Homeoffice für alle?

 

 

Bundesarbeitsminister Heil will nun ein Recht auf Homeoffice für alle Arbeitnehmer einführen. Nur dort, wo sich aus betrieblichen Gründen kein Heimoffice verwirklichen lasse, könnten Ausnahmen zugelassen werden.

 

Nun lässt sich sicherlich nicht leugnen, dass das Homeoffice im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sicherlich recht gut funktioniert hat. Und es ist ebenso nicht zu leugnen, dass bei einem weitreichenden Homeoffice mehrere Pluspunkte zu verzeichnen wären. Wenn nur noch ein kleiner Teil der Arbeitnehmer morgens  von zu Hause zu ihrem Arbeitsplatz und abends von ihrem Arbeitsplatz nach Hause fahren müssten, wäre die alltägliche Umweltbelastung durch Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxid deutlich geringer und die Umweltziele könnten auf diese Weise besser realisiert werden.

 

Darüber hinaus würde der alltägliche Stress wegen überfüllter Wege zu einem beachtlichen Teil wegfallen, was nicht nur dem Wohl der Arbeitnehmer zugute käme, sondern darüber hinaus auch dazu beitragen könnte, dass während der Arbeit weniger Fehlleistungen zu erwarten wären und dass auf diese Weise die Arbeitsproduktivität und mit ihr auch das reale Einkommen der Arbeitnehmer erhöht werden könnte.

 

Weiterhin könnten Eltern, denen es nicht gelungen ist, für ihrre Kinder einen Kita-Platz zu sichern oder welche aus grundsätzlichen Gründen die Erziehung ihrer Kinder nicht aus der Hand geben wollen, während ihrer Arbeit zuhause auch auf ihre Kinder achtgeben.


Alles in allem hat es auf den ersten Blick Vorteile, wenn in der gesamten Wirtschaft Homeoffice zur Regel werden könnte. Aber ist es notwendig und erwünscht, dass eine solche Änderung nun durch Gesetz für die meisten Arbeitnehmer eingeführt wird?

 

Gegen ein allgemeines Recht auf Homeoffice sprechen mehrere Gründe. Als erstes lassen sich nur die Arbeiten im Tertiären Sektor von Zuhause aus verrichten. Die Produktivität im industriellen Bereich beruht gerade darauf, dass die Arbeiten in großen Hallen am Fliesband erfolgen, aber auch die Produktion im Handwerk sowie in der Landwirtschaft läst sich nicht von Zuhause aus erstellen.

 

Nun mag eingewandt werden, dass der Entwurf des Arbeitsministeriums ja durchaus vorsieht, dass ein Recht auf Homeoffice nur dann bestehe, wenn nicht sachliche Gründe für eine Arbeit in der Unternehmung sprechen. Der Entwurf berücksichtige also diese Schwierigkeiten.

 

Dieser Einwand geht jedoch am Problem vorbei. Denn wenn die Arbeitnehmer ein gesetzlich geschütztes Recht auf Homeoffice für eine bestimmte Mindesanzhl an Tagen haben, so reicht es nicht aus, dass die Unternehmungen für industrielle Tätigkeiten keine Möglichkeit für Homeoffice haben. Sie müssen bei den Behörden einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen und es ist auch damit zu rechnen, dass ein Teil der Arbeitnehmer, für welche kein Homeoffice vorgesehen wird, ihr Recht bei den Gerichten einklagen werden.

 

Es ist also auf jeden Fall damit zu rechnen, dass der Verwaltungaufwand der Unternehmungen stark ansteigen wird und dies bedeutet, dass die Produktivität und damit auch die Wachstumsrate des Inlandsproduktes zurückgehen wird.

 

Seit Jahren und sogar Jahrzehnten wird von der Wissenschaft daraufhingewiesen, dass das wirtschaftliche Wachstum durch bürokratische Vorschriften behindert wird und dass es dringend notwendig sei, bürokratische Prozesse abzubauen. Zumeist geloben Politiker zu Beginn ihrer Regierungszeit Besserung und Abbau bürokratischer Vorschriften. In Wirklichkeit nehmen jedoch die bürokratischen Vorschriften weiter zu und dies trifft auch hier wiederum für den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zu.

 

Zur Befürwortung eines allgemeinen Rechts auf Homeoffice wird oftmals darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren doch in Zeiten der Pandemie recht gut funktioniert habe. Es wird hierbei übersehen, dass das Homeoffice zumeist bei Angestellten angewandt wurde, welche bereits über ein funktionierendes Internetz und enen Arbeitsplatz zuhause verfügt haben.

 

Wenn wir jedoch jedem einzelnen Arbeitnehmer dieses Recht zusprechen, müssen wir berücksichtigen, dass nicht jeder Arbeitnehmer über ein ausreichendes Internet und einen Arbeitsplatz mit Computer verfügt und dass dann dieses Recht nur umgesetzt werden kann, wenn den so betroffenen Arbeitnehmern diese fehlenden Voraussetzungen von Seiten der Unternehmung zur Verfügung gestellt werden. Und dies bedeutet nicht nur, dass ein Arbeitstisch, ein Computer, ein Router und vielleicht ein Drucker zur Verfügung gestellt werden muss, oft fehlt es in Arbeiterwohnungen auch einfach an Räumlichkeiten. Ganz davon zu schweigen, dass in bestimmten ländlichen Gegenden das Internet noch gar nicht ausreichend ausgebaut ist.

 

Eine solche Regelung führt in jedem Falle zu einem erheblichen Anwachsen der Unternehmungskosten. Auf der einen Seite gilt es zu berücksichtigen, dass in Unternehmungen einige Einrichtungen für mehrere Arbeitsplätze eingesetzt werden, während bei einer Homeoffice-Regelung für jeden Arbeitnehmer diese Geräte bereitgestellt werden müssen. Auf der anderen Seite geht ja der Entwurf des Arbeitsministers davon aus, dass die Arbeitnehmer zeitweise im Büro und zeitweise zuhause arbeiten mit der Folge, dass ein Großteil der Einrichtungen sowohl in der Unternehmung wie auch zuhause sein müssen.

 

Es kommt noch hinzu, dass ein reibungsloser Ablauf der Produktion auch stets voraussetzt, dass die einzelnen Handlungen der Arbeitnehmer koordiniert und kontrolliert werden. Diese Kontrolle ist bei einem Homeoffice sehr viel schwerer und damit mit höheren Kosten verbunden, ganz davon abgesehen, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Intimspäre eindeutige Grenzen im Hinblick auf eine Kontrolle der im Homeoffice arbeitenden Arbeitnehmer setzt.

 

Demgegenüber wäre es wesentlich besser, wenn den Unternehmungen freigestellt wird, ob und in welchem Ausmaß sie Homeoffice einführen. Im Allgemeinen haben Unternehmungen in einer funktionierenden Konkurrenzwirtschaft genau dann ein Eingeninteresse daran, Homeoffice einzuühren, wenn dies auch gesamtwirtschaftlich erwünscht ist. Die Aufgabe des Staates besteht hierbei darin, für wechselseitigen Wettbewerb zu sorgen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass externe Kosten internalisiert werden.