Grundgesetz ohne Rassebegriff?

 

Seit einiger Zeit fordern einige Spitzenpolitiker der BRD, den Begriff Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen. Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt unter anderem, dass Niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Einige Politiker schlagen vor, diesen Begriff ersatzlos zu streichen, andere wollen ihn gegen einen weniger belasteten Begriff ersetzen.

 

Der Begriff Rasse wurde bei der Abfassung der Verfassung in das Gundgesetz aufgenommen, um kund zu tun, dass sich das neue Deutschland entschieden gegen jede Form von  rassistischen Vorstellungen, wie sie vom Nationalsozialismus entwickelt und praktiziert worden waren, für alle Zeit wendet.

 

Wenn heutzutage diese Gefahr für immer oder zumindest für die nächsten Jahrzehnte eindeutig gebannt wäre, könnte man eine solche Streichung vielleicht befürworten, da in diesem Falle die Erwähnung des Rassebegriffs als überflüssig und unzeitgemäß gelten könnte.

 

In Wirklichkeit werden jedoch rassistische Vorstellungen nicht nur in der BRD, sondern in der ganzen westlichen Welt, vor allem auch in den USA, gerade in jüngster Zeit vehement vertreten, so sind z. B. die Vertreter des Flügels der AFD von völkischem Gedankengut durchdrungen.  Und gerade deshalb ist es in diesem Augenblick mehr als erwünscht und sogar notwendig, dass im Grundgesetz klar und deutlich festgestellt wird, dass jede rassistisch begründete Politik dem Grundgesetz widerspricht.

 

Solange rassistische Vorstellungen in der Öffentlichkeit entwickelt und gefordert werden, ist es erwünscht, dass Gesetze und Verfassung die Handhabe geben, gegen diese Vorstellungen vorzugehen und es erleichtert sicherlich die Verfolgung dieser grundgesetzwidrigen Vorstellungen und Handlungen, wenn das Grundgesetz auch in der Wortwahl jegliches rassistische Gedankengut verbietet.

 

Wenn wir den Begriff der Rasse aus dem Grundgesetz streichen, ist es auch schwerer, gegen rassistische Aktivitäten vorzugehen. So spricht der Flügel der AFD von der Betonung des Volkes. Dies erscheint auf einen ersten Blick für viele Betrachter als harmlos. Wir leben in einer Demokratie, also in einer Staatsform, in der alle Gewalt vom Volke ausgehen soll und deren oberstes Ziel deshalb auch das Wohl des eigenen Volkes darstellen sollte.

 

Be einer näheren Betrachtung wird jedoch klar, dass die neuen Rechtsradikalen den Begriff des Volkes anders verwenden als gemeinhin. Es ist damit nicht das Wohl aller Bewohner gemeint, sondern nur der reinrassigen Deutschen, welche letzten Endes von den Germanen abstammen. Es wird davon gesprochen, dass sich im Verlaufe der Entwicklung der Menschheit bestimmte Rassen entwickelt haben, welche anderen in der Lebenstüchtigkeit überlegen seien.

 

Da also Rechtsradikale in ihrer Ideologie unmittelbar auf die Rasse Bezug nehmen, ist eine Verfolgung solcher Aktivitäten sehr viel leichter möglich, wenn die Rechtsordnung rassistisches Gedankengut ex pressis verbis verbietet. Deshalb sollte auch der Begriff Rasse nicht aus der Verfassung gestrichen werden. Wir streichen ja auch das Wort Mord nicht aus dem Strafgesetzbuch, obwohl Mord eines der schwersten Verbrechen darstellt.