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Übungen WS 2011/2012

 

 

 

Kapitel 8: Geldpolitik versus Fiskalpolitik    

 

 

 

 Gliederung:

 

Konkretisierung

Zielbegründung

 

 

Konkretisierung

 

Wir befassen uns heute mit der Frage, inwieweit konjunkturpolitische Ziele den geldpolitischen oder der Regierung bzw. dem Parlament, also fiskalpolitischen Trägern übertragen werden sollen. Es handelt sich hierbei also um eine Frage, welche in den Bereich der Trägeranalyse im Rahmen der Konjunkturpolitik fällt.

 

Nach traditionellem Verständnis ist es in einer repräsentativen Demokratie Aufgabe des Staates, also der Regierung und des Parlamentes, Konjunkturpolitik zu betreiben. Es besteht jedoch nach diesem Verständnis eine gewisse Aufgabenteilung zwischen Regierung und Parlament auf der einen und der Notenbank auf der anderen Seite. Von den drei Zielen der Konjunkturpolitik: der Geldwertstabilität, der Vollbeschäftigung und eines angemessenen Wachstums ist es primäre Aufgabe der Notenbank, die Geldwertstabilität zu garantieren, während Maßnahmen zur Erhaltung der Vollbeschäftigung und zur Erreichung eines angemessenen Wachstums dem Staat zufallen.

 

Diese Aufgabenteilung galt und gilt für die Bundesrepublik Deutschland, gilt aber auch für die Europäische Währungsunion, wobei die Geldwertstabilität der Europäischen Notenbank obliegt, während die konjunk­turpolitischen Maßnahmen weitgehend von den nationalen Regierungen beschlossen werden. Allerdings wird zurzeit die Forderung erhoben, konjunktur­politische Aufgaben ebenfalls zumindest zum Teil europäischen Institutionen zu übertragen. Da wir allerdings diese Aufgabe in einer gesonderten Übung behandeln, soll diese letztere Frage hier ausgeklammert werden.

 

Im Mittelpunkt dieser Übung steht jedoch eine andere Frage, die ebenfalls zurzeit kontrovers diskutiert wird. Bekanntlich gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, Griechenland und Irland und unter Umständen auch einigen weiteren europäischen Mitgliedsländern Finanzhilfen zur Überwindung der Finanz- und Verschuldungskrise dieser Länder zu gewähren und zwar durch Schaffung eines Krisenfonds. Dieser Krisenfonds gewährt den überschuldeten Ländern Kredite, da diese Länder wegen ihrer Überschuldung Schwierigkeiten haben, auf den normalen Kapitalmärkten Anleihen zu verkaufen. Im Gegenzug haben sich diese Länder zu verpflichten, Strukturmaßnahmen zum Abbau der Staatsverschuldung und zur Gesundung ihrer Volkswirtschaft einzuleiten. Einer der Gründe für die Schaffung dieses Fonds ist die Sorge, dass durch diese Verschuldungskrise der Euro in Gefahr gerät und stark abgewertet wird.

 

Diese Maßnahmen werden innerhalb Europas kontrovers diskutiert, es wird bezweifelt, ob dieser Fonds zum Erfolg und zu einer Beruhigung an den Devisenbörsen führt, aber auch ob es wirklich Aufgabe der Europäischen Union ist, den Ländern im Sinne einer Solidargemeinschaft finanziell zu helfen, welche durch eigenes Verschulden in diese Krise gerieten, da sie die von der Europäischen Union geforderten Stabilitäts­kriterien mehrfach überschritten hatten.

 

Da die bisherigen Maßnahmen der europäischen Union noch nicht zum durchschlagenden Erfolg geführt haben und die überschuldeten Länder vor allem Griechenland kurz vor dem Bankrott stehen, hat die europäische Notenbank kurzer Hand Staatsanleihen dieser überschuldeten Länder aufgekauft.

 

Dieses Vorgehen wurde nun in der Öffentlichkeit scharf kritisiert, da die Notenbank mit diesem Schritt die bisherige Aufgabenteilung im Rahmen der Konjunkturpolitik überschritten habe. Alleinige Aufgabe der Notenbank sei es für die Erhaltung des Geldwertes zu sorgen und darauf zu achten, dass die umlaufende Geldmenge nicht stärker steigt als das reale Warenangebot.

 

 

Zielbegründung

 

 

Inwieweit hat also die europäische Notenbank ihren Aufgabenbereich überschritten, in dem sie Staats­anleihen überschuldeter Länder aufgekauft hat?

 

Als erstes gilt es festzustellen, dass sich die europäische Notenbank zu diesem Schritt veranlasst sah, um auf diese Weise den Euro zu stabilisieren. Ohne diesen Ankauf war zu befürchten, dass die überschuldeten Länder hätten Konkurs anmelden müssen und dass in diesem Zusammenhang auch eine Flucht aus dem Euro zu befürchten gewesen wäre und damit der Euro gegenüber dem Dollar und anderen Währungen stark abgewertet worden wäre. Die europäische Notenbank tat diesen Schritt also sehr wohl in Verfolgung des Zieles der Geldwertstabilität und hat insoweit durchaus Ziele angesteuert, die in den Aufgabenbereich der Notenbank zählen.

 

Wie steht es jedoch mit der Beurteilung der Maßnahmen, mit deren Hilfe die Europäische Notenbank den Euro zu stabilisieren versuchte? Der Aufkauf von Wertpapieren zählt seit Ende des zweiten Weltkrieges zu einem der wichtigsten Instrumente, mit deren Hilfe die Notenbanken ­–  vor allem auch die stabilitätsbewusste Bundesbank  der BRD – ihre Aufgaben zu erfüllen versuchten. Man spricht in diesem Zusammenhang von Offenmarktpolitik, wenn die Notenbank als Käufer oder Verkäufer von langfristigen Wertpapieren auf den Kapitalmärkten agiert. Generell kann die Notenbank auf zweierlei Weise die umlaufende Geldmenge beeinflussen (vergrößern oder verringern): Es wird zwischen kurzfristigen Pensionsgeschäften und endgültigen  Käufen bzw. Verkäufen von Wertpapieren unterschieden. Während bei den Pensionsgeschäften verkaufte Wertpapiere wiederum in einer zukünftigen Periode zurückgenommen werden müssen, werden im Rahmen der Offenmarktpolitik Wertpapiere endgültig gekauft bzw. verkauft.

Auch dann, wenn sich die Europäische Notenbank in der Vergangenheit vorwiegend anderer Instrumente bediente, ist es eine ganz normale Aktivität, wenn sie als Käufer von Wertpapieren auf den Kapitalmärkten auftritt, um auf diese Weise ihre Aufgaben (der Stabilisierung des Euro) zu erfüllen. Selbstverständlich ist es auch kein Novum, wenn dann unter  anderem Staatsanleihen gekauft werden.

Probleme entstehen allerdings dann, wenn es sich beim Ankauf von Staatsanleihen nicht um sichere Anlagen handelt, sondern um Wertpapiere, die zuvor von einigen Ratingagenturen als Ramsch eingestuft wurden. Hier besteht die Gefahr, dass das Vermögen der Europäischen Notenbank durch diese Aufkäufe reduziert wurde.

Fragen wir uns, worin denn nun die Gefahren eines solchen Ankaufs nicht sicherer Wertpapiere bestehen? Als erstes könnte darauf hingewiesen werden, dass der Ankauf von Wertpapieren mit einer Zunahme der umlaufenden Geldmenge verbunden ist. Steigt die umlaufende Geldmenge so besteht langfristig die Gefahr, dass das Preisniveau steigt. Diese Gefahr besteht erst langfristig deshalb, weil in Zeiten des Konjunkturabschwungs ein Großteil dieser Gelder in Kasse (auf einem Geldmarktkonto) gehalten werden, da das mit dem Kauf von Wertpapieren verbundene Risiko als noch zu hoch eingeschätzt wird. Steigt jedoch die Konjunktur an, so sinkt dass allgemeine Risiko der Kapitalanlage und dann werden diese Gelder zu Mehrnachfrage führen, die immer dann, wenn der Zuwachs der umlaufenden Geldmenge den Zuwachs der realen Produktion übersteigt, Preissteigerungen auslösen werden.

Allerdings führt der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Notenbank nur partiell zu einer Erhöhung der umlaufenden Geldmenge. Die Notenbank hat jederzeit die Möglichkeit durch eine Reduzierung des Kaufes anderer Wertanlagen bzw. durch Kürzung der Kreditsumme an die Banken die Geldmenge dem erforderlichen Geldbedarf anzupassen. Nur dann, wenn die Notenbank die umlaufende Geldmenge auch per Saldo erhöht, bestehen die erwähnten inflatorischen Gefahren.

Ist die Notenbank weiterhin gezwungen, einen Teil der gekauften Wertpapiere abzuschreiben oder eine Wertkorrektur nach unten vorzunehmen, so entstehen der Notenbank Verluste, falls keine Kompensation durch andere, gewinnbringende Aktionen erfolgt. Diese Verluste können – falls vorhanden – aus der Reserve finanziert werden oder sind im anderen Falle anteilsmäßig von den Notenbanken der Mitglieds­länder zu begleichen. Macht auch die nationale Notenbank z. B. der BRD Verluste, so muss dieser Betrag durch den Staatshaushalt beglichen werden, sprich letztendlich vom Steuerzahler aufgebracht werden.

Nun muss man sich darüber im Klaren sein, dass dieser Verlust auch dann eintritt, wenn nicht die Europäische Notenbank die Staatsanleihen aufgekauft hätte, sondern die überschuldeten Länder aus dem europäischen Krisenfonds Kredite erhalten hätten. Auch in diesem Falle zahlt der Steuerzahler die Zeche immer dann, wenn diese Staaten Bankerott gehen und die Kredite nicht mehr zurückzahlen können.

Allerdings unterscheiden sich beide Verfahren: [Kredite aus einem Krisenfonds sowie Aufkauf der Staatsanleihen durch die Notenbank] in einem wichtigen Punkte. Während die Europäische Notenbank die Staatsanleihen ohne weitere Bedingungen angekauft hat, gewährt der europäische Krisenfonds die Kredite nur dann, wenn die Schuldnerländer gewisse Bedingungen erfüllen. Sie müssen nachweisen, dass sie Maßnahmen zur Zurückführung der Staatsverschuldung eingeleitet haben. Sind diese Maßnahmen tatsächlich in der Lage, die Volkswirtschaft der überschuldeten Länder zu sanieren, so ist das Risiko einer zukünftigen Staatspleite der betroffenen Länder in der Tat geringer geworden und deshalb einem Ankauf der Staatsanleihen seitens der Notenbank eindeutig vorzuziehen.

Es reicht jedoch nicht aus, dass die europäischen Behörden von der Vorstellung ausgehen, die eingeleiteten Strukturmaßnahmen würden ausreichen, um ein Staatsbankrott dieser Länder zu verhindern. Auch die europäischen Behörden können sich irren. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Zurückführung der Staatsverschuldung allein noch nicht darüber entscheidet, ob auch in Zukunft der Staat in der Lage sein wird, ohne Staatsverschuldung auszukommen. Letztendlich kommt es darauf an, die Volkswirtschaft so zu reformieren, dass die Produktivität ansteigt.

Nur in diesem Falle ist damit zu rechnen, dass auf der einen Seite der Staat Steuereinnahmen erzielt, mit deren Hilfe er die notwendigsten Staatsaufgaben erfüllt. Auf der anderen Seite wird nur bei einer Zunahme der allgemeinen Produktivität das Land gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig sein und nur in diesem Falle können die erforderlichen Importe vor allem der Rohstoffe, die nicht im eigenen Land vorhanden sind, dadurch erwerben werden, dass eigene Produkte ans Ausland verkauft werden.

Erfolgt der Schuldenabbau einseitig dadurch, dass die Steuersätze angehoben werden, so besteht die Gefahr, dass die inländische Produktion zusammenbricht und dass deshalb in Zukunft das Steueraufkommen so stark dezimiert wird, dass der Staat sich wiederum in hohem Maße verschuldet.

In erster Linie müssen die eingeleiteten Reformmaßnahmen dazu dienen, unproduktive Staatsausgaben zu reduzieren und die freiwerdenden Gelder für Infrastrukturinvestitionen zu verwenden oder finanzielle Anreize für private Unternehmer zu gewähren, um produktivitätssteigernde Investitionen durchzuführen.

Im Grunde genommen stellen beide Wege (der Ankauf von maroden Staatsanleihen seitens der Europä­ischen Notenbank sowie die Gewährung von Krediten durch einen europäischen Krisenfonds) recht unvollkommene Instrumente zur Überwindung der augenblicklichen Finanzkrise dar. Ein großer Teil der Wirtschafts­wissenschaftler hätte es für erfolgreicher angesehen, wenn von Anfang an der griechische Staat die Möglichkeit zu einer Umschuldung und zu einem Schuldenmoratorium erhalten hätte und wenn gleichzeitig die Mitgliedschaft Griechenlands zur Europäischen Währungsunion solange geruht hätte, bis das Verschuldungs­problem Griechenlands gelöst ist.

Mit Hilfe einer Umschuldung hätte der Zeitpunkt, in dem Griechenland die bisherigen Schulden zurück zu zahlen  hat, in die Zukunft verschoben werden können und mit Hilfe eines Schuldenmoratoriums hätte der Amortisationsbetrag, den  Griechenland aufzubringen hat, verringert werden können. In diesem  Falle wären tatsächlich die Banken und die Reichen und nicht primär die Steuerzahler gezwungen worden, ihren Beitrag zur Überwindung der Finanzkrise zu leisten, wie es seit einiger Zeit immer wieder von der Opposition gefordert wurde. Dies wäre auch nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen durchaus gerechtfertigt gewesen. Diejenigen, welche die griechischen Staatsanleihen in der Vergangenheit gezeichnet hatten, sind freiwillig ein hohes Risiko eingegangen und hatten hohe Zinsen vereinnahmt und dies zu einer Zeit, in der bereits – trotz günstiger Beurteilung dieser Anleihen seitens der Ratingagenturen – absehbar war, dass Griechenland einem Bankrott zusteuert. Wer Risiken eingeht, darf zwar nach marktwirt­schaftlichem Verständnis die hohen Zinsen kassieren, muss aber auch bereit sein, das Risiko zu tragen und im Falle einer Fehlinvestition mit seinem eigenen Vermögen zu haften.

Es wird in den letzten Tagen in der Tat von vielen Politikern auch aus der Reihe der Regierungsparteien diese Forderung nach einem Schuldenmoratorium erhoben, nach dem lange Zeit  eine solche Maßnahme kategorisch abgelehnt wurde. Man muss sich darüber klar werden, dass eine solche Maßnahme zwar zu Beginn der Finanzkrise unbedenklich war, dass aber nun heute, nachdem die Regierung diese Möglichkeiten abgelehnt hat und den Weg der Unterstützung über einen Krisenfonds gewählt hat,  sich auch die möglichen Auswirkungen eines solchen Schuldenmoratoriums verändert haben. Da nämlich die Banken zu einem großen Teil ihren Besitz an maroden, griechischen Staatsanleihen in der Zwischenzeit abgestoßen haben, die Bundesrepublik jedoch aufgrund der Verstaatlichung einiger überschuldeter Banken solche Papiere nun in hohem Maße besitzt, führt ein heutiges Schuldenmoratorium gerade jetzt dazu, dass die Steuerzahler im Falle eines staatlichen Bankerotts Griechenlands zur Zeche gebeten werden.

Man könnte nun weiterhin einwenden, dass ein Schuldenmoratorium die Glaubwürdigkeit Griechenlands für die Zukunft untergrabe und dass in diesem Falle die griechische Regierung auch nach einer Gesundung der griechischen Volkswirtschaft das Vertrauen endgültig verloren habe und deshalb auch in Zukunft nicht mehr in der Lage wäre, Staatsanleihen zu zeichnen.

Diese Befürchtung besteht jedoch nicht zu Recht. Kommt es zu einer Gesundung der griechischen Volkswirtschaft und des griechischen Staates, so sind zukünftige griechische Staatsanleihen dement­sprechend auch sichere Anleihen und damit eine lohnende Kapitalanlage. Rational denkende Unternehmer und Banken schauen beim Kauf von Wertpapieren lediglich darauf, wie sicher eine Anlage ist und ob der zu erwartende Ertrag der Höhe des eingegangenen Risikos entspricht. Der Umstand, dass in der Vergangenheit griechische Wertpapiere als Ramsch bezeichnet wurden, spielt dann keine größere Rolle, zumal es ja eine ganz andere Regierung war, welche die Volkswirtschaft in den Ruin geführt hat und wieder eine andere, welche die Sanierung betrieben hat und die dann zukünftige Regierung, welche in einer reformierten Volkswirtschaft agiert.

Vor allem spricht aber der Umstand, dass bei einem Schuldenmoratorium eine griechische Regierung die knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen unmittelbar für Reformmaßnahmen und damit zur Gesundung der griechischen Volkswirtschaft einsetzen kann, für diese Lösung. Wählt man die Lösung über Kredite aus dem Krisenfonds, so hat die Regierung diese knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf die Schuldentilgung sowie auf die Reformierung der Volkswirtschaft aufzuteilen. Es kommt noch hinzu, dass die von der Europäischen Regierung auferlegten Bedingungen schwergewichtig auf den Abbau der Staatsverschuldung abheben, aber die Möglichkeiten der Reformierung sogar noch erschweren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verringerung der Staatsverschuldung vorwiegend durch eine Erhöhung der Besteuerung erfolgt und diese mit der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage auch die Konjunktur zum Erliegen bringt.

Neben der Möglichkeit eines Schuldenmoratoriums wurde diskutiert, dass Griechenland vorübergehend – bis zur Überwindung der griechischen Schuldenkrise – die Mitgliedschaft in der Europäischen Währungsunion ruhen lässt. Griechenland würde in diesem Falle vorübergehend wiederum zu einer eigenen Währung zurückkehren. Es bekäme dadurch die Möglichkeit, die eigene Währung gegenüber dem Euro und dem Dollar solange abzuwerten, bis schließlich eine ausgeglichene Devisenbilanz erzielt wurde. Diese Möglichkeit der Abwertung gibt es im Rahmen der Europäischen Währungsunion nicht mehr.

Abwertungen sind in einer Währungsunion nur noch für die Europäische Währungsunion insgesamt gegenüber den  Ländern möglich, die nicht dieser Union angehören. Dies bedeutet, dass Anpassungsprozesse nur noch in Form von Lohnsenkungen oder Produktivitätssteigerungen erzielt werden können. Wenn jedoch ein Land die Möglichkeit hat, seine eigene Währung abzuwerten, dann kann es seine internationale Wettbewerbsfähigkeit auf diesem Wege verbessern, mit dem Ergebnis, dass die eigenen Produkte für die Ausländer billiger werden und deshalb die Chance steigt, die eigenen Produkte zu exportieren, wobei die Exporterlöse die Voraussetzung dafür bringen, die für die eigene Produktion benötigten Rohstoffe zu importieren.

                  

  Die nächste Übung (Kapitel 9) wird voraussichtlich am 01.02.2012 ins Internet gestellt und behandelt das Thema: „Euro-Bonds“