Seit einiger
Zeit fordern einige Spitzenpolitiker der BRD, den Begriff Rasse aus dem Grundgesetz
zu streichen. Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt unter anderem, dass Niemand
wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Einige Politiker
schlagen vor, diesen Begriff ersatzlos zu streichen, andere wollen ihn gegen
einen weniger belasteten Begriff ersetzen.
Der Begriff
Rasse wurde bei der Abfassung der Verfassung in das Gundgesetz
aufgenommen, um kund zu tun, dass sich das neue Deutschland entschieden gegen
jede Form von rassistischen
Vorstellungen, wie sie vom Nationalsozialismus entwickelt und praktiziert
worden waren, für alle Zeit wendet.
Wenn
heutzutage diese Gefahr für immer oder zumindest für die nächsten Jahrzehnte
eindeutig gebannt wäre, könnte man eine solche Streichung vielleicht
befürworten, da in diesem Falle die Erwähnung des Rassebegriffs als überflüssig
und unzeitgemäß gelten könnte.
In
Wirklichkeit werden jedoch rassistische Vorstellungen nicht nur in der BRD,
sondern in der ganzen westlichen Welt, vor allem auch in den USA, gerade in
jüngster Zeit vehement vertreten, so sind z. B. die Vertreter des Flügels der
AFD von völkischem Gedankengut durchdrungen.
Und gerade deshalb ist es in diesem Augenblick mehr als erwünscht und
sogar notwendig, dass im Grundgesetz klar und deutlich festgestellt wird, dass
jede rassistisch begründete Politik dem Grundgesetz widerspricht.
Solange
rassistische Vorstellungen in der Öffentlichkeit entwickelt und gefordert
werden, ist es erwünscht, dass Gesetze und Verfassung die Handhabe geben, gegen
diese Vorstellungen vorzugehen und es erleichtert sicherlich die Verfolgung
dieser grundgesetzwidrigen Vorstellungen und Handlungen, wenn das Grundgesetz
auch in der Wortwahl jegliches rassistische Gedankengut verbietet.
Wenn wir den
Begriff der Rasse aus dem Grundgesetz streichen, ist es auch schwerer, gegen
rassistische Aktivitäten vorzugehen. So spricht der Flügel der AFD von der
Betonung des Volkes. Dies erscheint auf einen ersten Blick für viele Betrachter
als harmlos. Wir leben in einer Demokratie, also in einer Staatsform, in der
alle Gewalt vom Volke ausgehen soll und deren oberstes Ziel deshalb auch das
Wohl des eigenen Volkes darstellen sollte.
Be einer
näheren Betrachtung wird jedoch klar, dass die neuen Rechtsradikalen den
Begriff des Volkes anders verwenden als gemeinhin. Es ist damit nicht das Wohl
aller Bewohner gemeint, sondern nur der reinrassigen Deutschen, welche letzten
Endes von den Germanen abstammen. Es wird davon gesprochen, dass sich im
Verlaufe der Entwicklung der Menschheit bestimmte Rassen entwickelt haben,
welche anderen in der Lebenstüchtigkeit überlegen seien.
Da also
Rechtsradikale in ihrer Ideologie unmittelbar auf die Rasse Bezug nehmen, ist
eine Verfolgung solcher Aktivitäten sehr viel leichter möglich, wenn die
Rechtsordnung rassistisches Gedankengut ex pressis
verbis verbietet. Deshalb sollte auch der Begriff Rasse nicht aus der Verfassung
gestrichen werden. Wir streichen ja auch das Wort Mord
nicht aus dem Strafgesetzbuch, obwohl Mord eines der schwersten Verbrechen
darstellt.