Übungen WS 2011/2012
Kapitel 8:
Geldpolitik versus Fiskalpolitik
Gliederung:
Konkretisierung
Zielbegründung
Konkretisierung
Wir befassen uns heute mit der Frage, inwieweit konjunkturpolitische
Ziele den geldpolitischen oder der Regierung bzw. dem Parlament, also
fiskalpolitischen Trägern übertragen werden sollen. Es handelt sich hierbei
also um eine Frage, welche in den Bereich der Trägeranalyse im Rahmen der
Konjunkturpolitik fällt.
Nach traditionellem Verständnis ist es in einer
repräsentativen Demokratie Aufgabe des Staates, also der Regierung und des
Parlamentes, Konjunkturpolitik zu betreiben. Es besteht jedoch nach diesem
Verständnis eine gewisse Aufgabenteilung zwischen Regierung und Parlament auf
der einen und der Notenbank auf der anderen Seite. Von den drei Zielen der
Konjunkturpolitik: der Geldwertstabilität, der Vollbeschäftigung und eines
angemessenen Wachstums ist es primäre Aufgabe der Notenbank, die Geldwertstabilität
zu garantieren, während Maßnahmen zur Erhaltung der Vollbeschäftigung und zur
Erreichung eines angemessenen Wachstums dem Staat zufallen.
Diese Aufgabenteilung galt und gilt für die Bundesrepublik
Deutschland, gilt aber auch für die Europäische Währungsunion, wobei die
Geldwertstabilität der Europäischen Notenbank obliegt, während die konjunkturpolitischen
Maßnahmen weitgehend von den nationalen Regierungen beschlossen werden.
Allerdings wird zurzeit die Forderung erhoben, konjunkturpolitische Aufgaben
ebenfalls zumindest zum Teil europäischen Institutionen zu übertragen. Da wir
allerdings diese Aufgabe in einer gesonderten Übung behandeln, soll diese
letztere Frage hier ausgeklammert werden.
Im Mittelpunkt dieser Übung steht jedoch eine andere Frage,
die ebenfalls zurzeit kontrovers diskutiert wird. Bekanntlich gibt es seit
einiger Zeit Bemühungen, Griechenland und Irland und unter Umständen auch
einigen weiteren europäischen Mitgliedsländern Finanzhilfen zur Überwindung der
Finanz- und Verschuldungskrise dieser Länder zu gewähren und zwar durch
Schaffung eines Krisenfonds. Dieser Krisenfonds gewährt den überschuldeten
Ländern Kredite, da diese Länder wegen ihrer Überschuldung Schwierigkeiten haben,
auf den normalen Kapitalmärkten Anleihen zu verkaufen. Im Gegenzug haben sich
diese Länder zu verpflichten, Strukturmaßnahmen zum Abbau der
Staatsverschuldung und zur Gesundung ihrer Volkswirtschaft einzuleiten. Einer
der Gründe für die Schaffung dieses Fonds ist die Sorge, dass durch diese
Verschuldungskrise der Euro in Gefahr gerät und stark abgewertet wird.
Diese Maßnahmen werden innerhalb Europas kontrovers
diskutiert, es wird bezweifelt, ob dieser Fonds zum Erfolg und zu einer
Beruhigung an den Devisenbörsen führt, aber auch ob es wirklich Aufgabe der
Europäischen Union ist, den Ländern im Sinne einer Solidargemeinschaft
finanziell zu helfen, welche durch eigenes Verschulden in diese Krise gerieten,
da sie die von der Europäischen Union geforderten Stabilitätskriterien
mehrfach überschritten hatten.
Da die bisherigen Maßnahmen der europäischen Union noch
nicht zum durchschlagenden Erfolg geführt haben und die überschuldeten Länder
vor allem Griechenland kurz vor dem Bankrott stehen, hat die europäische
Notenbank kurzer Hand Staatsanleihen dieser überschuldeten Länder aufgekauft.
Dieses Vorgehen wurde nun in der Öffentlichkeit scharf
kritisiert, da die Notenbank mit diesem Schritt die bisherige Aufgabenteilung
im Rahmen der Konjunkturpolitik überschritten habe. Alleinige Aufgabe der
Notenbank sei es für die Erhaltung des Geldwertes zu sorgen und darauf zu
achten, dass die umlaufende Geldmenge nicht stärker steigt als das reale
Warenangebot.
Zielbegründung
Inwieweit hat also die europäische Notenbank ihren
Aufgabenbereich überschritten, in dem sie Staatsanleihen überschuldeter Länder
aufgekauft hat?
Als erstes gilt es festzustellen, dass sich die europäische
Notenbank zu diesem Schritt veranlasst sah, um auf diese Weise den Euro zu
stabilisieren. Ohne diesen Ankauf war zu befürchten, dass die überschuldeten
Länder hätten Konkurs anmelden müssen und dass in diesem Zusammenhang auch eine
Flucht aus dem Euro zu befürchten gewesen wäre und damit der Euro gegenüber dem
Dollar und anderen Währungen stark abgewertet worden wäre. Die europäische
Notenbank tat diesen Schritt also sehr wohl in Verfolgung des Zieles der
Geldwertstabilität und hat insoweit durchaus Ziele angesteuert, die in den
Aufgabenbereich der Notenbank zählen.
Wie steht es jedoch mit der Beurteilung der Maßnahmen, mit deren
Hilfe die Europäische Notenbank den Euro zu stabilisieren versuchte? Der
Aufkauf von Wertpapieren zählt seit Ende des zweiten Weltkrieges zu einem der
wichtigsten Instrumente, mit deren Hilfe die Notenbanken – vor allem auch die stabilitätsbewusste
Bundesbank der BRD – ihre Aufgaben zu
erfüllen versuchten. Man spricht in diesem Zusammenhang von Offenmarktpolitik,
wenn die Notenbank als Käufer oder Verkäufer von langfristigen Wertpapieren auf
den Kapitalmärkten agiert. Generell kann die Notenbank auf zweierlei Weise die
umlaufende Geldmenge beeinflussen (vergrößern oder verringern): Es wird zwischen kurzfristigen
Pensionsgeschäften und endgültigen
Käufen bzw. Verkäufen von Wertpapieren unterschieden. Während bei den
Pensionsgeschäften verkaufte Wertpapiere wiederum in einer zukünftigen Periode
zurückgenommen werden müssen, werden im Rahmen der Offenmarktpolitik
Wertpapiere endgültig gekauft bzw. verkauft.
Auch dann, wenn sich die Europäische Notenbank in der Vergangenheit
vorwiegend anderer Instrumente bediente, ist es eine ganz normale Aktivität,
wenn sie als Käufer von Wertpapieren auf den Kapitalmärkten auftritt, um auf
diese Weise ihre Aufgaben (der Stabilisierung des Euro) zu erfüllen.
Selbstverständlich ist es auch kein Novum, wenn dann unter anderem Staatsanleihen gekauft werden.
Probleme entstehen allerdings dann, wenn es sich beim Ankauf von
Staatsanleihen nicht um sichere Anlagen handelt, sondern um Wertpapiere, die
zuvor von einigen Ratingagenturen als Ramsch eingestuft wurden. Hier besteht
die Gefahr, dass das Vermögen der Europäischen Notenbank durch diese Aufkäufe
reduziert wurde.
Fragen wir uns, worin denn nun die Gefahren eines solchen Ankaufs
nicht sicherer Wertpapiere bestehen? Als erstes könnte darauf hingewiesen
werden, dass der Ankauf von Wertpapieren mit einer Zunahme der umlaufenden
Geldmenge verbunden ist. Steigt die umlaufende Geldmenge so besteht langfristig
die Gefahr, dass das Preisniveau steigt. Diese Gefahr besteht erst langfristig
deshalb, weil in Zeiten des Konjunkturabschwungs ein Großteil dieser Gelder in
Kasse (auf einem Geldmarktkonto) gehalten werden, da das mit dem Kauf von
Wertpapieren verbundene Risiko als noch zu hoch eingeschätzt wird. Steigt
jedoch die Konjunktur an, so sinkt dass allgemeine Risiko der Kapitalanlage und
dann werden diese Gelder zu Mehrnachfrage führen, die immer dann, wenn der
Zuwachs der umlaufenden Geldmenge den Zuwachs der realen Produktion übersteigt,
Preissteigerungen auslösen werden.
Allerdings führt der Ankauf der Staatsanleihen durch die
Europäische Notenbank nur partiell zu einer Erhöhung der umlaufenden Geldmenge.
Die Notenbank hat jederzeit die Möglichkeit durch eine Reduzierung des Kaufes
anderer Wertanlagen bzw. durch Kürzung der Kreditsumme an die Banken die
Geldmenge dem erforderlichen Geldbedarf anzupassen. Nur dann, wenn die
Notenbank die umlaufende Geldmenge auch per Saldo erhöht, bestehen die
erwähnten inflatorischen Gefahren.
Ist die Notenbank weiterhin gezwungen, einen Teil der gekauften
Wertpapiere abzuschreiben oder eine Wertkorrektur nach unten vorzunehmen, so
entstehen der Notenbank Verluste, falls keine Kompensation durch andere,
gewinnbringende Aktionen erfolgt. Diese Verluste können – falls vorhanden – aus
der Reserve finanziert werden oder sind im anderen Falle anteilsmäßig von den
Notenbanken der Mitgliedsländer zu begleichen. Macht auch die nationale
Notenbank z. B. der BRD Verluste, so muss dieser Betrag durch den
Staatshaushalt beglichen werden, sprich letztendlich vom Steuerzahler aufgebracht
werden.
Nun muss man sich darüber im Klaren sein, dass dieser Verlust auch
dann eintritt, wenn nicht die Europäische Notenbank die Staatsanleihen
aufgekauft hätte, sondern die überschuldeten Länder aus dem europäischen
Krisenfonds Kredite erhalten hätten. Auch in diesem Falle zahlt der
Steuerzahler die Zeche immer dann, wenn diese Staaten Bankerott gehen und die
Kredite nicht mehr zurückzahlen können.
Allerdings unterscheiden sich beide Verfahren: [Kredite aus einem
Krisenfonds sowie Aufkauf der Staatsanleihen durch die Notenbank] in einem
wichtigen Punkte. Während die Europäische Notenbank die Staatsanleihen ohne
weitere Bedingungen angekauft hat, gewährt der europäische Krisenfonds die
Kredite nur dann, wenn die Schuldnerländer gewisse Bedingungen erfüllen. Sie
müssen nachweisen, dass sie Maßnahmen zur Zurückführung der Staatsverschuldung
eingeleitet haben. Sind diese Maßnahmen tatsächlich in der Lage, die
Volkswirtschaft der überschuldeten Länder zu sanieren, so ist das Risiko einer
zukünftigen Staatspleite der betroffenen Länder in der Tat geringer geworden
und deshalb einem Ankauf der Staatsanleihen seitens der Notenbank eindeutig
vorzuziehen.
Es reicht jedoch nicht aus, dass die europäischen Behörden von der
Vorstellung ausgehen, die eingeleiteten Strukturmaßnahmen würden ausreichen, um
ein Staatsbankrott dieser Länder zu verhindern. Auch die europäischen Behörden
können sich irren. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Zurückführung
der Staatsverschuldung allein noch nicht darüber entscheidet, ob auch in
Zukunft der Staat in der Lage sein wird, ohne Staatsverschuldung auszukommen.
Letztendlich kommt es darauf an, die Volkswirtschaft so zu reformieren, dass
die Produktivität ansteigt.
Nur in diesem Falle ist damit zu rechnen, dass auf der einen Seite
der Staat Steuereinnahmen erzielt, mit deren Hilfe er die notwendigsten
Staatsaufgaben erfüllt. Auf der anderen Seite wird nur bei einer Zunahme der
allgemeinen Produktivität das Land gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig sein
und nur in diesem Falle können die erforderlichen Importe vor allem der
Rohstoffe, die nicht im eigenen Land vorhanden sind, dadurch erwerben werden,
dass eigene Produkte ans Ausland verkauft werden.
Erfolgt der Schuldenabbau einseitig dadurch, dass die Steuersätze angehoben
werden, so besteht die Gefahr, dass die inländische Produktion zusammenbricht
und dass deshalb in Zukunft das Steueraufkommen so stark dezimiert wird, dass
der Staat sich wiederum in hohem Maße verschuldet.
In erster Linie müssen die eingeleiteten Reformmaßnahmen dazu
dienen, unproduktive Staatsausgaben zu reduzieren und die freiwerdenden Gelder
für Infrastrukturinvestitionen zu verwenden oder finanzielle Anreize für
private Unternehmer zu gewähren, um produktivitätssteigernde Investitionen durchzuführen.
Im Grunde genommen stellen beide Wege (der Ankauf von maroden
Staatsanleihen seitens der Europäischen Notenbank sowie die Gewährung von
Krediten durch einen europäischen Krisenfonds) recht unvollkommene Instrumente
zur Überwindung der augenblicklichen Finanzkrise dar. Ein großer Teil der
Wirtschaftswissenschaftler hätte es für erfolgreicher angesehen, wenn von
Anfang an der griechische Staat die Möglichkeit zu einer Umschuldung und zu
einem Schuldenmoratorium erhalten hätte und wenn gleichzeitig die
Mitgliedschaft Griechenlands zur Europäischen Währungsunion solange geruht
hätte, bis das Verschuldungsproblem Griechenlands gelöst ist.
Mit Hilfe einer Umschuldung hätte der Zeitpunkt, in dem
Griechenland die bisherigen Schulden zurück zu zahlen hat, in die Zukunft verschoben werden können
und mit Hilfe eines Schuldenmoratoriums hätte der Amortisationsbetrag, den Griechenland aufzubringen hat, verringert
werden können. In diesem Falle wären
tatsächlich die Banken und die Reichen und nicht primär die Steuerzahler
gezwungen worden, ihren Beitrag zur Überwindung der Finanzkrise zu leisten, wie
es seit einiger Zeit immer wieder von der Opposition gefordert wurde. Dies wäre
auch nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen durchaus gerechtfertigt gewesen. Diejenigen,
welche die griechischen Staatsanleihen in der Vergangenheit gezeichnet hatten,
sind freiwillig ein hohes Risiko eingegangen und hatten hohe Zinsen vereinnahmt
und dies zu einer Zeit, in der bereits – trotz günstiger Beurteilung dieser
Anleihen seitens der Ratingagenturen – absehbar war, dass Griechenland einem
Bankrott zusteuert. Wer Risiken eingeht, darf zwar nach marktwirtschaftlichem
Verständnis die hohen Zinsen kassieren, muss aber auch bereit sein, das Risiko
zu tragen und im Falle einer Fehlinvestition mit seinem eigenen Vermögen zu
haften.
Es wird in den letzten Tagen in der Tat von vielen Politikern auch
aus der Reihe der Regierungsparteien diese Forderung nach einem
Schuldenmoratorium erhoben, nach dem lange Zeit
eine solche Maßnahme kategorisch abgelehnt wurde. Man muss sich darüber
klar werden, dass eine solche Maßnahme zwar zu Beginn der Finanzkrise
unbedenklich war, dass aber nun heute, nachdem die Regierung diese
Möglichkeiten abgelehnt hat und den Weg der Unterstützung über einen Krisenfonds
gewählt hat, sich auch die möglichen
Auswirkungen eines solchen Schuldenmoratoriums verändert haben. Da nämlich die
Banken zu einem großen Teil ihren Besitz an maroden, griechischen
Staatsanleihen in der Zwischenzeit abgestoßen haben, die Bundesrepublik jedoch
aufgrund der Verstaatlichung einiger überschuldeter Banken solche Papiere nun
in hohem Maße besitzt, führt ein heutiges Schuldenmoratorium gerade jetzt dazu,
dass die Steuerzahler im Falle eines staatlichen Bankerotts Griechenlands zur Zeche
gebeten werden.
Man könnte nun weiterhin einwenden, dass ein Schuldenmoratorium
die Glaubwürdigkeit Griechenlands für die Zukunft untergrabe und dass in diesem
Falle die griechische Regierung auch nach einer Gesundung der griechischen
Volkswirtschaft das Vertrauen endgültig verloren habe und deshalb auch in
Zukunft nicht mehr in der Lage wäre, Staatsanleihen zu zeichnen.
Diese Befürchtung besteht jedoch nicht zu Recht. Kommt es zu einer
Gesundung der griechischen Volkswirtschaft und des griechischen Staates, so
sind zukünftige griechische Staatsanleihen dementsprechend auch sichere
Anleihen und damit eine lohnende Kapitalanlage. Rational denkende Unternehmer
und Banken schauen beim Kauf von Wertpapieren lediglich darauf, wie sicher eine
Anlage ist und ob der zu erwartende Ertrag der Höhe des eingegangenen Risikos
entspricht. Der Umstand, dass in der Vergangenheit griechische Wertpapiere als
Ramsch bezeichnet wurden, spielt dann keine größere Rolle, zumal es ja eine
ganz andere Regierung war, welche die Volkswirtschaft in den Ruin geführt hat
und wieder eine andere, welche die Sanierung betrieben hat und die dann
zukünftige Regierung, welche in einer reformierten Volkswirtschaft agiert.
Vor allem spricht aber der Umstand, dass bei einem
Schuldenmoratorium eine griechische Regierung die knappen zur Verfügung
stehenden Ressourcen unmittelbar für Reformmaßnahmen und damit zur Gesundung
der griechischen Volkswirtschaft einsetzen kann, für diese Lösung. Wählt man
die Lösung über Kredite aus dem Krisenfonds, so hat die Regierung diese knappen
zur Verfügung stehenden Ressourcen auf die Schuldentilgung sowie auf die
Reformierung der Volkswirtschaft aufzuteilen. Es kommt noch hinzu, dass die von
der Europäischen Regierung auferlegten Bedingungen schwergewichtig auf den
Abbau der Staatsverschuldung abheben, aber die Möglichkeiten der Reformierung
sogar noch erschweren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verringerung der
Staatsverschuldung vorwiegend durch eine Erhöhung der Besteuerung erfolgt und
diese mit der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage auch die Konjunktur zum Erliegen
bringt.
Neben der Möglichkeit eines
Schuldenmoratoriums wurde diskutiert, dass Griechenland vorübergehend – bis zur
Überwindung der griechischen Schuldenkrise – die Mitgliedschaft in der Europäischen
Währungsunion ruhen lässt. Griechenland würde in diesem Falle vorübergehend
wiederum zu einer eigenen Währung zurückkehren. Es bekäme dadurch die
Möglichkeit, die eigene Währung gegenüber dem Euro und dem Dollar solange
abzuwerten, bis schließlich eine ausgeglichene Devisenbilanz erzielt wurde.
Diese Möglichkeit der Abwertung gibt es im Rahmen der Europäischen
Währungsunion nicht mehr.
Abwertungen sind in einer Währungsunion
nur noch für die Europäische Währungsunion insgesamt gegenüber den Ländern möglich, die nicht dieser Union
angehören. Dies bedeutet, dass Anpassungsprozesse nur noch in Form von
Lohnsenkungen oder Produktivitätssteigerungen erzielt werden können. Wenn
jedoch ein Land die Möglichkeit hat, seine eigene Währung abzuwerten, dann kann
es seine internationale Wettbewerbsfähigkeit auf diesem Wege verbessern, mit
dem Ergebnis, dass die eigenen Produkte für die Ausländer billiger werden und
deshalb die Chance steigt, die eigenen Produkte zu exportieren, wobei die
Exporterlöse die Voraussetzung dafür bringen, die für die eigene Produktion
benötigten Rohstoffe zu importieren.
Die nächste Übung (Kapitel 9) wird voraussichtlich
am 01.02.2012 ins Internet gestellt und behandelt das Thema: „Euro-Bonds“