Startseite

 

Zur Subventionierung alternativer Energie Fortsetzung

 

 

Gliederung:

 

1. Zur Problematik

2. Funktionen und Dysfunktionen von Subventionen im Allgemeinen

3. Die Entwicklung der Zolltheorie

4. Die Entwicklung der Außenhandelspolitik

5. Der Einfluss von Subventionen auf die internationale Arbeitsteilung

 

 

 

 

5. Der Einfluss von Subventionen auf die internationale Arbeitsteilung

 

Zur Beantwortung der Frage nach dem Einfluss staatlicher Subventionen auf die internationalen Handelsströme wollen wir ein einfaches mikroökonomisches Zweigüterdiagramm entwickeln. Zwar handelt es sich bei unserer Frage im Grunde um ein gesamtwirtschaftliches Problem, geht es doch darum, wie auf dem Wege der Subventionierung einzelner Güter die gesamte Handels- bzw. Leistungsbilanz beeinflusst wird. Für diese Fragestellung hatte Alfreds Marshall, der Begründer der neoklassischen Cambridgeschule die nach ihm benannten Tauschkurven entwickelt. Da dieses Denkinstrument jedoch erhebliche Vorkenntnisse in Außenwirtschaftstheorie voraussetzt, wollen wir uns hier auf ein einfaches im Grunde genommen mikroökonomisches Modell beschränken, da die wichtigsten hier darzustellenden Zusammenhänge bereits an diesem vereinfachten Modell dargestellt werden können.

 

Wir untersuchen in unserem Modell zwei Länder: das Inland und das Ausland. Wir beschränken uns auf die Produktion eines einzelnen Gutes, das unter Umständen zum Teil ins Ausland exportiert oder aber auch vom Ausland importiert wird.

 

Wir benutzen für unsere Analyse also ein Zwei-Quadrantendiagramm. Im Nordost-Diagramm tragen wir auf der X-Achse die Menge dieses Gutes ab, welche von den inländischen Unternehmungen angeboten und von den inländischen Haushalten nachgefragt wird. Auf der Y-Achse tragen wir hingegen den im Inland gültigen Preis dieses Gutes, berechnet in einheimischer Währung ab. Wir gehen hierbei von einem normalen Verlauf der Angebots- und Nachfragenkurven aus, sodass in unserem Diagramm die Angebotskurve von links nach rechts ansteigt, die Nachfragekurve hingegen von links nach rechts abfällt. Nur der Einfachheit halber wird von einem linearen Verlauf beider Kurven ausgegangen.

 

In gleicher Weise tragen wir im Nordwest-Diagramm auf der Abszisse die Menge des Gutes ab, welche von den ausländischen Unternehmungen angeboten und von den ausländischen Haushalten nachgefragt wird, allerdings spiegelbildlich versetzt, also ausgehend vom Koordinatenursprung nach links. Der im Ausland gültige Preis wird wiederum auf der Ordinate nach oben abgetragen, wobei dann, wenn in beiden betrachteten Ländern unterschiedliche Währungen gelten, die Preise im Ausland über den Wechselkurs in einheimische Währung umgerechnet werden können, sodass jederzeit die im Ausland geltenden Preise mit denen im Inland verglichen werden können. Auch für das Ausland soll ein normaler Verlauf der Angebots- und Nachfragekurve unterstellt werden, wegen der spiegelbildlichen Anordnung bedeutet dies, dass die Angebotskurve nach rechts fällt und die Nachfragekurve nach rechts ansteigt.

 

Wir wollen unsere Analyse damit beginnen, dass wir für beide Länder die gleichen Startbedingungen unterstellen, wir gehen also von gleichen Produktionsverhältnissen und einem damit identischen Verlauf der Angebotskurven sowie von einer gleichen Bedarfsstruktur und damit auch einem identischen Verlauf der Nachfragekurven im In- und Ausland aus.

 

Über den Wechselkurs umgerechnet wird auch jeweils im In- und Ausland der gleiche Preis erzielt, gerade deshalb lohnt es sich weder für die inländischen Anbieter die Ware zu exportieren noch für die ausländischen Nachfrager die Ware zu importieren. Da bei einem Export (Import) auf jeden Fall zu den normalen identischen Produktionskosten noch zusätzlich Transportkosten entstehen, wären die Preise der vom jeweiligen Ausland bezogenen Waren fast immer höher als die Waren, welche im Inland produziert wurden. Somit sind im Ausgangszustand nicht nur die Preise im In- und Ausland identisch, es findet auch kein Außenhandel zwischen beiden Ländern in diesem Gut statt.

 

 

 

 

Wir wollen nun unterstellen, dass die inländische Regierung die Produktion dieses Gutes dadurch fördern möchte, dass sie die Produktion dieses Gutes subventioniere. Für jede im Inland produzierte Einheit dieses Gutes werde eine Subvention in Höhe von s Währungseinheiten gezahlt. Diese Subventionierung führt nun dazu, dass die Nettokosten der Produktion aus der Sicht der einzelnen Unternehmungen um den Betrag der Subvention pro Stück sinken.

 

Wir können diese Wirkung in unserem Diagramm insoweit darstellen, dass die inländische Angebotskurve um den Betrag der Subvention pro Stück parallel nach unten verschoben wird (siehe gestrichelte Angebotskurve). Die der gesamten Volkswirtschaft im Zusammenhang mit der Produktion dieses Gutes entstehenden Kosten bleiben zwar zunächst von der Subventionierung unberührt, da aber der Staat einen Teil der Kosten in Form einer Subvention übernimmt, entstehen dem Unternehmer nur noch Kosten in Höhe der Differenz zwischen den tatsächlichen Stückkosten abzüglich der Subvention pro Stück.

 

Diese Verringerung der inländischen Angebotskurve bewirkt nun, dass der neue Schnittpunkt beider inländischen Kurven (das Gleichgewicht bei Autarkie) bei einer größeren Angebotsmenge und einem geringeren Preis liegt. Wäre überhaupt kein Außenhandel gestattet, entspräche dieser neue Schnittpunkt auch dem neuen Gleichgewichtszustand. Die verkaufte Menge würde steigen, der erzielte Preis hingegen sinken.

 

Nun wollen wir aber unterstellen, dass internationale Beziehungen möglich sind. In diesem Falle gelingt es den inländischen Unternehmungen einen Teil der Produktion zu exportieren. Der im Inland realisierte Preis ist nun geringer als der Preis im Ausland, der ja zunächst konstant bleibt, da sich weder der Bedarf noch die angewandte Technik im Ausland annahmegemäß verändert hat. Es lohnt sich deshalb für die ausländischen Verbraucher, dieses Gut zu importieren.

 

Die inländischen Unternehmer können somit aus zweierlei Gründen ihren Absatz vergrößern: Auf der einen Seite steigt der Absatz gegenüber den inländischen Verbraucher, welche ja entsprechend dem Verlauf der inländischen Nachfragekurve bei niedrigeren Preisen auch eine größere Gütermenge nachfragen. Auf der anderen Seite können jedoch die inländischen Unternehmer auch Waren ins Ausland exportieren, da ja ihr Preis nun geringer ausfällt als der Preis der ausländischen Unternehmer. Dies ist aber wiederum gleichbedeutend damit, dass die ausländischen Unternehmer weniger absetzen können, da sie ja einen Teil ihrer Kunden an die Unternehmer des anderen Landes verlieren.

 

Aber gerade dieser Prozess der Verlagerung der Nachfrage trägt selbst dazu bei, dass sich die Preise im In- und Ausland wiederum einander annähern. Die inländischen Preise steigen nämlich, da wegen der positiven Neigung der inländischen Angebotskurve die Stückkosten und mit ihnen die Preise mit wachsender Produktion ansteigen. Gleichzeitig sinken jedoch die Preise im Ausland, da dort weniger produziert wird und deshalb die Stückkosten und mit ihnen wiederum die Preise zurückgehen.

 

Ein neues Gleichgewicht ist dann erreicht, wenn die Preise im In- und Ausland wiederum die gleiche Höhe erreicht haben. In diesem Falle lohnt es sich ja für die ausländischen Kunden nicht mehr, ihre Importnachfrage zu vergrößern. Das Exportangebot der inländischen Anbieter gegenüber dem Ausland entspricht im Gleichgewicht der Importnachfrage des Auslandes (siehe orangefarbene Linien).   

 

 

 

 

 

Wie wurde nun durch diese Veränderungen die allgemeine Wohlfahrt verändert? Fragen wir uns  zunächst einmal nach den Auswirkungen der – beide Länder umfassenden – Wohlfahrt. An den  realen Bedingungen (am Bedarf und an der angewandten Technik) hat sich weder im In- noch im Ausland etwas verändert. Deshalb war auch der optimale Zustand gerade dadurch erreicht, dass kein Außenhandel betrieben wurde. Die Tatsache, dass nun nach der Subventionierung der inländischen Produktion ein Teil in das Ausland exportiert wird, bedeutet, dass von der bisherigen optimalen Allokation abgewichen wird. In der Sprache der Viner’schen Integrationstheorie finden handelsablenkende, also wohlfahrtsmindernde Effekte statt, da die Produktion von den Stätten, in denen geringere Kosten anfallen, auf andere Produktionsstätten mit höheren Stückkosten verlagert wird und somit die knappen Ressourcen nicht effizient eingesetzt werden.

 

Man mag einwenden, dass doch annahmegemäß die Stückkosten in beiden Ländern identisch sind und sich die Frage stellen, ob es unter diesen Annahmen nicht gleichgültig sei, in welchem Land diese Güter produziert werden? Eine solche Betrachtung übersieht jedoch, dass sich die Kosten gerade aufgrund dieser Änderung der Allokation verändern. Als erstes gilt daraufhinzuweisen, dass der Export der Güter in aller Regel höhere Transportkosten verursacht, als wenn diese Güter im Inland abgesetzt werden.

 

Von größerer Bedeutung ist jedoch der Umstand, dass entsprechend dem Verlauf der in- und ausländischen Angebotskurve die Höhe der Stückkosten von der Ausbringungsmenge abhängt. Dies bedeutet, dass gerade der Umstand, dass die inländische Produktion nun ausgeweitet wird, die inländischen gesamtwirtschaftlichen Stückkosten ansteigen lässt und dass darüber hinaus die Reduzierung der ausländischen Produktion zu einer Verringerung der ausländischen Stückkosten führt. Fragen wir also nach der Höhe der Stückkosten für die letzte Gütereinheit, welche nun statt von den ausländischen Unternehmern von den inländischen Unternehmern produziert wird, so steigen die realen Stückkosten auf jeden Fall, sie steigen, weil die inländischen Kosten ansteigen, die ausländischen Stückkosten hingegen sinken. Diese Verlagerung der Produktionsstätten führt somit zu einer ineffizienten Allokation.

 

Mit einem gegebenen Bestand an Ressourcen im In- und Ausland hätte also auf jeden Fall eine größere Produktionsmenge erstellt werden können. Es bleibt aber nicht bei diesem realen Wohlfahrtsverlust. Wir haben zu berücksichtigen, dass sich auch die binnenwirtschaftliche Allokation im In- und Ausland verschlechtert. Betrachten wir zunächst einmal die Verhältnisse im Inland. Da sich an den realen Bedingungen (Bedarf und Technik) nichts geändert hat, ist auch eine andere Aufteilung der inländischen Ressourcen auf die verschiedenen Produkte nicht erwünscht.

 

De facto reagieren jedoch die Haushalte auf die tatsächlich eingetretene Preissenkung bei dem zur Diskussion stehenden Gut mit einer Mehrnachfrage. Folglich müssen sie bei sonst unveränderten Verhältnissen die Nachfrage bei anderen Gütern notwendiger Weise einschränken. Diese Verlagerung der Nachfrage ist auf jeden Fall suboptimal, vorausgesetzt, dass die bisherige Allokation nicht bereits suboptimal war und zufälliger Weise nun gerade eine Allokation gewählt würde, die besser als die bisherige Allokation dem Wohlfahrtsoptimum entspricht.

 

 Ähnliche Überlegungen gelten für das Ausland. Auch hier führen die Preissenkungen dazu, dass von dem fraglichen Gut mehr nachgefragt wird und deshalb die Nachfrage bei anderen Gütern eingeschränkt werden muss.

 

Wenn also die gesamte Wohlfahrt beider Länder zusammen aufgrund der Subventionierung der inländischen Regierung zurückgeht, könnte es immer noch sein, dass die Wohlfahrt des Inlandes aufgrund der Einführung der Subvention auf Kosten des Auslandes verbessert wird. Genauso wie die allgemeine Außenwirtschaftstheorie zu dem Ergebnis kam, dass eine einseitige Einführung eines Importzolles die Wohlfahrt des zolleinführenden Landes vergrößert, obwohl die Gesamtwohlfahrt aller Länder zurückgeht, könnte ja eine Subventionierung ebenfalls zur Folge haben, dass das die Subvention gewährende Land von dieser Maßnahme profitiert.

 

Die inländische Wohlfahrtssteigerung bei einer Einführung eines Importzolles liegt darin begründet, dass die Terms of Trade (die Austauschverhältnisse zwischen Import- und Exportgütern) für das Inland verbessert werden. Da der Staat einen Teil des Preises für importierte Güter einbehält, die ausländischen Unternehmer also einen geringeren Erlös erzielen, erhält das Inland für jede exportierte Gütereinheit mehr Importgütereinheiten.

 

Subventionen werden hingegen – so wollen wir unterstellen – unabhängig davon gezahlt, ob eine inländische Firma ihre Produkte ins Ausland oder ins Inland liefert. Der Preis der subventionierten Produkte sinkt zwar absolut, trotzdem erhalten die subventionierten Unternehmer für ihre Ware netto einen höheren Ertrag, da ein Teil der Kosten vom Staat getragen wird. Allerdings erhöhen die Unternehmer ihren Gewinn vor allem deshalb, weil sie einen höheren Absatz haben, während die Gewinne der inländischen Unternehmer bei einem Importzoll vor allem aufgrund der verbesserten Terms of Trade steigen.

 

Die inländische Wohlfahrtssteigerung setzt sich stets aus drei Komponenten zusammen: aus dem Wohlfahrtsgewinn der Haushalte (der Konsumentenrente), aus dem Gewinnzuwachs der Unternehmer (der Produzentenrente) sowie aus dem Verlust des Staates aufgrund der Subventionierung. Betrachten wir zunächst die Veränderung in der Konsumentenrente.

 

Da der Preis für das subventionierte Gut sinkt, steigt die Nachfrage und die Fläche zwischen den beiden Preisgeraden bemisst die Zunahme der Konsumentenrente.

 

 

 

 

 

Wie verändert sich nun die inländische Produzentenrente aufgrund der Subventionierung? Vor der Subventionierung entsprach die Produzentenrente der rot eingezeichneten Fläche (Dreieck). Aufgrund der Subventionierung ist der Gewinn auf die Fläche angewachsen, welche von der Ordinatenachse, der gestrichelten Angebotskurve und der gestrichelten Preisgeraden umschlossen  wird.

Um zu erkennen, um wie viel der Gewinn aufgrund der Subventionierung angewachsen  ist, verschieben wir die Fläche der bisherigen Produzentenrente senkrecht um den Betrag der Subvention pro Stück nach unten. Die verbleibende, rosa eingezeichnete Fläche stellt dann den Zuwachs der Produzentenrente aufgrund der Subvention dar. Ausgelöst wurde dieser Zuwachs einmal dadurch, dass aufgrund des gesunkenen Preises die inländische Nachfrage gestiegen ist. Gleichzeitig haben die inländischen Unternehmungen jedoch auch die Möglichkeit, Güter ins Ausland zu exportieren und vermehren auf diese Weise erneut ihren Gewinn.

 

 

 

 

 

 

Die Tatsache, dass Güter exportiert werden und damit die inländische Güterproduktion über den inländischen Schnittpunkt von neuer Angebotskurve und Nachfragekurve ausgedehnt wird, bewirkt allerdings wegen der steigenden Grenzkosten, dass der Preis wiederum über das Niveau ansteigt, der durch den Schnittpunkt beider inländischen Reaktionskurven markiert wird. Dieser erneute Anstieg des Preises findet bei dem Preis sein Ende, bei dem das Exportangebot der inländischen Unternehmungen (die Differenz zwischen ausländischer Nachfrage über dem ausländischen Angebot) mit der Importnachfrage der ausländischen Haushalte (der Differenz zwischen inländischem Angebot und inländischer Nachfrage) zusammenfällt.

 

Von dem Zuwachs der Konsumenten- sowie der Produzentenrente muss nun noch der Wohlfahrtsverlust abgezogen werden, der dadurch entsteht, dass die Subventionen aus Steuergeldern finanziert werden, die nun nicht mehr für andere wohlfahrtssteigernde Zwecke ausgegeben werden können. Er entspricht dem Produkt aus insgesamt abgesetzter Menge multipliziert mit dem Subventionsbetrag pro Gutseinheit.

 

 

 

 

 

 

Wenn wir nun alle drei Teile der inländischen Wohlfahrtsveränderung aufgrund der Subventionierung zusammenzählen, sehen wir, dass auf der einen Seite partielle Wohlfahrtsgewinne entstehen: die Konsumentenrente sowie die Produzentenrente steigen an. Auf der anderen Seite verzeichnen wir aber auch Wohlfahrtsverluste und zwar dadurch, dass der Staat Subventionen gewährt, welche aus Steuergeldern finanziert werden und somit eine Reduzierung der Wohlfahrt bei den übrigen Konsumgütern bewirken.

 

 

 

 

 

 

Es ist wohl nicht möglich, eindeutig und für alle Fälle festzustellen, ob die Subventionierung per Saldo zu einem Gewinn oder Verlust der gesamten Wohlfahrt führt. Welches Ergebnis sich im Einzelfall einstellt, hängt offensichtlich von der Elastizität der in- und ausländischen Nachfrage sowie des in- und ausländischen Angebotes ab. Je größer die Elastizität, um so stärker sind die Veränderungen in den Preisen und den Mengen.

 

Da sich die Mengenwirkungen gleichermaßen auf die Wohlfahrtsgewinne wie Wohlfahrtsverluste auswirken, kommt es für die Beantwortung unserer Frage vor allem darauf an, wie stark die Preisänderungen im Vergleich zu der Höhe des Subventionsbetrages pro Stück sind. Je geringer diese Preisänderungen ausfallen, um so geringer sind die Zuwächse der Konsumenten- und Produzentenrente und damit auch die Wohlfahrtsgewinne. Es hängt aber von den Elastizitäten ab, wie stark der Preis im Endergebnis gegenüber einer Situation ohne Subventionierung fällt.

 

In unserem gewählten Beispiel überwiegen eindeutig die Wohlfahrtsverluste, wie man leicht erkennen kann, wenn man die Produzentenrente in das gelbe Rechteck der Wohlfahrtsverluste schiebt und die Fläche der Konsumentenrente so verschiebt, dass sie nicht von der Fläche der Produzentenrente verdeckt wird.

 

 

 

 

 

Die durch Subventionierung hervorgerufenen Wohlfahrtsverluste werden einerseits durch die Höhe des Subventionsbetrages pro Stück, andererseits durch die gesamte produzierte Gütermenge bestimmt. Die Wohlfahrtsgewinne bei der Konsumenten- und Produzentenrente hingegen hängen vor allem  davon ab, wie stark die Preise tatsächlich fallen.

 

Betrachten wir zwei Extremfälle: Unterstellen wir, dass die Nachfrage im In- und Ausland vollkommen elastisch reagiert, dies bedeutet, dass es nur extrem geringer Preissenkungen bedarf, um die Nachfrage an das veränderte Angebot anzupassen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Preise gegenüber dem neuen Gleichgewichtspreis bei Autarkie (dem neuen Schnittpunkt der inländischen Nachfragekurve mit der inländischen Angebotskurve) nur geringfügig angestiegen ist. Somit entsprechen sich die Wohlfahrtsgewinne weitgehend den Wohlfahrtsverlusten.

 

Unterstellen wir nun extrem geringe Elastizitäten bei Angebot und Nachfrage im In- und Ausland, dann muss der Preis im Verhältnis zum neuen Schnittpunkt stark steigen, er ist somit gegenüber dem Ausgangspunkt nur gering gefallen. Dies bedeutet wiederum, dass die Wohlfahrtsgewinne im Vergleich zu den Wohlfahrtsverlusten gering ausfallen. Per Saldo ist also in diesem Falle der Wohlfahrtsgewinn extrem gering und zumeist muss per Saldo mit einem Verlust an Wohlfahrt gerechnet werden.

 

Wir wollen uns nun die Frage stellen, ob unsere Ergebnisse auch dann noch eintreffen, wenn wir in unserem Modell unterstellen, dass zu Beginn dieses Prozesses unterschiedliche Ausgangsbedingungen vorliegen. Gehen wir zunächst davon aus, dass das Inland eine effizientere Produktionstechnik anwendet und dass deshalb vor Beginn der Subventionierung der Gleichgewichtspunkt bei Autarkie im Inland bei einem geringeren Preis als im Ausland liegt.

 

Wird hier Außenhandel zugelassen, kommt es zu einem Export der inländischen Produkte ins Ausland. Dieser Export ist nun wohlfahrtssteigernd, da ja annahmegemäß eine weniger effiziente Produktion (die ausländische Produktion) durch eine effizientere Produktion (die inländische Produktion) ersetzt wird. Wird jedoch nun die inländische Produktion subventioniert, so gilt für die hierdurch ausgelöste Zunahme des Exportes wie in unserem ersten Modell, dass sie ineffizient ist. Obwohl die inländische Angebotskurve unterhalb der entsprechenden Angebotskurve des Auslandes liegt, führt der zusätzliche Export trotzdem zu einer Ineffizienz, da die Stückkosten mit wachsender Produktion steigen und infolgedessen die Stückkosten der zusätzlichen Exportgüter höher liegen als die Stückkosten des Auslandes. Für die Frage der Effizienz gelten immer nur die marginalen Kosten (die Grenzkosten), nicht die durchschnittlichen Kosten.

 

In gleicher Weise würden auch die Ergebnisse dann nicht korrigiert werden müssen, wenn wir unterstellt hätten, das Ausland verfüge über eine kostengünstigere Technik. Hier wäre ein Import der betreffenden Güter wohlfahrtsteigernd und dieser positive Effekt würde zunichte gemacht, wenn nun dieser Import aufgrund der Subventionierung der inländischen Produkte verhindert würde. Wiederum würden knappe Ressourcen für eine weniger produktive Verwendung eingesetzt. Es bleibt also bei den oben gemachten Schlussfolgerungen.

 

Allerdings gelten diese Schlussfolgerungen nur für eine kurze Frist. Langfristig müssen wir nämlich mit der Möglichkeit rechnen, dass an den getroffenen Annahmen dieses Modells aufgrund der Subventionierung Änderungen eintreten. Es ist langfristig vor allem mit zweierlei Änderungen zu rechnen.

 

Genauso wie die merkantilistische Zollpolitik langfristig dazu geführt hat, dass die Länder, gegen die sich die Einführung oder Erhöhung von Importzöllen gerichtet hatte, damit geantwortet haben, dass auch sie Importzölle erhoben, genauso müssen wir damit rechnen, dass eine Subventionierung der inländischen Produkte vom Ausland damit beantwortet wird, dass auch dort diese Güter subventioniert werden. Wie bereits gezeigt, führt ja die Subventionierung der inländischen Produkte zu Wohlfahrtsverlusten im Ausland genauso, wie die Subventionierung der eigenen Produkte in aller Regel die einheimische Wohlfahrt kurzfristig erhöht.

 

Kommt es jedoch auch im Ausland zu einer entsprechend gleich hohen Subventionierung, werden die anfänglichen positiven Wirkungen auf die eigene Wohlfahrt wieder rückgängig gemacht, gleichzeitig sinkt jedoch die allgemeine, beide Länder umfassende Wohlfahrt.

 

Gehen wir nochmals von dem erstgenannten Modell aus, bei dem beide Länder die gleichen Bedarfsstrukturen und die gleichen Techniken aufweisen, sodass auch die Preise im Gleichgewicht übereinstimmen und keine Außenhandelsbeziehungen stattfinden. Führen nun beide Länder eine gleichhohe Subventionierung ein, so ändert sich an den realen Marktergebnissen überhaupt nichts. Die Preise beider Länder sinken in gleichem Umfang, für niemand wird es vorteilhaft, Waren zu exportieren oder zu importieren. Auch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht ist der Autarkiezustand optimal, da sich ja aufgrund der Subventionierung nur die privatwirtschaftlichen Grenzkostenkurven, nicht aber die gesamtwirtschaftlichen Kostenverläufe verändert haben.

 

Nur deshalb, weil der Staat einen Teil der Kosten übernimmt, entstehen für die Unternehmungen geringere Kosten, für die gesamte Volkswirtschaft ist jedoch die Kostenhöhe unverändert geblieben. Dies bedeutet nun, dass weder die Konsumenten- noch die Produzentenrente ansteigt. Trotzdem aber entstehen in Höhe der Subventionssumme Wohlfahrtsverluste, da ja diese Geldbeträge nicht mehr für andere Verwendungsarten ausgegeben werden können. Auf lange Sicht gesehen hat die Subventionierung für die eigene Volkswirtschaft keinen Vorteil, sondern eindeutig einen Nachteil gebracht. Es wäre besser gewesen, wenn man auf die Subventionierung verzichtet hätte und somit diese Geldbeträge anderen Verwendungsarten hätte zuführen können.

 

Nun war unsere bisherige Betrachtung statischer Natur. Wir haben stillschweigend unterstellt, dass aufgrund der Subventionierung kein Einfluss auf den technischen Fortschritt und damit auf die Lage der realen volkswirtschaftlichen Angebotskurven ausgeht. Aber gerade diese Annahme entspricht nicht der Wirklichkeit. Der Umstand nämlich, dass der Staat bereit ist, die Produktion der fraglichen Güter zu subventionieren, begünstigt nicht nur die Unternehmungen, welche effizient arbeiten können, sondern ermöglicht auch solchen Unternehmungen die Aufnahme der Produktion, welche ohne Subvention gar nicht eine kostendeckende Produktion hätten aufnehmen können.

 

Dies bedeutet, dass knappe Ressourcen von den effizient arbeitenden Unternehmungen abgezogen werden. Es kommt zu einem ruinösen Konkurrenzkampf, bis schließlich einige Unternehmungen durch Konkurs ausscheiden. Würden jeweils die am wenigsten produktiven Unternehmungen ausscheiden und die effizientesten Unternehmungen übrig bleiben, würde auf lange Sicht gesehen auch dafür Sorge getragen, dass die optimale Lösung angesteuert wird. Damit kann jedoch keinesfalls gerechnet werden. Die Kreditwürdigkeit der Unternehmungen wird weniger von der Rentabilität, als vielmehr von der Liquidität bestimmt. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass nicht die am wenigsten rentablen Unternehmungen ausscheiden, da unter Umständen die weniger rentablen Unternehmungen über eine größere Liquidität verfügen und deshalb den ruinösen Konkurrenzkampf länger durchhalten können.

 

Nun könnte man einwenden, dass ein größeres Vermögen einer Unternehmung ein Indiz dafür sei, dass diese Unternehmung auch erfolgreicher arbeiten könne, sodass eine Auswahl nach der Liquidität, also nach der Höhe des zur Verfügung stehenden Vermögens eine Garantie dafür sei, dass auch die rentabelsten Unternehmungen diesen Konkurrenzkampf gewinnen.

 

Aber in Wirklichkeit ist der Zusammenhang zwischen Liquidität und Rentabilität sehr viel komplexer. Erstens bedeutet der Hinweis, dass eine Unternehmung in der Vergangenheit erfolgreich war, nicht unbedingt auch, dass diese Unternehmung bei den jetzt zur Diskussion stehenden Verfahren ebenfalls die rentabelste Technik gefunden hat.

 

Zweitens kann auch das Alter der jeweils in Konkurrenz zueinander stehenden Unternehmer von Bedeutung sein. Es kann ja sein, dass ein bestimmter Unternehmer nur deshalb noch kein Vermögen in der Vergangenheit ansammeln konnte, weil er erst jetzt erwerbswirtschaftlich tätig wurde. Hier ist das fehlende Vermögen überhaupt kein Indiz dafür, dass dieser junge Unternehmer weniger erfolgreich arbeiten kann als ältere Unternehmer, welche wegen ihres vorgerückten Alters bereits Erfolge und damit Vermögen aufweisen.

 

Drittens schließlich sagt der Vermögensstand auch deshalb wenig über die Tüchtigkeit eines Unternehmers aus, da ein Vermögen nicht nur aufgrund eigener Erfolge in der Vergangenheit erworben worden sein kann, sondern auch aufgrund einer Vererbung. Aber es ist nicht möglich, aus den Erfolgen der Eltern auf die Tüchtigkeit der Kinder zu schließen.

 

Nun könnte man diesen Einwänden gegenüber dadurch begegnen, dass man nicht eine Subventionierung nach dem Gießkannenprinzip durchführt, sondern gezielt nur den Unternehmungen Subventionen zur Verfügung stellt, welche einen Erfolg garantieren. Die Schwierigkeit liegt in der Frage, woran denn der Staat erkennen soll, welche Unternehmung die erfolgreichste sein wird. In aller Regel verfügen wir über dieses Wissen nicht ex ante, also vor dem erfolgreichen Abschluss, sondern erst ex post nach Beendigung einer Investitionsphase. Selbst dann, wenn wir über dieses Wissen verfügen würden, wäre es besser, der Staat würde dieses Wissen allen relevanten Unternehmungen kostenlos zur Verfügung stellen, als selbst zu entscheiden, welche Innovation den  Zuschlag erhalten soll. Alle Investitionen und vor allem Innovationen sind risikoreich. Der Erfolg ist in aller Regel nicht von vornherein sicher.

 

Die freie Marktwirtschaft kennt jedoch sehr viel bessere Anreizsysteme als die staatliche Bürokratie oder die politische Demokratie. Werden Investitionsentscheidungen von staatlichen Bürokraten oder von den Politikern gefällt, so fällt ihnen – im Gegensatz zu freien Unternehmungen in einer funktionierenden Marktwirtschaft – im Erfolgsfalle nicht die materiellen Gewinne aus diesen Investitionen zu, noch haften sie im Falle des Scheiterns für die Verluste mit ihrem eigenen Vermögen. Es wäre im Allgemeinen sehr viel besser, man würde die Auswahl der Innovationen dem freien Markt überlassen und man würde nicht durch Subventionierung den Innovationsprozess politisch zu beeinflussen versuchen.