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Vermögenssteuer, das Allheilmittel?

 

Vor allem von den Linken und dem linken Flügel der SPD wird immer wieder gefordert, die Vermögenssteuer wiederum einzuführen. Neuerdings sprechen sich in einer Meinungsumfrage mehr als 70% der Befragten für die Einführung einer Vermögenssteuer aus.

 

Es wird die Frage gestellt, ob es gerecht sei, dass Millionäre und Milliardäre ihr Vermögen nicht versteuern müssen, während Einkommen aus Arbeit einer sogar progressiven Besteuerung unterliegen. Natürlich werden die meisten Bewohner der BRD zustimmen, dass ein solcher Zustand höchst ungerecht ist und dass deshalb eine Vermögenssteuer eingeführt werden sollte.

 

Hierbei gilt es als erstes festzustellen, dass man zwischen einer Besteuerung des Vermögensertrages und der Substanz des Vermögens unterscheidet. Bei dem oben erwähnten Vorwurf, die Reichen würden nicht ausreichend besteuert, schwingt mindestens verborgen mit, dass die Erträge des erwerbswirtschaftlichen Vermögens derzeit nicht besteuert würden.

 

Dies ist keinesfalls der Fall. Der Vermögensertrag stellt Einkommen aus Vermögen dar und im Prinzip werden im Rahmen der Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer alle Einkommen, aus Arbeit wie aus Vermögen, besteuert. Also gibt es heute sehr wohl in der BRD eine Vermögensertragsteuer, nur wird sie eben als Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer und nicht als Vermögenssteuer bezeichnet.

 

Wenn man von Vermögenssteuer spricht, ist deshalb immer eine Steuer angesprochen, welche die Vermögensubstanz besteuert, unabhängig davon, ob Vermögenserträge anfallen. Es ist aber sehr viel weniger zu rechtfertigen, die Substanz als die Erträge aus Vermögen zu besteuern.

 

Vielleicht gibt es unter der Bevölkerung auch eine Mehrheit dafür, die Vermögenssubstanz der Millionäre zu besteuern. Nun muss man sich darüber klar sein, dass die Erhebung einer Vermögenssteuer nicht einfach auf die bei der Einkommensteuer benötigten statistischen Daten zurückgreifen kann, man bedarf eines ganz anderen statistischen Ausgangsmaterials und dies ist teuer.

 

Deshalb würde eine Besteuerung lediglich der Millionäre einen Steuerertrag erbringen, der vermutlich geringer ausfällt als die zusätzlichen Kosten der Erhebung des hierzu notwendigen statistischen Materials. Und dies wiederum bedeutet, dass bei Wiedereinführung einer Vermögenssteuer auch Bevölkerungsgruppen besteuert werden müssten, welche nicht zu den Millionären gerechnet werden können. In diesem Falle ist es jedoch sehr viel fragwürdiger, diese Besteuerung zu rechtfertigen.

 

Das Grundgesetz schützt das Eigentum und deshalb ist der Staat auch nicht berechtigt, die Substanz der Vermögen auf Dauer zu verringern. Da eine echte Vermögensubstanzsteuer auch dann erhoben wird, wenn mit diesem Vermögen keine monetären Erträge erwirtschaftet werden, bedeutet eine Besteuerung der Vermögensubstanz eine endgültige Vernichtung von Einkommen.

 

Es widerspricht deshalb dem durch Grundgesetz garantierten Schutz des Eigentums, die Vermögensubstanz generell und für immer zu besteuern und damit zu dezimieren. Nur in Ausnahmefällen ist eine solche Besteuerung erlaubt. Ein solcher Grund lag z. B. nach dem Ende des 2. Weltkrieges vor, nachdem durch Kriegseinflüsse Vermögen recht unterschiedlich vernichtet wurden, sodass der Vermögensverlust ungerechtfertigt verteilt war.

 

Wenn also die Forderung nach einer dauerhaften Vermögenssubstanz ungerechtfertigt ist, widerspricht es jedoch sehr wohl dem Gleichheitspostulat, dass Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen derzeit unterschiedlich besteuert werden. Während der Regierung Schröder wurde für Kapitaleinkünfte eine Abgeltungssteuer eingeführt, um auf diese Weise zu verhindern, dass Kapital nur deshalb exportiert wird, weil im Ausland Kapital geringer besteuert wird.

 

Diese Abgeltungssteuer bewirkte, dass Kapitaleinkünfte mit einem proportionalen Steuersatz belegt werden, während Arbeitseinkommen der Steuerprogression unterliegen. Gleichzeitig stieg der Steuersatz für überdurchschnittlich hohe Arbeitseinkommen auf diese Weise über den Steuersatz, der für Kapitaleinkünfte zu entrichten ist.

 

Diese Regelung hat also dazu geführt, dass dem Prinzip der Steuergleichbehandlung in gravierender Weise widersprochen wurde. Es wäre also durchaus erwünscht, die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen und den unerwünschten Kapitalabfluss auf andere Weise zu unterbinden. Aber auch hier wird nur der Vermögensertrag und nicht die Vermögenssubstanz besteuert.