ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe als ein Reicher ins Himmelreich, sicherlich nicht so zu verstehen ist, dass es einem Reichen vollkommen unmöglich ist, ins Himmelreich einzugehen. Es sollte eben nur darauf hingewiesen werden, dass es für einen Reichen außerordentlich schwer ist, sich stets moralisch richtig zu verhalten. Es entspricht orientalischer Denkweise und auch der Intention von den in der Bibel erzählten Gleichnissen, dass der Grundgedanke pointiert hervorgehoben und zugespitzt formuliert wird, um überhaupt wahrgenommen zu werden.

 

Übertragen auf die Forderung, auch die andere Backe hinzuhalten, bedeutet es sicherlich nicht, dass die Christen aufgefordert sind, sich bei jedem Angriff wehrlos zu ergeben oder auch wegzulaufen und sich zu verkriechen. Wer seinem Gegner die andere Backe hinhält, läuft aber auch gerade nicht weg, er stellt sich, er beschämt unter Umständen den Angreifenden, in dem er durch sein Verhalten das Unrecht des Angreifenden für alle deutlich macht. Gleichzeitig stellt die Aufforderung einen Weg dar, wie man bei kriegerischen Auseinandersetzungen aus dem oben geschilderten Zirkel der Eskalation der Gewalt wiederum ausbrechen kann.

 

 

14.  Liebe versus ‚Do ut Des-Prinzip‘

 

Das in dem Gebot der Nächsten- und Feindesliebe geforderte soziale Verhalten wird von Jesus selbst in Gegensatz zu einem Verhalten gestellt, das dem ‚Do ut Des-Prinzip‘ entspricht. Bei dem Do ut Des-Prinzip entsprechen sich Leistung und Gegenleistung. Der einzelne hat einen Anspruch darauf, von seinem Partner genauso viel als Gegenleistung zu erhalten, wie er selbst dem Partner an Leistung gebracht hat. Bei wirtschaftlichen Handlungen sprechen wir hierbei vom Leistungsprinzip, wonach eine gerechte Entlohnung immer dann gegeben ist, wenn der Preis für die angebotene Leistung dem Beitrag zum Inlandsprodukt und damit der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsvermehrung entspricht.

 

Auch innerhalb der Rechtsordnung begegnen wir diesem Prinzip. Hat ein Bürger eine Straftat begangen, so soll er in dem Umfang, in dem er das Wohl anderer Menschen verletzt hat, bestraft werden. Diesem Grundgedanken begegnen wir bereits im Alten Testament, im 2. Buch Moses, im Exodus, Kapitel 19 Vers 23-25 heißt es:

 

‚Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.‘

 

Das Gebot der Nächsten- und der Feindesliebe wird von Jesus deutlich vom diesem Prinzip abgehoben. So spricht Jesus  im  6. Kapitel des Lukasevangeliums:

 

‚Wenn ihr nur die liebt, die euch lieben, welchen Dank erwartet ihr dafür? Auch die Sünder lieben die, von denen sie geliebt werden. Und wenn ihr nur denen Gutes tut, die euch Gutes tun, welchen Dank erwartet ihr dafür? Das tun auch die Sünder. Und wenn ihr nur denen etwas leiht, von denen ihr es zurückzubekommen hofft, welchen Dank erwartet ihr dafür? Auch die Sünder leihen Sündern in der Hoffnung, alles zurückzubekommen. Ihr aber sollt eure Feinde lieben und sollt Gutes tun und leihen, auch wo ihr nichts dafür erhoffen könnt‘.

 

Während also nach dem ‚do ut des Prinzip‘ Gutes mit Gutem und Böses mit Bösem und zwar in möglichst gleichem Umfang entgolten wird, wird im Rahmen der Nächsten- und Feindesliebe ganz im Gegensatz hierzu die Forderung erhoben, Böses mit Gutem zu vergelten und Gutes auch dort zu tun, wo wir keine Gegenleistung erwarten können. Wenn jemand einem anderen gegenüber etwas Gutes getan hat, so soll er nicht erwarten, dass dieser andere ihm dies wiederum zurückzahle. Wenn der andere ihm Unrecht getan hat und Schaden zugefügt hat, so soll er ihm verzeihen.

 

Allerdings erwartet Jesus nicht, dass der einzelne nicht doch für seine guten Taten einen Lohn zu erwarten hat, die Belohnung erfolgt allerdings nicht im irdischen Leben, sondern erst nach dem Tode und der Auferstehung im himmlischen Reich. Bei Lukas heißt es:

 

‚Dann wird euer Lohn groß sein und ihr werdet Söhne des Höchsten sein‘. (Lukas Kapitel 6,35)

 

Und als Rechtfertigung für die Forderung nach diesem altruistischen Verhalten wird gesagt:

 

‚Denn auch er (Gott) ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen. Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist‘. (Lukas Kapitel 6,35-36)

 

Es gibt also sehr wohl auch bei der Befolgung der Nächstenliebe letztendlich eine Belohnung, nämlich im Himmel. Wir sollten nur nicht für jede einzelne gute Tat eine Belohnung unmittelbar danach erwarten. Das Prinzip der Nächstenliebe besteht also dann nicht darin, dass die Aufrechnung für jedes einzelne Handeln erfolgt, sondern darin, dass jeder soviel gibt wie er kann und immer dann, wenn ein Mitmensch der Hilfe bedarf. In dieser Forderung werden alle gleich behandelt. 

 

Nun wird man die Forderung nach Nächsten- und Feindesliebe sicherlich nicht so verstehen dürfen, dass Jesus das in der Realität praktizierte Prinzip des ‚Do ut des‘ ersetzen und abschaffen wollte. Man wird eher davon sprechen können, dass das Prinzip des ‚Do ut des‘ durch das Gebot der Nächstenliebe einschließlich der Feindesliebe ergänzt werden sollte, genauso wie Gott nicht nur gerecht ist und den Bösen bestraft, sondern auch barmherzig ist und dem Sünder verzeiht und zwar nicht nur einmal oder zweimal, sondern immer wieder.

 

Auch von den Menschen verlangt Jesus, dass wir unseren Mitmenschen vergeben und nicht nur ein- oder zweimal. Bei Matthäus 18, 21 lesen wir:

 

‚Da trat Petrus zu ihm und fragte: Herr, wie oft muss ich denn meinem Bruder, der an mir sündigt, vergeben? Genügt es siebenmal? Jesus sprach zu ihm: Ich sage dir: nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal‘.

 

Und dies bedeutet natürlich, dass wir unseren Mitmenschen immer wieder vergeben sollen.

 

 

(In diesem Kapitel wurden Ausschnitte aus meinem Internet-Artikel Nächstenliebe übernommen.)