Seit die Bundesksanzlerin Angela Merkel im Hinblick auf die Aufnahme
von Flüchtlingen im Jahre 2015 davon sprach, dass ‚wir das schaffen‘, sind in
der Zwischenzeit fünf Jahre vergangen, ohne dass für Europa eine langfristige Lösung
gefunden wurde.
Eigentlich
sollte es klar sein, dass in der Bewältigung der Flüchtlingsfrage zwischen
einer kurzfristigen und einer langfristigen Lösung unterschieden werden muss.
Kurzfristig standen wir vor fünf Jahren vor dem Problem, dass Millionen von
Flüchtlingen in Europa Einlass und Aufnahme forderten. Sie hatten unter Einsatz
ihres gesamten geringen Vermögens die Flucht begonnen und hierbei durch die
Wüste und auf dem Meer ihr Leben riskiert und enorme Strapazen auf sich nehmen
müssen. Diesen Flüchtlingen zu helfen, ist nicht nur für Christen, sondern für
alle Menschen Pflicht.
Dies
bedeutet allerdings nicht, dass wir für alle Zeiten Flüchtlinge aufnehmen
müssen oder können, bei den zu erwartenden Flüchtlingsströmen würden die
Industrienationen überfordert werden. Und dies bedeutet, dass auf lange Sicht
Maßnahmen notwendig sind, welche verhindern, dass in Zukunft Millionen von
Flüchtlingen nach Europa strömen.
Als erstes
gilt es festzustellen, dass dann, wenn Flüchtlinge unter äußersten Anstrengungen
nach Europa wandern, dies sowohl aus der Sicht der Flüchtlinge als auch der
Industrienationen Europas der denkbar schlechteste Weg darstellt. Für all
diejenigen Flüchtlinge, welche nicht von diktatorischen Staaten politisch
verfolgt werden, wäre es das beste, wenn jede Person,
welche aus welchen Gründen auch immer nach Europa auswandern möchte, bei einem
Konsulat oder bei einer Botschaft in ihrem Heimatland einen Antrag auf
Einbürgerung in ein europäisches Land stellten würde und wenn diese Einrichtungen
diesen Antrag zusammen mit den persönlichen Daten der Betroffenen an eine
hierzu in Brüssel einzurichtende Behörde weiterreichen würden.
Diese
Behörde hätte dann zu überprüfen, ob wichtige Gründe (wie etwa extrempolitische
Aktionen oder bisherige Straffälligkeit) gegen eine Aufnahme sprechen, wenn
diese Gründe nicht vorliegen, würden diese Kandidaten an einer neu zu
schaffenden Börse angeboten und Unternehmungen der Europäischen Gemeinschaft
hätten die Möglichkeit, diesen Individuen einen Arbeitsplatz anzubieten. Auch
Gemeinden, caritative Einrichtungen, eventuell auch vermögende Privatpersonen
müssten die Möglichkeit haben, eine Patenschaft zu übernehmen. Und diese
Einrichtungen müssten sich verpflichten, die Aufenthaltskosten für eine
bestimmte Mindestzeit zu übernehmen. Nach Ablauf dieser Frist wäre eine
Kündigung der Patenschaft möglich, in diesem Falle hätte die europäische
Gemeinschaft die Kosten zu übernehmen.
Werden
einzelne Individuen allerdings in ihrer Heimat politisch verfolgt, bedarf es
einer anderen Regelung. Würde der Betroffene in seiner Heimat verbleiben, bis
ein Bescheid aus Brüssel ihn erreicht, wäre er schon längst verhaftet. In
diesem Falle gilt es ein Auffanglager in den freiheitlichen Staaten, welche der
Flüchtling auf seiner Flucht als erste erreicht, zu errichten. Die Finanzierung
dieser Lager hätte von der europäischen Gemeinschaft zu erfolgen, die im
Gegenzug von der betreffenen Regierung die Zusage
erhalten müsste, dass die Flüchtlinge menschenwürdig behandelt werden.
Findet sich
auf der Flucht der politischen Flüchtlinge kein Land, das einen vorübergehenden
Aufenthalt ermöglicht, wären Auffanglager in den Ländern zu errichten, in denen
der Flüchtling die Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft durchquert.
Wiederum hätte die Finanzierung dieser Lager die Europäische Gemeinschaft zu
übernehmen, sie müsste wiederum gleichzeitig sicherstellen, dass die
Flüchtlinge menschenwürdig behandelt werden.
Diese
Regelungen basieren alle auf Freiwilligkeit. Eine zwangsweise Zuteilung derr Flüchtlinge auf einzelne Länder ist nur schwer
möglich, da die Europäische Gemeinschaft kein Staat, sondern eine
Staatengemeinschaft darstellt, in welcher kein Mitgliedsland zu bestimmten
Maßnahmen gegen deren ausdrücklichen Weigerung gezwungen werden kann.
Wohl ist es
möglich und notwendig, dass diejenigen Staaten, welche Flüchtlinge aufnehmen,
im Umfang der Aufnahme eine finanzielle Entschädigung erhalten, entweder in
Form von Steuernachlässen an die EU oder in Form von Subventionen. Es ist
besser, wenn diejenigen Länder, welche Flüchtlinge aufnehmen, finanziell
belohnt werden als dass diejenigen Staaten, welche sich weigern, Flüchtlinge
aufzunehmen, finanziell bestraft werden.
Diese
Maßnahmen reichen allerdings nicht aus, um das Flüchtlingsproblem auf Dauer zu
lösen. Hinzukommen müssen eine wesentliche Aufstockung der Entwicklungshilfe
sowie eine Umorientierung der Entwicklungshilfe. Auch hier gilt es, dass diese
Hilfe koordiniert erfolgen muss, am besten auf Uno-Ebene, wobei die Europäische
Gemeinschaft die Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung in den
afrikanischen Staaten zu übernehmen hätte.
Es reicht
allerdings nicht aus, die Mittel der Entwicklungshilfe aufzustocken. Es muss
weiterhin sichergestellt werden, dass diese Gelder auch investiv angelegt
werden und nicht in einem verstärkten Konsum der Stammesfürsten versickern. Nur
eine Zunahme des Kapitals und damit der Investionen
ermöglicht, dass die wirtschaftliche Wachstumsrate in diesen Ländern auf Dauer
ansteigt.
Desweiteren ist
sicherzustellen, dass nicht einfach die in den hochentwickelten Staaten
eingesetzten Techniken in den Entwicklungsländern übernommen werden. Aufgrund
des Umstandes, dass in den heute hochentwickelten Industrienationen die
Kapitalsumme, welche pro Kopf vorhanden ist, in den letzten hundert Jahren
enorm angestiegen ist, können dort kapitalintensive Verfahren eingesetzt
werden, ohne Massenarbeitslosigkeit hervorzurufen.
Da in den
heutigen Entwicklungländern demgegenüber nur eine
sehr geringe Kapitalsumme pro Kopf zur Verfügung steht, bedarf es vorwiegend
arbeitsintensiver Techniken. Nur auf diese Weise kann Massenarbeitslosigkeit in
den Entwicklungsländern vermieden werden. Das augenblicklich vorhandene Verhältnis
von zur Verfügung stehendem Kapital und Anzahl an Arbeitskräften legt zur
gleichen Zeit die Kapitalintensität der benötigten Investitionen fest.
Drittens
schließlich muss sichergestellt werden, dass diese Investitionen umweltgerecht
eingesetzt werden. Massenrodungen von Wäldern und verschwenderischer Einsatz
knapper Ressourcen muss vermieden werden. Dies ist, wennn
man so will, der Beitrag der heutigen Entwicklungsländer für die
Entwicklungshilfe der hochentwickelten Staaten. Langfristig kommt ein solcher
Beitrag auch den heutigen Entwicklungsländern zugute.