Die Koalition hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Auf Kinderarbeit, Hungerlöhne und Umweltverschmutzung
haben deutsche Unternehmungen künftig auch bei im Ausland produzierten Waren zu
achten.
Aus Presseberichten
ist zu entnehmen, dass sich die Bundesregierung offenbar auf ein
Lieferkettengesetz für Unternehmungen verständigt hat. Firmen sollen durch ein
Gesetz verpflichtet werden, Menschenrechte bei ihren Lieferanten im Ausland
durchzusetzen.
Der Erfolg
dieses Gesetzes ist fraglich. Wiederum wird hier im Sinne einer Gesinnungsethik
gehandelt. Es interessiert nur das Ziel und es werden unerwünschte Handlungen
per Gesetz verboten, ohne vorher zu überprüfen, ob diese Maßnahmen überhaupt
zum Erfolg führen.
Vielleicht
könnte man einen geringen Erfolg erwarten, wenn es gelänge, dass in allen
Ländern dieser Erde die aus sozialen Gründen unerwünschten
Produktionsbedingungen verboten würden. Damit ist jedoch für die unittelbare Zukunft nicht zu rechnen. Die meisten Länderr, welche solche unerwünschten Produktionsbedingungen
heutzutage noch zulassen, sind auf den Export angewiesen und können nur auf
diese Weise mit den produktiveren Ländern Schritt halten.
Auch dann,
wenn es gelänge, auf UNO-Ebene eine solche Beschränkung durchzusetzen, wäre
nicht viel gewonnen, da UNO-Beschlüsse immer nur Empfehlungen darstellen und
deshalb nicht bindend sind.
Wenn jedoch
ein großer Teil ausländischer Staaten nachwievor
Waren aus den Entwicklungsländern bezieht, gleichgültig zu welchen Bedingungen
diese Waren produziert werden, dürfte sich an der Lage der Arbeitnehmer in den
betroffenen Entwicklungsländern wenig ändern, die Waren werden dann eben nur in
andere Länder umgelenkt.
Es ist sogar
damit zu rechnen, dass diese Waren letztendlich über Internetkäufe trotzdem
wiederum nach Deutschland geliefert werden und der Staat könnte – wenn er nicht
die marktwirtschaftliche Ordnung vollkommen aufgeben würde - allenfalls über einige wenige Stichproben
Einfluss ausüben, der Import dieser Waren würde dann nur in sehr geringem
Umfang reduziert und an der Lage der Arbeitnehmer in den betroffenen Ländern
hätte sich nahezu nichts geändert.
Aber nehmen
wir den sehr unwahrscheinlichen Fall an, dass die Nachfrage nach Produkten,
welche unter sozial schlechten Arbeitsbedingungen hergestellt werden,
tatsächlich aufgrund des neuen Gesetzes spürbar reduziert werden würde. Wäre
dann wirklich die soziale Lage dieser Arbeitnehmer entscheidend verbessert?
Wir haben
davon auszugehen, dass in den Entwicklungs- und Schwellenländern die
Produktivität im Vergleich zur Produktivität in den wirtschaftlich
hochentwickelten Staaten des Westens gering ist und dass nur unter diesen
unsozialen Bedingungen überhaupt ein Export in die westlichen Industriestaaten
möglich ist.
Eine
Verringerung der Exportmöglichkeiten führt jedoch dann auch zu einer
Reduzierung der Produktion und zu einer Entlassung von Arbeitnehmern. Als
Arbeitslose geht es jedoch diesen Arbeitnehmern noch schlechter. Ihre Lage
hätte sich also gegenüber den heutigen Verhältnissen sogar noch verschlechtert.
Diese Staaten benötigen jedoch dringend den Export, da sie nur auf diese Weise
die Devisen erhalten, welche sie zum Ankauf der nicht zur Verfügung stehenden
Rohstoffe zur Aufrechterhaltung der Produktion benötigen.
Erinnern wir
uns daran, dass zu Beginn der Industrialisierung im ausgehenden 19. Jahrhundert
die Arbeitsbedingungen in den europäischen Staaten genauso schlecht waren.
Diese Situation konnte jedoch dadurch mit der Zeit verbessert werden, dass die
allgemeine Produktivität stark anstieg, dass deshalb der Staat über zunehmende Einkommenssteuern Mittel erhielt,
Sozialhilfe zu gewären. Gleichzeitig erstarkten die
Gewerkschaften, welche die Möglichkeit erhielten, dafür zu sorgen, dass ein Teil
der Produktivitätssteigerungen auch zu Lohnsteigerungen und zur Verbesserung
der Arbeiotsbedingungen führte.
Wie kann
jedoch die Lage der Arbeitnehmer in den Entwicklungsstaaten langfristig
verbessert werden? Als erstes ist es notwendig, dass die Konsumenten in den
modernen Industriestaaten bereit sind, den Kauf der Waren auch von den sozialen
Produktionsbedingungen abhängig zu machen. Unternehmungen sind immer gezwungen,
auf die Wünsche der Verbraucher einzugehen.
Hierzu
bedarf es sozialpädagogischer Maßnahmen zur Schärfung des Gewissens der
Verbraucher. Auch muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher über die
jeweiligen Produktionsbedingungen erfahren.
Als zweite
Maßnahme haben die wirtschaftlich hochentwickelten Staaten den Entwicklungsländern
die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Ware unter fairen Bedingungen in die
wirtschaftlich hochentwickelten Staaten zu exportieren.
Drittens schlieslich sollte auch die Entwicklungshilfe der
hochentwickelten Staaten verbessert werden. Auf der einen Seite sollte sie
wesentlich aufgestockt werden in der Erkenntnis, dass diese Maßnahme
langfristig gerade auch den hochentwickelten Staaten zugutekommt, entstehen
hier doch Absatzmärkte.
Auf der
anderen Seite gilt es jedoch auch die Art der Entwicklungshilfe zu verändern.
Es bringt nichts, wenn der Versuch unternomen wird,
die in den heutigen hochentwickelten Staaten angewandten Techniken zu
übernehmen. Dies würde nur in den Entwicklungsländern zu Massenarbeitslosigkeit
führen. Die Kapitalintensität der Investitionen muss dem Verhältnis von Kapital
zu Arbeit entsprechen. In den Entwicklungsländern ist das Kapitalangebot im Verhälntis zur Zahl der Arbeitskräfte noch gering und
dementsprechend bedarf es in diesen Ländern auch Investitonen
mit entsprechend geringer Kapitalintensität.